Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
19.06.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 258/2008
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - Datum: 14.05.2008
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
11.06.2008
Rat
19.06.2008
Betrifft:
Bemerkungen
Bebauungsplan Nr. 80 B, Gewerbegebiet Friesheim, Erweiterung; Beschluss über
eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 14.05.2008
Beschlussentwurf:
Gemäß §§ 14 und 16 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl I S. 3316),
in Verbindung mit § 41 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom
14.07.1994 (GV NW S. 666) in der zuletzt gültigen Fassung, wird die in der Anlage beigefügte
Satzung der Stadt Erftstadt über eine Veränderungssperre für den Planbereich des
Bebauungsplanes Nr. 80 B, Gewerbegebiet Friesheim, Erweiterung, beschlossen. Der Anlageplan
ist Bestandteil des Beschlusses
Begründung:
Der Planbereich der Veränderungssperre umfasst räumlich das Plangebiet des zur Aufstellung
beschlossenen Bebauungsplanes Nr. 80 B, Gewerbegebiet Friesheim, Erweiterung. Zur
städtebaulichen Begründung wird auf die V 257/2008, Bebauungsplan Nr. 80 B, Gewerbegebiet
Friesheim, Erweiterung, Aufstellungsbeschluss, verwiesen.
Die vorliegende Veränderungssperre dient dem Ziel, die städtebauliche Entwicklung im Plangebiet
zu sichern und über geplante Vorhaben im Einzelfall und am gegebenen Planungsstand orientiert,
zu entscheiden. Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der
Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden.
In diesem Zusammenhang wird Bezug genommen auf die Begründung zu V 621/2007
(Bebauungsplan Nr. 133.1, E.-Friesheim, Erweiterung Gewerbegebiet; Aufstellungsbeschluss) und
V 622/2007 (Bebauungsplan Nr. 133.1, E.-Friesheim, Erweiterung Gewerbegebiet; Beschluss über
die Veränderungssperre gem. § 14 BauGB).
(Bösche)
Anlagen
-2-