Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
01.02.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 835/2006
Az.:
Amt: - 43 BeschlAusf.: - Datum: 05.12.2006
Beratungsfolge
Ausschuss für Kultur und
Partnerschaft
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
01.02.2007
Zusammenlegung der Produkte der VHS im Zuge der Einführung des NKF
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 05.12.2006
Beschlussentwurf:
Die bisherigen Produkte „Veranstaltungen nach dem Weiterbildungsgesetz“ und „Besondere
Dienstleistungen außerhalb des Weiterbildungsgesetzes“ werden im NKF ab 2008 zu dem Produkt
„Veranstaltungen nach dem Weiterbildungsgesetz“ zusammengefasst.
Begründung:
Die Zusammenlegung von Produkten bedarf der Zustimmung des jeweiligen Fachausschusses.
Die VHS erhält Landeszuschüsse für Weiterbildung, insofern sollten alle Leistungen, die die VHS
erbringt, dem einen Produkt „Veranstaltungen nach dem Weiterbildungsgesetz“ subsumierbar
sein. Die besonderen kulturellen Dienstleistungen, die die VHS mit dem Kunstmarkt, dem
Sommertreff und dem Kommunalen Kino erbringt, sind anders als die Unterrichtsstunden zwar
keine Bildungsveranstaltungen im engeren Sinne, aber sie dienen der Öffentlichkeitsarbeit der
VHS und stehen insofern in Bezug zu der Pflichtaufgabe „Weiterbildung“. Daher sollen diese
besonderen Dienstleistungen der VHS im NKF erst unterhalb der Produktebene, auf der Ebene der
Leistungen, angeführt werden, und zwar wie folgt:
(1) VHS-Veranstaltungen „Politik, Gesellschaft, Umwelt“
(2) VHS-Veranstaltungen „Kultur und Gestalten“
(3) VHS-Veranstaltungen „Gesundheit“
(4) VHS-Veranstaltungen „Sprachen“
(5) VHS-Veranstaltungen „Arbeit, Beruf“
(6) VHS-Veranstaltungen „Grundbildung, Weiterbildungsberatung“
(7) VHS-Veranstaltungen „Kommunales Kino“, Theaterbesuche“, Ausstellungen“
(8) VHS-Veranstaltung „Sommertreff“
(9) VHS-Veranstaltung „Kunstmarkt“
Die Zusammenlegung der Produkte hat für die VHS den Vorteil, Mittel für die Leistungen (1) bis (9)
wechselseitig übertragen zu können und so je nach Bedarf steuern zu können. Wären die
besonderen kulturellen Dienstleistungen mit ihrem relativ kleinen Finanzvolumen ein eigenes
Produkt, hätte die VHS intern keine Möglichkeit, finanzielle Engpässe durch Mehreinnahmen bei
den Leistungen (1) bis (6) auszugleichen. Welche Kosten faktisch für die besonderen kulturellen
Dienstleistungen entstehen, zeigt die auf der Ebene der Leistungen zu installierende KostenLeistungsrechnung.
i.V.
(Erner)
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