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Antrag (Antrag bzgl. Auftragung eines Zebrastreifens in E.-Liblar, Carl-Schurz-Straße, Kindergarten St. Alban)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
08.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Antrag bzgl. Auftragung eines Zebrastreifens in E.-Liblar, Carl-Schurz-Straße, Kindergarten St. Alban) Antrag (Antrag bzgl. Auftragung eines Zebrastreifens in E.-Liblar, Carl-Schurz-Straße, Kindergarten St. Alban)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 816/2006 Az.: 66109-3042/06 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 23.11.2006 Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Termin 23.01.2007 Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr 29.03.2007 Betriebsausschuss Straßen 09.05.2007 Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr 08.04.2008 Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Auftragung eines Zebrastreifens in E.-Liblar, Carl-Schurz-Straße, Kindergarten St. Alban Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 23.11.2006 Stellungnahme der Verwaltung: Die beantragte Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Carl-Schurz-Straße in Höhe des Kindergartens St.Alban kann ich leider nicht befürworten. Einem analogen Bürgerantrag (B7/0733) vom 03.09.2000 des Kindergartens St. Alban (in dem zusätzlich auch der eingerichtete Fußgängerüberweg nördlich des Kreuzungsbereiches CarlSchurz-Straße/ Köttinger Straße gewünscht wurde) hat der Ausschuss nach eingehender Beratung nicht zustimmen können.In der Begründung bin ich auf die Gegebenheiten vor Ort (östlichen Straßenast der Carl-Schurz-Straße, 20 km Geschäftszone, Verkehrsmischfläche, etc.) eingegangen und habe ebenso auf die vorhandene Verkehrssituation hingewiesen. Die asphaltierte Fahrbahnfläche ist vor dem Knotenpunkt bereits auf eine Mindestbreite (unter Berücksichtigung des Rückstaus von Kraftfahrzeugen) eingeengt. Eine weitere Einschnürung der Fahrbahn ist nicht tragbar. Im direkten Einmündungsbereich ist wegen der Zufahrt zum Kindergarten sowie aufgrund der weiter östlich vorhandenen Parkständen (insbesondere wegen des Zurücksetzens von PkWs aus der letzten Parktasche) ein Fußgängerüberweg sehr bedenklich. Ebenso sind durch die abgestellten Fahrzeuge die erforderlichen Sichtbeziehungen zwischen Kfz-Fahrer und Fußgänger nicht ausreichend gegeben. Es muss damit gerechnet werden, dass ein Fußgänger an einem Zebrastreifen ohne zu zögern auf die Fahrbahn tritt. Das muss jedoch von einem Fahrer rechtzeitig erkannt werden können, ansonsten kann sich hierdurch ein neuer Unfallschwerpunkt ergeben. Eine ungehinderte Durchfahrt von Pkws aus Richtung Lechenich ist nach der abgekröpften Straßeneinmündung nicht möglich, so dass hierdurch die Geschwindigkeit überwiegend angepasst wird. Auch im weiteren Verlauf der Carl-Schurz-Straße in Höhe der Apotheke und des Carl-SchurzPlatzes halte ich die Einrichtung eines Fußgängerüberweges aufgrund der vorhandenen Pflasterung und der Mischverkehrsfläche für ungeeignet. Die Kraftfahrer haben hier (verkehrsberuhigter Geschäftsbereich, Tempo 20) besonders auf die Fußgänger zu achten und ihre Fahrweise den vorhandenen Verhältnissen anzupassen. In meiner o.g. Vorlage hatte ich darauf aufmerksam gemacht, dass grundsätzlich Kindergartenkinder von ihren Eltern (bzw. deren Vertretern) bis zum Kindergarten (Eingangstür) begleitet werden müssen. Dies gilt nartürlich auch für Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto bringen. Gleichfalls sind Kindergartenkinder an Hauptverkehrsstraßen besonders umsichtig zu beaufsichtigen. (Bösche) -2-