Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
08.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 816/2006
Az.: 66109-3042/06
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 23.11.2006
Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Termin
23.01.2007
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
29.03.2007
Betriebsausschuss Straßen
09.05.2007
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
08.04.2008
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. Auftragung eines Zebrastreifens in E.-Liblar, Carl-Schurz-Straße,
Kindergarten St. Alban
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 23.11.2006
Stellungnahme der Verwaltung:
Die beantragte Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Carl-Schurz-Straße in Höhe des
Kindergartens St.Alban kann ich leider nicht befürworten.
Einem analogen Bürgerantrag (B7/0733) vom 03.09.2000 des Kindergartens St. Alban (in dem
zusätzlich auch der eingerichtete Fußgängerüberweg nördlich des Kreuzungsbereiches CarlSchurz-Straße/ Köttinger Straße gewünscht wurde) hat der Ausschuss nach eingehender
Beratung nicht zustimmen können.In der Begründung bin ich auf die Gegebenheiten vor Ort
(östlichen Straßenast der Carl-Schurz-Straße, 20 km Geschäftszone, Verkehrsmischfläche, etc.)
eingegangen und habe ebenso auf die vorhandene Verkehrssituation hingewiesen.
Die asphaltierte Fahrbahnfläche ist vor dem Knotenpunkt bereits auf eine Mindestbreite (unter
Berücksichtigung des Rückstaus von Kraftfahrzeugen) eingeengt. Eine weitere Einschnürung der
Fahrbahn ist nicht tragbar. Im direkten Einmündungsbereich ist wegen der Zufahrt zum
Kindergarten sowie aufgrund der weiter östlich vorhandenen Parkständen (insbesondere wegen
des Zurücksetzens von PkWs aus der letzten Parktasche) ein Fußgängerüberweg sehr
bedenklich. Ebenso sind durch die abgestellten Fahrzeuge die erforderlichen Sichtbeziehungen
zwischen Kfz-Fahrer und Fußgänger nicht ausreichend gegeben. Es muss damit gerechnet
werden, dass ein Fußgänger an einem Zebrastreifen ohne zu zögern auf die Fahrbahn tritt. Das
muss jedoch von einem Fahrer rechtzeitig erkannt werden können, ansonsten kann sich hierdurch
ein neuer Unfallschwerpunkt ergeben.
Eine ungehinderte Durchfahrt von Pkws aus Richtung Lechenich ist nach der abgekröpften
Straßeneinmündung nicht möglich, so dass hierdurch die Geschwindigkeit überwiegend angepasst
wird.
Auch im weiteren Verlauf der Carl-Schurz-Straße in Höhe der Apotheke und des Carl-SchurzPlatzes halte ich die Einrichtung eines Fußgängerüberweges aufgrund der vorhandenen
Pflasterung und der Mischverkehrsfläche für ungeeignet. Die Kraftfahrer haben hier
(verkehrsberuhigter Geschäftsbereich, Tempo 20) besonders auf die Fußgänger zu achten und
ihre Fahrweise den vorhandenen Verhältnissen anzupassen.
In meiner o.g. Vorlage hatte ich darauf aufmerksam gemacht, dass grundsätzlich
Kindergartenkinder von ihren Eltern (bzw. deren Vertretern) bis zum Kindergarten (Eingangstür)
begleitet werden müssen. Dies gilt nartürlich auch für Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto bringen.
Gleichfalls sind Kindergartenkinder an Hauptverkehrsstraßen besonders umsichtig zu
beaufsichtigen.
(Bösche)
-2-