Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
32 kB
Datum
08.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2 zum A816/2006
Antrag zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Carl-Schurz-Straße am
Kindergarten St.Alban
Der Fußgängerüberweg auf der Carl-Schurz-Straße in Höhe des Kindergartens St.Alban
wurde lt. Beschluss des Ausschusses vom 29.03.2007 zunächst als Provisorium eingerichtet.
Nach meinen Beobachtungen hat sich dieses Provisorium nach der Eingewöhnungszeit für die
Verkehrsteilnehmer bewährt. Zu größeren Konflikten zwischen den einzelnen
Verkehrsteilnehmern kommt es nicht, so dass die Möglichkeit besteht, diesen
Fußgängerüberweg in eine Dauereinrichtung umzuwandeln.
Vor Einrichtung des Fußgängerüberweges befand sich auf der südlichen Seite ein Parkplatz.
Aufgrund der notwendigen Aufstellf1äche für die Fußgänger muss dieser nun entfallen. Um
die Aufstellf1äche für die Fußgänger hinsichtlich parkender Fahrzeuge freihalten zu können,
ist bei einer Festinstallierung des Fußgängerüberweges der Einbau von 3 Stahlpollern
notwendig. Die notwendigen Mittel für den Einbau der Poller und Anlegung der
Markierungsstreifen in Höhe von ca. 1.500,00 Euro werde ich aus dem Herstellungsaufwand
Straßen entnehmen.