Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,9 kB
Datum
08.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zum A816/2006
Antrag zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Carl-Schurz-Straße am
Kindergarten St.Alban
Zusammen mit der Ortsvorsteherin, dem Antragsteller und Vertretern der Fraktionen hat am
08.03.2007 um 17.45 Uhr zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges im Kreuzungsbereich
Köttinger Straße/ Carl-Schurz-Straße ein Ortstermin stattgefunden. Entsprechend dem
vorliegenden Antrag soll der beantragte Fußgängerüberweg vor der Kirche (St.Alban) auf der
Carl-Schurz-Straße eingerichtet werden. Die Carl-Schurz-Straße ist hier als
Verkehrsmischfläche ausgebaut.
Unmittelbar im Einmündungsbereich zur Köttinger Straße ist wegen der Zufahrt zum
Kindergarten die Anlegung eines Fußgängerüberweges nicht möglich. Von den Teilnehmern
des Ortstermins wird daher vorgeschlagen, den Fußgängerüberweg hinter die Einfahrt zum
Kindergarten in Höhe der ersten beiden schräg angelegten Parkplätze einzurichten. Hierbei
müssten diese Stellplätze entfallen, da die Fläche den Fußgängern als Aufstellfläche dienen
würde. Gleichfalls muss die erforderliche Sichtbeziehung zwischen Pkw-Fahrer und
Fußgänger auf den Fußgängerüberweg gewährleistet sein. Auch diese Bedingung ließe sich
durch die v.g. Einbeziehung der Stellplätze erreichen.
Im Verlauf des Ortstermins wurde der Wunsch geäußert, zunächst den Fußgängerüberweg
provisorisch auszuführen. Hierbei könnte in einem Beobachtungszeitraum von ca. 3 bis 6
Monaten untersucht werden, ob ein Fußgängerüberweg an diesem Standort geeignet ist und
auch von den Fußgängern angenommen wird. Nach einer positiven Probephase könnte der
Fußgängerüberweg dann endgültig angeordnet werden.
Für die Einrichtung und dem Abbau des Provisoriums werden für die Aufstellung von
Schildern und Markierungsmaßnahmen ca. 1.000,00 Euro benötigt. Diese Mittel können
zunächst aus Einsparungen aus dem Wirtschaftsplan 2007 erwirtschaftet werden
(Unterhaltung).
(Bösche)