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Antrag (Anlage zum A 816/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,9 kB
Datum
08.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Anlage zum A 816/2006)

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Inhalt der Datei

Anlage zum A816/2006 Antrag zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Carl-Schurz-Straße am Kindergarten St.Alban Zusammen mit der Ortsvorsteherin, dem Antragsteller und Vertretern der Fraktionen hat am 08.03.2007 um 17.45 Uhr zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges im Kreuzungsbereich Köttinger Straße/ Carl-Schurz-Straße ein Ortstermin stattgefunden. Entsprechend dem vorliegenden Antrag soll der beantragte Fußgängerüberweg vor der Kirche (St.Alban) auf der Carl-Schurz-Straße eingerichtet werden. Die Carl-Schurz-Straße ist hier als Verkehrsmischfläche ausgebaut. Unmittelbar im Einmündungsbereich zur Köttinger Straße ist wegen der Zufahrt zum Kindergarten die Anlegung eines Fußgängerüberweges nicht möglich. Von den Teilnehmern des Ortstermins wird daher vorgeschlagen, den Fußgängerüberweg hinter die Einfahrt zum Kindergarten in Höhe der ersten beiden schräg angelegten Parkplätze einzurichten. Hierbei müssten diese Stellplätze entfallen, da die Fläche den Fußgängern als Aufstellfläche dienen würde. Gleichfalls muss die erforderliche Sichtbeziehung zwischen Pkw-Fahrer und Fußgänger auf den Fußgängerüberweg gewährleistet sein. Auch diese Bedingung ließe sich durch die v.g. Einbeziehung der Stellplätze erreichen. Im Verlauf des Ortstermins wurde der Wunsch geäußert, zunächst den Fußgängerüberweg provisorisch auszuführen. Hierbei könnte in einem Beobachtungszeitraum von ca. 3 bis 6 Monaten untersucht werden, ob ein Fußgängerüberweg an diesem Standort geeignet ist und auch von den Fußgängern angenommen wird. Nach einer positiven Probephase könnte der Fußgängerüberweg dann endgültig angeordnet werden. Für die Einrichtung und dem Abbau des Provisoriums werden für die Aufstellung von Schildern und Markierungsmaßnahmen ca. 1.000,00 Euro benötigt. Diese Mittel können zunächst aus Einsparungen aus dem Wirtschaftsplan 2007 erwirtschaftet werden (Unterhaltung). (Bösche)