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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Finanzierung und Ausbau eines Geh- und Radweges entlang der L 33 zwischen Erp und Friesheim durch die Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,4 kB
Datum
02.12.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Finanzierung und Ausbau eines Geh- und Radweges entlang der L 33 zwischen Erp und Friesheim durch die Stadt Erftstadt)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 242/2008 Az.: 6619 - L33 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 09.05.2008 Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 29.05.2008 Rat 19.06.2008 Betriebsausschuss Straßen 02.09.2008 Betriebsausschuss Straßen 02.12.2008 Betrifft: Bemerkungen Anregung bzgl. Finanzierung und Ausbau eines Geh- und Radweges entlang der L 33 zwischen Erp und Friesheim durch die Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Notwendige Mittel sind im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen bereitzustellen Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 09.05.2008 Stellungnahme der Verwaltung: Der geplante Radweg entlang der Landesstraße L 33 von Friesheim nach Erp ist im Radwegenetzplan der Stadt mit enthalten. Baulastträger der L 33 ist der Landesbetrieb NRW, der auch für den Ausbau des Radweges eigentlich zuständig ist. In der Prioritätenliste des Landesbetriebes ist der Radweg unter „Weitere betrachtende Maßnahmen“ eingereiht worden. Laut Auskunft des Landesbetriebes kann aus heutiger Sicht mit einer Realisierung der Maßnahme in nächster Zukunft nicht gerechnet werden. Bei einem Ausbau des Radweges durch die Stadt, so wie vom Antragsteller vorgeschlagen, müsste mit dem Landesbetrieb eine entsprechende Vereinbarung getroffen werden, damit die von der Stadt bereitgestellten Mittel vom Landesbetrieb zurückerstattet werden. Um einer entsprechenden Bewilligung bzgl. der Zuschussgebung nicht entgegenzuwirken, schlage ich vor, zunächst entsprechende Mittel in den Entwurf des Wirtschaftsplanes 2009 einzustellen. (Bösche)