Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,4 kB
Datum
02.12.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 242/2008
Az.: 6619 - L33
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 09.05.2008
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
29.05.2008
Rat
19.06.2008
Betriebsausschuss Straßen
02.09.2008
Betriebsausschuss Straßen
02.12.2008
Betrifft:
Bemerkungen
Anregung bzgl. Finanzierung und Ausbau eines Geh- und Radweges entlang der L 33
zwischen Erp und Friesheim durch die Stadt Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Notwendige Mittel sind im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen bereitzustellen
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 09.05.2008
Stellungnahme der Verwaltung:
Der geplante Radweg entlang der Landesstraße L 33 von Friesheim nach Erp ist im
Radwegenetzplan der Stadt mit enthalten. Baulastträger der L 33 ist der Landesbetrieb NRW, der
auch für den Ausbau des Radweges eigentlich zuständig ist. In der Prioritätenliste des
Landesbetriebes ist der Radweg unter „Weitere betrachtende Maßnahmen“ eingereiht worden.
Laut Auskunft des Landesbetriebes kann aus heutiger Sicht mit einer Realisierung der Maßnahme
in nächster Zukunft nicht gerechnet werden.
Bei einem Ausbau des Radweges durch die Stadt, so wie vom Antragsteller vorgeschlagen,
müsste mit dem Landesbetrieb eine entsprechende Vereinbarung getroffen werden, damit die von
der Stadt bereitgestellten Mittel vom Landesbetrieb zurückerstattet werden. Um einer
entsprechenden Bewilligung bzgl. der Zuschussgebung nicht entgegenzuwirken, schlage ich vor,
zunächst entsprechende Mittel in den Entwurf des Wirtschaftsplanes 2009 einzustellen.
(Bösche)