Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
34 kB
Datum
02.12.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zu B242/2008
Es wird mit der Bezirksregierung einen Ortstermin Ende Juni geben, bei dem dann die
Fördermöglichkeiten des Radweges besprochen werden. Insbesondere muss geklärt werden,
ob die Stadt einen Förderantrag stellen darf, da diese nicht Baulastträger ist.
Bevor eine genaue Kostenschätzung erfolgen kann muss geklärt werden welche Teile des
zukünftigen Radweges außerdem von landwirtschaftlichem Verkehr genutzt werden, da der
Wegeaufbau davon abhängt. Nach einer groben Kostenschätzung sind für den Ausbau ca.
500.000
zu veranschlagen. Die Kosten für den Grunderwerb im Mittelteil sind noch
unbekannt und nicht in der Kostenschätzung enthalten.
Nach Klärung dieser Punkte wird zeitnah ein Einplanungsantrag gestellt.
Stichtag für die Bewerbung um Fördermittel für 2009 sowohl nach GVFG als auch für die
Nutzung stillgelegter Bahntrassen war der 01.06.08.
Nach Rücksprache mit Herrn Dr. Mühl von der Landesregierung werden mit dem
Förderprogramm „Alleenradwege auf stillgelegten Bahntrassen“ zum momentanen Zeitpunkt
nur Trassen gefördert, welche im Moment noch durch die Bahn in Benutzung sind bzw. erst
kürzlich stillgelegt wurden. Im Augenblick würde der Radweg entlang der L33 nicht durch
dieses spezielle Programm gefördert werden.
( Bösche)