Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
19.06.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 212/2008
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - Datum: 24.04.2008
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
13.05.2008
Ausschuss für Stadtentwicklung
11.06.2008
Rat
19.06.2008
Betrifft:
Bemerkungen
Bebauungsplan Nr.159, Erftstadt-Konradsheim, Frenzenstraße;
Aufstellungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 24.04.2008
Beschlussentwurf:
Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) wird
beschlossen, für den im Anlageplan gekennzeichneten Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen. Der
Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung
Bebauungsplan Nr. 159, E. – Konradsheim, Frenzenstraße.
Begründung:
Die Firma PJK Konradsheim GmbH hat mit Eingang vom 25.02.2008 einen Antrag auf Erteilung
eines Vorbescheides für die Nutzungsänderung und den Umbau bzw. die Sanierung von
landwirtschaftlichen Gebäuden in E.-Konradsheim, Frenzenstraße 43 (s. Anlagen), gestellt.
Beabsichtigt ist die Einrichtung von ca. 15 bis 20 Pflegeplätzen, ca. 50 seniorengerechten
Wohnungen - alternativ als Pflegewohnungen - , sowie die Errichtung von zwei Arztpraxen und
eines ambulanten Pflegedienstes.
Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage von Konradsheim gem. §
34 BauGB. Der Flächennutzungsplan stellt für die betreffenden Grundstücke sowie für den
überwiegenden Ortsteil „Dorfgebiet“ dar. Im rechtskräftigen Regionalplan (früher
Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Köln ist Konradsheim nicht als Allgemeiner
Siedlungsbereich (ASB) dargestellt; daraus ergibt sich für die kommunale Bauleitplanung als
regionalplanerische Ziel der übergeordneten Raumordnung die Vorgabe, die städtebauliche
Entwicklung des Wohnplatzes Konradsheim vornehmlich auf den Bestandsschutz und die
Wahrung der dörflichen Struktur zu konzentrieren. Damit soll eine angemessene, der vorhandenen
Infrastruktur konformen, bauliche Entwicklung von Konradsheim gewährleistet werden.
In diesem Zusammenhang beurteilt, ist das o.a. Vorhaben aufgrund seines Umfangs,
insbesondere aufgrund der Anzahl der Wohnungseinheiten und des geplanten Bauvolumens, von
wesentlicher Bedeutung für die künftige städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Ortsteils
Konradsheim. Es wird daher vorgeschlagen, im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens, auch
unter Berücksichtigung des aktuell beantragten Vorhabens, Konradsheim einer künftig geordneten
städtebaulichen Entwicklung und Ordnung zuzuführen. Das Bebauungsplanverfahren bietet zudem
die Möglichkeit, im Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
und in der Öffentlichkeitsbeteiligung, die künftigen Entwicklungsziele im Rahmen einer
umfassenden Abwägung festzulegen.
Da bereits westlich der Frenzenstraße ein rechtskräftiger Bebauungsplan ( BP Nr. 128) besteht
und ein Weiterer (BP Nr. 158) im Aufstellungsverfahren ist, sollte sich die Begrenzung des
räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 159 auf den östlichen Teil der
Frenzenstraße beschränken.
(Bösche)
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