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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr.159, Erftstadt-Konradsheim, Frenzenstraße; Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
19.06.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr.159, Erftstadt-Konradsheim, Frenzenstraße; Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr.159, Erftstadt-Konradsheim, Frenzenstraße; Aufstellungsbeschluss)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 212/2008 Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - Datum: 24.04.2008 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 13.05.2008 Ausschuss für Stadtentwicklung 11.06.2008 Rat 19.06.2008 Betrifft: Bemerkungen Bebauungsplan Nr.159, Erftstadt-Konradsheim, Frenzenstraße; Aufstellungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 24.04.2008 Beschlussentwurf: Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) wird beschlossen, für den im Anlageplan gekennzeichneten Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 159, E. – Konradsheim, Frenzenstraße. Begründung: Die Firma PJK Konradsheim GmbH hat mit Eingang vom 25.02.2008 einen Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides für die Nutzungsänderung und den Umbau bzw. die Sanierung von landwirtschaftlichen Gebäuden in E.-Konradsheim, Frenzenstraße 43 (s. Anlagen), gestellt. Beabsichtigt ist die Einrichtung von ca. 15 bis 20 Pflegeplätzen, ca. 50 seniorengerechten Wohnungen - alternativ als Pflegewohnungen - , sowie die Errichtung von zwei Arztpraxen und eines ambulanten Pflegedienstes. Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage von Konradsheim gem. § 34 BauGB. Der Flächennutzungsplan stellt für die betreffenden Grundstücke sowie für den überwiegenden Ortsteil „Dorfgebiet“ dar. Im rechtskräftigen Regionalplan (früher Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Köln ist Konradsheim nicht als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt; daraus ergibt sich für die kommunale Bauleitplanung als regionalplanerische Ziel der übergeordneten Raumordnung die Vorgabe, die städtebauliche Entwicklung des Wohnplatzes Konradsheim vornehmlich auf den Bestandsschutz und die Wahrung der dörflichen Struktur zu konzentrieren. Damit soll eine angemessene, der vorhandenen Infrastruktur konformen, bauliche Entwicklung von Konradsheim gewährleistet werden. In diesem Zusammenhang beurteilt, ist das o.a. Vorhaben aufgrund seines Umfangs, insbesondere aufgrund der Anzahl der Wohnungseinheiten und des geplanten Bauvolumens, von wesentlicher Bedeutung für die künftige städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Ortsteils Konradsheim. Es wird daher vorgeschlagen, im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens, auch unter Berücksichtigung des aktuell beantragten Vorhabens, Konradsheim einer künftig geordneten städtebaulichen Entwicklung und Ordnung zuzuführen. Das Bebauungsplanverfahren bietet zudem die Möglichkeit, im Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und in der Öffentlichkeitsbeteiligung, die künftigen Entwicklungsziele im Rahmen einer umfassenden Abwägung festzulegen. Da bereits westlich der Frenzenstraße ein rechtskräftiger Bebauungsplan ( BP Nr. 128) besteht und ein Weiterer (BP Nr. 158) im Aufstellungsverfahren ist, sollte sich die Begrenzung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 159 auf den östlichen Teil der Frenzenstraße beschränken. (Bösche) -2-