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Antrag (Antrag bzgl. Aufrechterhaltung des Lehrschwimmbeckens in Bliesheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,8 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Antrag bzgl. Aufrechterhaltung des Lehrschwimmbeckens in Bliesheim)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 829/2006 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 04.12.2006 Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 19.12.2006 Bemerkungen Antrag bzgl. Aufrechterhaltung des Lehrschwimmbeckens in Bliesheim Finanzielle Auswirkungen: Der Antrag berührt den Wirtschaftsplan 2007 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft auf der Ausgabenseite, Mittel stehen nicht zur Verfügung. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 04.12.2006 Stellungnahme der Verwaltung: Langfristig kann der Bestand der Lehrschwimmbecken in Bliesheim und Erp nur gesichert werden, wenn die Schwimmbadtechnik umfassend saniert wird. Als erster Schritt zur Sanierung müsste zunächst ein Planungsauftrag an einen Fachingenieur erteilt werden. Bisher wurden für die Planung dieser Maßnahmen im Wirtschaftsplan keine Mittel zur Verfügung gestellt. Der Planungsauftrag würde die Erfassung des vorhandenen Bestandes sowie die Entwicklung von Sanierungsvorschlägen sowie die Erstellung von Leistungsverzeichnissen für die Ausschreibung umfassen. Anschließend wären dann die Mittel für die Sanierung zu veranschlagen. Diese können im Wirtschaftsplan 2007 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft nicht dargestellt werden. Bereits die jetzt vorgesehenen Maßnahmen werden zu großen Teilen über Darlehen finanziert. Die Nettoneuverschuldung beträgt 2007 voraussichtlich 1.000.000,- €. Sofern für die Sanierung der Schwimmbäder zusätzliche Mittel veranschlagt werden, erhöht sich die Neuverschuldung entsprechend. Eine über Darlehen finanzierte Sanierungsmaßnahme führt beim Eigenbetrieb zu Folgekosten für Zins und Tilgung. Bei einer 20jährigen Laufzeit des Darlehens werden bei den heutigen Zinssätzen für ein Darlehen von 100.000,- € jährliche Zahlungen in Höhe von 8.000,- € fällig. Bei einer Sanierung der Lehrschwimmbecken würde sich eine Belastung von 56.000,- € Jahr ergeben. Eine weitere Erhöhung der Neuverschuldung wegen zusätzlicher Sanierungsmaßnahmen und die damit verbundenen Aufwendungen für Zins und Tilgung gefährden den Bestand des Eigenbetriebes. Zusätzliche Sanierungsmaßnahmen kann der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft – auch in den Folgejahren – nur dann finanzieren, wenn die durch die Darlehensaufnahme entstehenden Folgelasten durch entsprechende Mehreinnahmen, z.B. durch Mietzahlungen aus dem städtischen Haushalt, kompensiert werden. (Bösche)