Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,8 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 829/2006
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 04.12.2006
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Termin
19.12.2006
Bemerkungen
Antrag bzgl. Aufrechterhaltung des Lehrschwimmbeckens in Bliesheim
Finanzielle Auswirkungen:
Der Antrag berührt den Wirtschaftsplan 2007 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft auf der Ausgabenseite, Mittel stehen
nicht zur Verfügung.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 04.12.2006
Stellungnahme der Verwaltung:
Langfristig kann der Bestand der Lehrschwimmbecken in Bliesheim und Erp nur gesichert werden,
wenn die Schwimmbadtechnik umfassend saniert wird. Als erster Schritt zur Sanierung müsste
zunächst ein Planungsauftrag an einen Fachingenieur erteilt werden. Bisher wurden für die Planung dieser Maßnahmen im Wirtschaftsplan keine Mittel zur Verfügung gestellt.
Der Planungsauftrag würde die Erfassung des vorhandenen Bestandes sowie die Entwicklung von
Sanierungsvorschlägen sowie die Erstellung von Leistungsverzeichnissen für die Ausschreibung
umfassen. Anschließend wären dann die Mittel für die Sanierung zu veranschlagen. Diese können
im Wirtschaftsplan 2007 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft nicht dargestellt werden. Bereits
die jetzt vorgesehenen Maßnahmen werden zu großen Teilen über Darlehen finanziert. Die Nettoneuverschuldung beträgt 2007 voraussichtlich 1.000.000,- €. Sofern für die Sanierung der
Schwimmbäder zusätzliche Mittel veranschlagt werden, erhöht sich die Neuverschuldung entsprechend.
Eine über Darlehen finanzierte Sanierungsmaßnahme führt beim Eigenbetrieb zu Folgekosten für
Zins und Tilgung. Bei einer 20jährigen Laufzeit des Darlehens werden bei den heutigen Zinssätzen
für ein Darlehen von 100.000,- € jährliche Zahlungen in Höhe von 8.000,- € fällig. Bei einer Sanierung der Lehrschwimmbecken würde sich eine Belastung von 56.000,- € Jahr ergeben. Eine weitere Erhöhung der Neuverschuldung wegen zusätzlicher Sanierungsmaßnahmen und die damit verbundenen Aufwendungen für Zins und Tilgung gefährden den Bestand des Eigenbetriebes.
Zusätzliche Sanierungsmaßnahmen kann der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft – auch in den
Folgejahren – nur dann finanzieren, wenn die durch die Darlehensaufnahme entstehenden
Folgelasten durch entsprechende Mehreinnahmen, z.B. durch Mietzahlungen aus dem städtischen
Haushalt, kompensiert werden.
(Bösche)