Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,6 kB
Datum
29.05.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 210/2008
Az.: 654 BP 145
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65.4 Datum: 23.04.2008
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
29.05.2008
Bemerkungen
Bebauungsplan 145, Erftstadt- Blessem
Wilfried- Neumann- Str./ Matthias- Faßbender- Str.
Festlegung der Ablösungsbeträge für die Erschließung nach dem Baugesetzbuch
Finanzielle Auswirkungen:
Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen auf der Einnahmeseite
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 23.04.2008
Beschlussentwurf:
1.) Im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 145 können Ablösungsvereinbarungen gemäß
§§ 127 ff. BauGB für die Erschließungsbeiträge abgeschlossen werden. Der Ablösebetrag
beträgt bei einer eingeschossigen Bebauung 23,62 Euro und bei einer zweigeschossigen
Bebauung 30,70 Euro pro Quadratmeter anrechenbarer Grundstücksfläche.
2.) Weiterhin können im Bereich des Bebauungsplanes 145 Ablösungsvereinbarungen für die
Kostenerstattungsbeträge zum Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und
Landschaft nach den §§ 135 a – c BauGB abgeschlossen werden. Der Ablösebetrag für die
Eingriffsgrundstücke im Plangebiet beträgt einheitlich 1,29 Euro pro qm anrechenbarer
Grundstücksfläche.
Begründung:
Die Stadt wird ab Mai 2008 die öffentliche Erschließung herstellen.
Für den Verkauf der zur Bebauung anstehenden Grundstücke durch den Eigenbetrieb Immobilien
ist die Festlegung der Ablösebeträge notwendig.
Gemäß § 133, Absatz 3, Satz 5 BauGB kann die Gemeinde Bestimmungen über die Ablösung des
Erschließungsbeitrags im Ganzen vor Entstehung der Beitragspflicht treffen.
Die Ablösebeträge beruhen auf Kostenvoranschlägen und ergeben sich im Übrigen aus den
einschlägigen
Vorgaben
des
Baugesetzbuches
in
Verbindung
mit
der
Erschließungsbeitragssatzung bzw. der Naturschutzkostensatzung.
(Bösche)