Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,5 kB
Datum
19.06.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 257/2008
Az.: - 61 -
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61, - 63 - Datum: 14.05.2008
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
11.06.2008
Rat
19.06.2008
Betrifft:
Bemerkungen
Bebauungsplan Nr. 80 B, Gewerbegebiet Friesheim, Erweiterung;
Aufstellungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 14.05.2008
Beschlussentwurf:
Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) wird
beschlossen, für den im Anlageplan gekennzeichneten Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen. Der
Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung
Bebauungsplan Nr. 80 B, Gewerbegebiet Friesheim, Erweiterung.
Begründung:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 18.12.2007 mit V 621/2007 die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 133.1, E.-Friesheim, Erweiterung Gewerbegebiet, und gleichzeitig eine
Veränderungssperre beschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 133.1 umfasst die Geltungsbereiche
der Bebauungspläne Nr. 133 (Fa. Füngeling) und Nr. 80 (Wildweg). Nunmehr soll auch für den
Bereich des seit 2007 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 80 A, Erweiterung Gewerbegebiet
(Wildweg), eine „neuer“ Bebauungsplan (BP Nr. 80 B) zur Aufstellung beschlossen werden.
Das Ziel der Planung ist es, auch diesen Bebauungsplan an den städtebaulichen Zielen des BP
Nr. 133.1 zu orientieren, damit einer erneuten Bewertung zuzuführen und die künftigen zulässigen
Nutzungen an den bisher beabsichtigten und den tatsächlich vorhandenen gewerblichen
Nutzungen im Gewerbegebiet zu orientieren und ggf. daraus eine Neuformulierung der
städtebaulichen Entwicklungsziele für diesen Bereich abzuleiten. Dabei ist im weiteren Verfahren
eine Differenzierung bzw. Zonierung der bisher zulässigen gewerblichen Nutzungen
planungsrechtlich nicht auszuschließen.
(Bösche)
Anlagen