Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
19.06.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 272/2008
Az.: -10-
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 20.05.2008
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Termin
19.06.2008
Bemerkungen
Wahl des Kuratoriums Ahremer Heide
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 29.05.2008
Beschlussentwurf:
1.
Die Neuwahl des Kuratoriums für das Gemeindevermögen "Ahremer Heide" findet am
02.11.2008 in Ahrem statt.
2.
Es wird ein Wahlausschuss gebildet, der neben dem Wahlleiter aus vier Beisitzern/innen
besteht.
3.
In den Wahlausschuss werden gewählt als:
Beisitzer/in:
1........................................................................
2........................................................................
3........................................................................
4........................................................................
Vertreter/in:
1........................................................................
2........................................................................
3........................................................................
4........................................................................
4.
Es werden drei Wahlbezirke gebildet. Die Wahlbezirkseinteilung erfolgt gemäß der Vorlage
Begründung:
Zu 1.:
Das Kuratorium wurde zuletzt im September 2002 gewählt (s. V 7/1724)
Die Verwaltung der Erträge des Gemeindegliedervermögens "Ahremer Heide" liegt nach § 12 des
Rezesses von 1913 in der Hand des Kuratoriums, dem fünf Mitglieder angehören. Der Rezess
bestimmt hierzu folgendes:
Die Wahl des Kuratoriums erfolgt in der Ortschaft Ahrem von den im Orte wohnenden
Hausvorständen in einem Wechsel von 6 Jahren, im übrigen nach den Vorschriften der
Rheinischen Gemeindeordnung.
Anstelle der ehemaligen "Rheinischen Gemeindeordnung" ist das jetzt gültige Wahlrecht
(Kommunalwahlrecht) sinngemäß in den wesentlichen Vorschriften anzuwenden.
Wahlberechtigt sind nach dem Rezess die Hausvorstände der Ortschaft Ahrem. Der Begriff der
Hausvorstände ist jedoch nur aus der damaligen patriarchalischen Struktur der Familie heraus
verständlich und entspricht der heutigen Wahlberechtigung und Wählbarkeit der einschlägigen
Wahlvorschriften, wie die Aufsichtsbehörde seinerzeit anlässlich der Wahl von 1977 bestätigt hat.
Für die Einteilung der Wahlbezirke ist eine Frist von 4 Monaten ausreichend, so dass der
Wahltermin wie vorgeschlagen festgelegt werden kann.
Für die Wahlvorschläge zu 1. genügen fünf Unterschriften.
Zu 2.:
Nach § 2 des Kommunalwahlgesetzes ist ein Wahlausschuss zu bestellen, der neben dem
Bürgermeister aus vier, sechs acht oder zehn Beisitzern/innen besteht.
Zu 3.:
Ich halte die Mindestbesetzung von 4 Beisitzern/innen für angemessen und ausreichend.
Zu 4.:
Für die Wahl des Kuratoriums "Ahremer Heide" wird der Ortsteil Ahrem in drei Wahlbezirke
aufgeteilt.
Bei der Abgrenzung der Wahlbezirke ist darauf zu achten, dass die Abweichung von der
durchschnittlichen Einwohnerzahl nicht mehr als 25% nach oben oder unten abweicht.
Ahrem hat zur Zeit 1.079 Einwohner. Somit beträgt die durchschnittliche Einwohnerzahl 359.
Es wird eine gegenüber 2002 unveränderte Wahlbezirkseinteilung vorgeschlagen.
Wahlbezirk 1:
Am Hermeshof
Gennerstr.
Gesamt
52 Einwohner
278 Einwohner
330 Einwohner
-2-
Wahlbezirk 2:
Am Maximinenkreuz
Franz-Xaver-Mauer-Str
Gierlingsgasse
Mühlenstr.
Pfarrer-Paul-Huhnen-Str
Gesamt
94 Einwohner
77 Einwohner
15 Einwohner
139 Einwohner
64 Einwohner
389 Einwohner
Wahlbezirk 3:
Bachstr.
Dreikönigenweg
Heubahn
Mehlstr.
Am Hommerich
Gesamt
95 Einwohner
57 Einwohner
36 Einwohner
125 Einwohner
47 Einwohner
360 Einwohner
(Bösche)
-3-