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Beschlussvorlage (Wahl des Kuratoriums Ahremer Heide)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
19.06.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Wahl des Kuratoriums Ahremer Heide) Beschlussvorlage (Wahl des Kuratoriums Ahremer Heide) Beschlussvorlage (Wahl des Kuratoriums Ahremer Heide)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 272/2008 Az.: -10- Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 20.05.2008 Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 19.06.2008 Bemerkungen Wahl des Kuratoriums Ahremer Heide Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 29.05.2008 Beschlussentwurf: 1. Die Neuwahl des Kuratoriums für das Gemeindevermögen "Ahremer Heide" findet am 02.11.2008 in Ahrem statt. 2. Es wird ein Wahlausschuss gebildet, der neben dem Wahlleiter aus vier Beisitzern/innen besteht. 3. In den Wahlausschuss werden gewählt als: Beisitzer/in: 1........................................................................ 2........................................................................ 3........................................................................ 4........................................................................ Vertreter/in: 1........................................................................ 2........................................................................ 3........................................................................ 4........................................................................ 4. Es werden drei Wahlbezirke gebildet. Die Wahlbezirkseinteilung erfolgt gemäß der Vorlage Begründung: Zu 1.: Das Kuratorium wurde zuletzt im September 2002 gewählt (s. V 7/1724) Die Verwaltung der Erträge des Gemeindegliedervermögens "Ahremer Heide" liegt nach § 12 des Rezesses von 1913 in der Hand des Kuratoriums, dem fünf Mitglieder angehören. Der Rezess bestimmt hierzu folgendes: Die Wahl des Kuratoriums erfolgt in der Ortschaft Ahrem von den im Orte wohnenden Hausvorständen in einem Wechsel von 6 Jahren, im übrigen nach den Vorschriften der Rheinischen Gemeindeordnung. Anstelle der ehemaligen "Rheinischen Gemeindeordnung" ist das jetzt gültige Wahlrecht (Kommunalwahlrecht) sinngemäß in den wesentlichen Vorschriften anzuwenden. Wahlberechtigt sind nach dem Rezess die Hausvorstände der Ortschaft Ahrem. Der Begriff der Hausvorstände ist jedoch nur aus der damaligen patriarchalischen Struktur der Familie heraus verständlich und entspricht der heutigen Wahlberechtigung und Wählbarkeit der einschlägigen Wahlvorschriften, wie die Aufsichtsbehörde seinerzeit anlässlich der Wahl von 1977 bestätigt hat. Für die Einteilung der Wahlbezirke ist eine Frist von 4 Monaten ausreichend, so dass der Wahltermin wie vorgeschlagen festgelegt werden kann. Für die Wahlvorschläge zu 1. genügen fünf Unterschriften. Zu 2.: Nach § 2 des Kommunalwahlgesetzes ist ein Wahlausschuss zu bestellen, der neben dem Bürgermeister aus vier, sechs acht oder zehn Beisitzern/innen besteht. Zu 3.: Ich halte die Mindestbesetzung von 4 Beisitzern/innen für angemessen und ausreichend. Zu 4.: Für die Wahl des Kuratoriums "Ahremer Heide" wird der Ortsteil Ahrem in drei Wahlbezirke aufgeteilt. Bei der Abgrenzung der Wahlbezirke ist darauf zu achten, dass die Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl nicht mehr als 25% nach oben oder unten abweicht. Ahrem hat zur Zeit 1.079 Einwohner. Somit beträgt die durchschnittliche Einwohnerzahl 359. Es wird eine gegenüber 2002 unveränderte Wahlbezirkseinteilung vorgeschlagen. Wahlbezirk 1: Am Hermeshof Gennerstr. Gesamt 52 Einwohner 278 Einwohner 330 Einwohner -2- Wahlbezirk 2: Am Maximinenkreuz Franz-Xaver-Mauer-Str Gierlingsgasse Mühlenstr. Pfarrer-Paul-Huhnen-Str Gesamt 94 Einwohner 77 Einwohner 15 Einwohner 139 Einwohner 64 Einwohner 389 Einwohner Wahlbezirk 3: Bachstr. Dreikönigenweg Heubahn Mehlstr. Am Hommerich Gesamt 95 Einwohner 57 Einwohner 36 Einwohner 125 Einwohner 47 Einwohner 360 Einwohner (Bösche) -3-