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Beschlussvorlage (Sanierung des vorhandenen Gehweges auf der östlichen Straßenseite des Kölner Rings zwischen Kreisverkehr Bonner Straße und Blessemer Straße; Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung (im entsprechenden Straßenabschnitt))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
11.06.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Sanierung des vorhandenen Gehweges auf der östlichen Straßenseite des Kölner Rings zwischen Kreisverkehr Bonner Straße und Blessemer Straße; Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung (im entsprechenden Straßenabschnitt)) Beschlussvorlage (Sanierung des vorhandenen Gehweges auf der östlichen Straßenseite des Kölner Rings zwischen Kreisverkehr Bonner Straße und Blessemer Straße; Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung (im entsprechenden Straßenabschnitt))

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 228/2008 Az.: 6619-3397 Amt: - 65 BeschlAusf.: - -65- Datum: 02.05.2008 Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 29.05.2008 Ausschuss für Stadtentwicklung 11.06.2008 Betrifft: Bemerkungen Sanierung des vorhandenen Gehweges auf der östlichen Straßenseite des Kölner Rings zwischen Kreisverkehr Bonner Straße und Blessemer Straße; Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung (im entsprechenden Straßenabschnitt) Finanzielle Auswirkungen: Die notwendigen Finanzmittel in Höhe von 100.000,- € stehen im Wirtschaftsplan 2008 des Eigenbetrieb Straßen zur Verfügung. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 02.05.2008 Beschlussentwurf: Die geplante Baumaßnahme wird wie in der Entwurfsplanung dargestellt, beschlossen. Die Umsetzung der Maßnahme soll zeitnah erfolgen. Der hierzu erforderlichen Fällung von insgesamt 14 geschützten Ahorn-Bäumen wird lt. § 6 Abs. 1 (c) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: Die östliche Gehweganlage des Kölner Rings zwischen dem Kreisverkehr und der Blessemer Straße ist derzeit in einem desolaten Zustand. Die dort gepflanzten Ahornbäume haben nach und nach den Gehwegbelag angehoben. In mehrerenTeilabschnitten mussten bereits zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit die Platten entfernt werden. Diese Flächen wurden provisorisch mit Schotter aufgefüllt. Da die Ahorn-Bäume (Acer platanoides, Acer pseudoplatanus) in diesem Abschnitt genau wie zwischen der Blessemer Straße und der Dr.-Josef-Fieger-Str. von der Verticillium-Welke befallen sind, müssen sie ebenfalls gefällt werden. Die Fällung der Bäume (insgesamt 18 Bäume, davon wie erwähnt 14 durch die Satzung geschützte Bäume) ist erforderlich, um eine weitere Ausbreitung der Krankheit auf benachbarte Bäume auszuschließen. Es ist beabsichtigt, im vorhandenen Pflanzstreifen zwischen Kreisverkehr Bonner Str. und Otterdriesch drei Bäume nachzupflanzen. Eine Ersatzpflanzung im Abschnitt zwischen Otterdriesch und Blessemer Str. ist nicht vorgesehen. Dadurch kann ein neuer Gehweg hergestellt werden, der durchgehend zwischen 2,50 und 3,00 m breit ist. Diese Abmessung erlaubt auch die Mitbenutzung des Gehweges durch Radfahrer. Diese sind dann nicht mehr gezwungen, im genannten Abschnitt auf der Fahrbahn zu fahren. Die Baumaßnahme soll gemeinsam mit der Neuerstellung der Schrägparkplätze zwischen Blessemer Straße und Dr. Josef-Fieger-Straße durchgeführt werden. Die Tiefbaukosten schätze ich auf ca. 80.000,- €. Für die Baumfällungen und Neupflanzungen (Bereich Parkplätze) müssen etwa 20.000,- € veranschlagt werden. (Bösche) -2-