Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
11.06.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 228/2008
Az.: 6619-3397
Amt: - 65 BeschlAusf.: - -65- Datum: 02.05.2008
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
29.05.2008
Ausschuss für Stadtentwicklung
11.06.2008
Betrifft:
Bemerkungen
Sanierung des vorhandenen Gehweges auf der östlichen Straßenseite des Kölner
Rings zwischen Kreisverkehr Bonner Straße und Blessemer Straße; Befreiung von
den Vorschriften der Baumschutzsatzung (im entsprechenden Straßenabschnitt)
Finanzielle Auswirkungen:
Die notwendigen Finanzmittel in Höhe von 100.000,- € stehen im Wirtschaftsplan 2008 des Eigenbetrieb
Straßen zur Verfügung.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 02.05.2008
Beschlussentwurf:
Die geplante Baumaßnahme wird wie in der Entwurfsplanung dargestellt, beschlossen. Die
Umsetzung der Maßnahme soll zeitnah erfolgen. Der hierzu erforderlichen Fällung von insgesamt
14 geschützten Ahorn-Bäumen wird lt. § 6 Abs. 1 (c) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt
zugestimmt.
Begründung:
Die östliche Gehweganlage des Kölner Rings zwischen dem Kreisverkehr und der Blessemer
Straße ist derzeit in einem desolaten Zustand. Die dort gepflanzten Ahornbäume haben nach und
nach den Gehwegbelag angehoben. In mehrerenTeilabschnitten mussten bereits zur
Gewährleistung der Verkehrssicherheit die Platten entfernt werden. Diese Flächen wurden
provisorisch mit Schotter aufgefüllt.
Da die Ahorn-Bäume (Acer platanoides, Acer pseudoplatanus) in diesem Abschnitt genau wie
zwischen der Blessemer Straße und der Dr.-Josef-Fieger-Str. von der Verticillium-Welke befallen
sind, müssen sie ebenfalls gefällt werden. Die Fällung der Bäume (insgesamt 18 Bäume, davon
wie erwähnt 14 durch die Satzung geschützte Bäume) ist erforderlich, um eine weitere Ausbreitung
der Krankheit auf benachbarte Bäume auszuschließen. Es ist beabsichtigt, im vorhandenen
Pflanzstreifen zwischen Kreisverkehr Bonner Str. und Otterdriesch drei Bäume nachzupflanzen.
Eine Ersatzpflanzung im Abschnitt zwischen Otterdriesch und Blessemer Str. ist nicht vorgesehen.
Dadurch kann ein neuer Gehweg hergestellt werden, der durchgehend zwischen 2,50 und 3,00 m
breit ist. Diese Abmessung erlaubt auch die Mitbenutzung des Gehweges durch Radfahrer. Diese
sind dann nicht mehr gezwungen, im genannten Abschnitt auf der Fahrbahn zu fahren.
Die Baumaßnahme soll gemeinsam mit der Neuerstellung der Schrägparkplätze zwischen
Blessemer Straße und Dr. Josef-Fieger-Straße durchgeführt werden. Die Tiefbaukosten schätze
ich auf ca. 80.000,- €. Für die Baumfällungen und Neupflanzungen (Bereich Parkplätze) müssen
etwa 20.000,- € veranschlagt werden.
(Bösche)
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