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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 109, Erftstadt, Verwertungszentrum; Beschluss über die Vereinfachte Änderung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
18.12.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 109, Erftstadt, Verwertungszentrum; Beschluss über die Vereinfachte Änderung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 109, Erftstadt, Verwertungszentrum; Beschluss über die Vereinfachte Änderung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 265/2008 Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - Datum: 15.05.2008 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 11.06.2008 Rat 19.06.2008 Ausschuss für Stadtentwicklung 23.09.2008 Ausschuss für Stadtentwicklung 09.12.2008 Rat 18.12.2008 Betrifft: Bemerkungen Bebauungsplan Nr. 109, Erftstadt, Verwertungszentrum; Beschluss über die Vereinfachte Änderung Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 15.05.2008 Beschlussentwurf: Gem. §§ 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 109, Erfstadt, Verwertungszentrum, gemäß dem in der Anlage beigefügten Entwurf vereinfacht zu ändern. Begründung: Der seit 1997 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 109 , Erftstadt, Verwertungszentrum „südlicher Erftkreis“ (VZEK), mit der letzten vereinfachten Änderung von Juni 2005 entspricht nicht mehr der standörtlichen Entwicklung. Dies gilt insbesondere für die festgesetzten Baugrenzen und für die Flächen der internen Gleisanlagen. Im Rahmen eines vereinfachten Änderungsverfahrens gem. § 13 BauGB soll der vorhandene BPlan so überplant werden, dass die Baugrenzen und andere Festsetzungen dem heutigen und dem geplanten Ausbauzustand angepasst werden. Insbesondere sollen mit der Änderung auch die bisher in Abstimmung mit den zuständigen Behörden erteilten Befreiungen unter Berücksichtigung weiterer Ausbauplanungen in einem Plan zusammengeführt werden. Durch die stetige Entwicklung des Kreislaufwirtschaft- und des Abfallgesetzes entsprechen die ursprünglichen Festsetzungen im BP 109 nicht mehr der vorhandenen und der geplanten Standortentwicklung. Im Wesentlichen werden die Baugrenzen geändert und angepasst bzw. die Flächen für den internen Gleisverkehr reduziert, so dass diese Flächen für den Standortausbau genutzt werden können. Der geplante Bahnanschluss kann dadurch flexibler für den Standort genutzt werden. REMONDIS ist nach wie vor an einem Gleisanschluss des Standortes interessiert. Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist die Realisierung nach dem Endausbau des Standortes erst sinnvoll. Da es sich bei der vorliegenden Änderung um „redaktionelle“ Anpassungen, Ergänzungen und Änderungen handelt, die die Grundzüge der Planungen nicht berühren und darüber hinaus keine über den bisher festgeschriebenen Betriebskatalog hinausgehende (gebundenes Gewerbe- und Industriegebiet für abfallwirtschaftliche Zwecke) Nutzungen vorgesehen sind, kann eine Vereinfachte Änderung gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden. Träger öffentlicher Belange sind von der Änderung nicht berührt; die Öffentlichkeit ist gem. § 13 (2) Nr.2 BauGB nicht betroffen. (Bösche) -2-