Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
552 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
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öffentlic h
STADT ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.:
V 7/
2'1'10
Amt: -BM-
An den
BeschIAusf.: - 81 -
Rat
Datum: 28.10.2003
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
zur Vorberatung
über den
Ausschuss für Umweltschutz und Denkmalschutz
WerksA Straßen
WerksA Stadtwerke
Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Einrichtung eines städtischen Reinigungsdienstes
Finanzielle
Auswirkungen:
Keine
Beschlussentwurf:
Eswird ein städtischer Reinigungsdienst bei den Stadtwerken
- Betriebszweig
Stäc tische
Dienste - eingerichtet.
Bearünduna:
Mit V 7/0945 hatte ich Ihnen meinen Vorschlag zur Einrichtung eines städti chen
Reinigungsdienstes unterbreitet.
Diese Vorlage ist im Rat nach entsprechender
Ausschussvorberatung
abg ~Iehnt
worden.
Da ich nach wie vor aus der Bürgerschaft ständig Klagen über den ReinigungszL stand
der Plätze und verschiedener Straßen in unserer Stadt höre und mich mehrfach v )n der
Berechtigung dieser Klagen selbst überzeugen konnte, schlage ich erneut vor, ünftig
die Reinigungsarbeiten in Eigenregie zu intensivieren und zu diesem Zweck einen
städtischen Reinigungsdienst einzurichten.
Dieser Reinigungsdienst sollte nach genauem
Arbeitsplan regelmäßig
;;Jenau
verzeichnete Plätze, Parkplätze, Parkstreifen, Verkehrsinseln, Verkehrsberuhi Jungselemente und Wartehallen reinigen sowie die sog. Revierpflege in bestir1mten
Grünanlagen übernehmen.
-2-
-2Diese Reinigung kann je nach Gegebenheiten
und Möglichkeiten durch masch nelle
Reinigung mit entsprechendem
Kleingerät oder durch Handreinigung erfolgen.
Außerdem sollte der Reinigungsdienst Sonderreinigungen aus bestimmten Anlässe
nach Karneval, Schützenfesten u.ä.) oder aufgrund außergewöhnlicher Verunreini
übernehmen. Ebenso sollten jahreszeitlich bedingte außerplanmäßige Reinigunge
Blätterabfuhr im Herbst) punktuell durch den städtischen Reinigungsdienst überno
werden.
(z.B.
ung
(z.B.
men
Durch entsprechende zeitliche Diensteinteilung sollte auch sichergestellt werden dass
Straßen und insbesondere Plätze an Wochenenden
ein positives Erscheinun sbild
aufweisen.
Im Bereich der Müllbeseitigung sollte dem städtischen Reinigungsdienst die Le
und Reinigung sämtlicher Papierkörbe (grüne und graue) einschließlich der Reini
der Papierkorbstandorte
sowie die Beseitigung wild abgelagerten
Mülls (so wei
nicht von der Feuerwehr erledigt wird) und die Reinigung der Glascontainerstan
obliegen.
rung
ung
dies
orte
Organisatorisch sollte der städtische Reinigungsdienst den Stadtwerken - Betriebs eig
Städtische Dienste - zugeordnet werden. Er sollte aus 4 Arbeitern bestehen u. d mit
einem Kleinlastwagen, einem kleinen Tieflader-Anhänger, einer Kleinkehrmaschin und
mit entsprechenden
Klein-Arbeitsgeräten ausgestattet sein.
Die Arbeitgeberkosten für die 4 Arbeiter betragen jährlich 122.500,36 Euro.
Es sind über das städtische Sozialamt ausreichend vermittelbare geeignet
und
interessierte Bewerber (derzeit Sozialhilfeempfänger) für diese Tätigkeit vorhand n.
Dadurch werden Sozialhilfeausgaben in Höhe von 52.636 Eurojährlich eingesp rt.
In eine Gesamtrechnung muss dieser Betrag einbezogen werden mit der Folge dass
sich der in der Anlage ausgewiesene Gewinn entsprechend erhöht.
Lohnkostenzuschüsse,
die
der
Kreis für die
Wiedereingliederung
Sozialhilfeempfängern
in den Arbeitsmarkt zahlt, sind in der Berechnung
berücksichtigt worden, da sie zeitlich (1 Jahr) befristet sind.
von
nicht
Die Reinigungsgruppe könnte durch sog. Praktikanten für die Dauer jeweils eines ahres
verstärkt werden. Dabei handelt es sich um "Jugendliche" unter 25 Jahre, die k inen
Beruf erlernt haben. Die Kosten für diese Praktikanten werden vom Kreis getrag n.
Eine Kehrmaschine kann von einer "Werbefirma"
werden. Entsprechende Angebote liegen vor.
kostenlos zur Verfügung 9
Finanziert werden soll der Reinigungsdienst im Wesentlichen aus den je zigen
Aufwendungen
für Unternehmensleistungen
einschließlich der Ausgaben f' r die
hinzugekommene Samstagsreinigung der Plätze und der Entgelte für die Reinigu g der
Glasconta inersta ndorte.
- 3-
- 3-
Eine Erhöhung der straßenreinigungsgebühren
nicht erforderlich.
Eine Grobkalkulation
,.
~
ist als Anlage beigefügt.
ist durch die vorgeschlagene
L'
sung
zu.~
Anlage /1
V.} 2?~o
Blatt
Einrichtung eines städtischen
Reinigungsdienste
Kostenmodell
- Grobkalkulation
- 1-
Sei
1
-
Gründunasinvestitionen
Anschaffung
~ Absch~eibung
-§
:%
Kleinlaster
Tieflader-Anhänger
Kleinkehrmaschine
36.000,00 8
5.200,00 8
0,00 5
Kleingeräte
5.200,00 2
46.400,00
4.5001 6
6501 6
016
I
2.6001 6
7.750
€
Gewinn- und Verlustrechnun
Zinsen
€
2.160
312
o über Werbung fin nziert
312
2.784
für den Teilbereich Reini
€
1. Umsatzerlöse
Leistungsabrechnungen
2. Aktivierte Eigenleistung
3. Sonstige Erträge
122.000 siehe nächste Se te
o
40.000
162.000
Summe Erlöse
4. Materialaufwand
5. Personalaufwand *)
netto
6. Abschreibungen
7. Sonstige betriebsliche Aufwendungen
Verwaltungs kosten beitrag u.a.
(incl. Einsatzplanung ca. 700 € )
8. Zinsen und ähnliche Erträge
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Summe Aufwand
10. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
Erlöse DSD Containe standplätze (ohne Pachtan eil)
ca.
7.700
122.500
7.750
10.000
11.000
*) angesetzt 4 Arbe tern und 2
Praktikanten.
Bei 3 Arbeiter/2 Pr ktikanten
91.875 €
o
2.784
161.734
. ::<::::2.c)6:>:< :: Gewinn
Erlösfinanzieruna
Reduzieruna
Unternehmerleistunaen
I Veraabe an Reiniaunasservice
Seit
2
Eigenbetrieb Straßen
BZ Straßenreinigung
Komplette
sonstige
Handreinigung
Unternehmerverträge
Handreinigungen
Parkplätze,
2.600
(z.B.Laub)
30.600
Verkehrsinseln
10.600
7.700
T empo-30-Elemente
Wartehallen
Intensivierung
Reinigung
Handreinigung
außerhalb
51.500
o Erhöhung StR-G
ühren
BZ Straßen
sonstige
o
der StR-Satzung
600
2.600
Einzelaufträge
Straßenbegleitgrün
15.340
-12.800
2.100
Sonderreinigungen
./. Karneval
(Fremdvergabe)
4 kleine Karnevalszüge
da betriebl.nicht listbar
4.640
BZ Grünanlagen
Papierkörbe
(Grünanlagen/Spielplätze)
350
sonstige
Preise wie Abfall ntsorg.
12.303
35,150
Einzelaufträge
1.600
13.903
20.961
1.000
21.961
BZ Friedhöfe
Großabfallbehälter
225,39 ca.
93
sonstige
Abfallentsorgung
Einzelaufträge
Preis ca.
(Amt 70)
Straßenpapierkörbe
0,66
80%von 600Leerungen 52 Wochen
x
Einzelaufträge wildgekippter Müll
und Sammlung
0
2.600
Ordnungsamt (Amt 32)
wildgekippterMüll (bisher Fa. Poensgen)
(ohne Wochenendeinsätze
16.4 70 Teilübertragung 80
7.500 Vertragsanteil
Fa.P nsgen
Schrottfahrzeuge
Obdachlosenunterkünfte
Märkte
gerundet auf voll 1000 €
Straßenreiniaunasaebühren
mit Spezialgerät)
300 bei Bedarf
60 bei Bedarf
122.000
I Allaemeinkostenanteil
Aktivitäten des Reinigungsdienstes sind kostenneutral und wirken sich somit nicht auf
den Gebührenhaushalt Straßenreinigung aus.
10/12/2003
08:01
0223571 982
MICHAEL
s.
SCHMALEN
Christlich-Demokratische Union Deutschlands
Fraktion im Rat der Stadt Etftstadt
Stadt Erftstadt
Ratsbüro I Herrn Thanner
10.12.2003
Telefax: 02235409561
Betr.: 7/2990, städt. Reinigungskolonne
Sehr geehrter Herr Thanner,
im Rahmen unserer
Fraktionsmitgliedern
chenden Antworten
Hauptvorlage allen
wurde.
Fraktionssitzung am 8.12.0203 wurde von verschied nen
reklamiert, dass der Fragenkatalog sowie die ents redes Bürgermeisters zur o.a. Vorlage nicht als Anlag zur
Stadtverordneten und Sachkundigen Bürgern zugel itet
Ich bitte dies kurzfristig nachzuholen.
Vielen Dank für Ihre Mühe.
reund liehe Gr' e
("".
~
II
I IArM rw(
V
.
.
Michael Sch alen
Fraktionsge häftsfOhrer
F'raktionsvorsltzender:
Alfrecl Zerr8S
Fraktlonsr.ume:
Bonner Straße 5
50374 ErftctMt-Lechenle"
BQrozeiten;
Mo.. Di.,+Do.
9.00 - 11.00 Uhr
Telefon 02235.75954
Telef.ax 0223!;-$88685
Bankverbindung:
Krei$$parkasse KQIr,
Konto-Nr.0191004300
81.2 7050299
01/01
Christlich-Demokratische
Union Deutschlands
Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt
Vorlage 7/2990
Ergänzende Fragen der CDU-Stadtratsfraktion Erftstadt mit der Bitte
schriftliche Beantwortung zur Sitzung Finanzausschuss am 2.12.2
Vorbemerkung:
Es ist aus unserer Sicht sehr begrüßenswert wenn das Thema "V rbesserung der Sauberkeit in Erftstadt" durch eine breite Diskussion auch und besonders in der Öffentlichkeit ins Bewusstsein der Bürgerschaft geru en wird.
Daher unterstützen wir alle uns als sinnvoll und finanzierbar ersch inenden
Maßnahmen um diesem Ziel näher zu kommen.
Die vorgelegte Verwaltungsvorlage
7/2990 ist u.E. so nicht
mungsfähig, daher stellen wir nachfolgende Fragen:
.
.
.
.
.
.
.
Gibt es zur Vorlage eine abgestimmte Meinung im Verwaltungs orstand
und in der Verwaltungskonferenz? Vorlage v. 28.10.2003 !
Ist die in der
Vorlage
beschriebene
Verweildau r von
Sozialhilfeempfängern -die den Berechnungen im Finanz lan zu
Grunde liegt- mit dem Sozialamtsleiter abgestimmt, und als de Tatsachen entsprechend einzustufen?
Warum ist die Zuordnung zum Eigenbetrieb Straßen nicht erfolg ?
Wie hoch sind evtl. Mietleistungen für Räumlichkeiten / Grund tücke /
Lagerung / Garage etc., welche Führungsstruktur u. Weisun sbefugnisse sind angedacht?
Welche Auswirkungen haben die angedachten Vertragskünd gungen
auf die Personalsituation bei den derzeit beauftragten Unter ehmen.
(Firmenstellungnahme erbeten!) Werden hier neue Arbeitsl se geschaffen?
Warum wird keine städt. Beschäftigungsgesellschaft gegründet, hier hat
es bereits Ratsinitiativen in der Vergangenheit gegeben. Ziel ist hier sicherlich sehr flexibel auf Beschäftigungsverhältnisse eingehen u können. In keinem Fall werden unserseits unbefristete Arbeitsverh ultnisse
befürwortet, es sind Lösungen mit Zeitarbeitsverträgen anzustre en.
Zwingend erbitten wir ferner einen mehrjährigen Finanzplan ( ind. 3
Jahre) für die verwaltungsseits angedachte Lösung.
Als Alternative Lösung wäre u.E. auch denkbar, die vorhandenen Vert äge zu
erweitern um den gewünschten Erfolg zu erzielen.
Die CDU-Fraktion wird sich abschließend nach Vorlage der erbete en Unterlagen im Finanzausschuss am 2.12.2003 (Fraktionssitzung am 1.1 .2003)
entscheiden.
Fraktionsvorsitzender:
Alfred Zerres
Fraktionsräume:
Bonner Straße 5
50374 Erftstadt-Lechenich
BOrozeiten:
Mo., Di.,+Do.
9.00 - 11.00 Uhr
Telefon 02235-75954
Telefax 02235-688685
Bankverbindung:
Kreissparkasse Köln
Konto-Nr.0191004300
. BLZ 370 502 99
Carla Neisse-Hommelsheim
S.-v.-Westerburg50374 Erftstadt
Tel.: 02235-95304
Fax: 02235-95304
tr. 13
Erftstadt, den 27.
ovember 03
An den Bürgermeister der Stadt Erftstadt
Ernst-Dieter Bösche
Rathaus
50374 Erftstadt
Vorlage 7 I 2990 - Städtischer Reinigungsdienst
Ergänzende Fragen der CDU-Fraktion mit der Bitte um schriftliche Beantwortu g zur Sitzung
des Finanzausschusses am 2. Dez. 2003
Sehr geehrter Herr Bösche,
folgenden Vorschlag bitte ich zusätzlich zu prüfen:
Sauberkeitskonzept
bzw. Reinigungsdienst
auf der Basis einer Firmenve gabe
Vom Arbeitsamt wird die beschäftigungswirksame Auftragsvergabe von Kommunen an
Firmen mit bis zu 25% der Gesamtkosten gefördert.
Nach § 279 a SGB I (Beschäftigung schaffende Infrastrukturförderung) könne öffentlichrechtliche Träger bis zum 31. Dezember 2007 durch einen angemessenen Zu chuss zu den
Kosten von Arbeiten zur Verbesserung der Infrastruktur gefördert werden.
Bei einer solchen Konstruktion eines Sauberkeitskonzeptes für Erftstadt liege
bei der Stadt. Zusätzlich könnten lokale Firmen bei der Vergabe zum Zuge ko
einzustellenden Arbeitslosen bzw. Sozialhilfeempfänger würden nachhaltig in
Arbeitsmarkt integriert werden, wobei das Sozialamt diesen Personen eine Be
Hilfe bei auftretenden Problemen anbieten könnte.
Mit freundlichen Grüßen
die Vorteile
men. Die
en ersten
reuung bzw.
Beantwortung
der Fragen der CDU-Fraktion
zur V 7/2990
1. Frage:
"Gibt es zur Vorlage eine abgestimmte Meinung im Verwaltungsvorstand und
Verwaltungskonferenz?
"
Es gibt bei der Stadt
Erftstadt zwei Verfahren zur Herstellung
Meinungsabstimmung bezüglich von Vorlagen.
Einerseits kommt eine Erörterung im Verwaltungsvorstand in Betracht.
Dieses Verfahren ist wegen der Vielzahl der Vorlagen seltener.
Bei der Mehrzahl der Vorlagen wird das Einvernehmen hergestellt
Mitzeichnung der Vorlage in einer vorgegebenen Reihenfolge. Die Einhaltung
Mitzeichnungsregelung wird vom RatsbÜfo organisiert und überwacht.
Dieses Verfahren ist bei der Vorlage V 7/2990 praktiziert worden.
in der
emer
durch
dieser
2. Frage:
"Ist die in der Vorlage beschriebene Verweildauer von Sozialhilfeempfänge - die
den Berechnungen im Finanzplan zu Grunde liegt - mit dem Sozialam sleiter
abgestimmt, und als den Tatsachen entsprechend einzustufen?"
Die Berechnung der eingesparten Sozialhilfekosten stammt in schriftlicher For vom
Fallmanager des Sozialamtes. Der Verweildauerproblematik (statistischer W rt) ist
insoweit Rechnung getragen, als diese Einsparung von Sozialhilfekosten nicht in die
Grobkalkulation eingeflossen ist.
Auch sind alle zeitlich begrenzten Fördermöglichkeiten unberücksichtigt geblie
3. Frage:
"Warum ist die Zuordnung zum Eigenbetrieb Straßen nicht erfolgt?"
Die Zuordnung zu den Stadtwerken ist erfolgt, weil die städtischen Dien
organisatorische Steuerung übernehmen sollen und weil auf dem Bauh
entsprechenden Unterbringungsmöglichkeiten für Personal und Geräte zur Ver
stehen.
Die Finanzierung der Aufgabe erfolgt aus dem Wirtschaftsplan des Eigenbe
Straßen und unter Inanspruchnahme der Pauschale für die Unterhaltu
Glascontainer-Standplätze.
te die
f die
'gung
riebes
g der
4. Frage:
"Wie hoch sind evtl. Mietleistungen für Räumlichkeiten/Grundstücke/Lagerung/
Garage etc., welche Führungsstruktur und Weisungsbefugnisse sind angedacht?"
Mietleistungen für die z. Zt. ungenutzten Räume und Lagermöglichkeiten a f dem
Bauhof fallen nicht an.
Die Reinigungskolonne soll dem Leiter der städtischen Dienste unterstellt werd n, der
auch weisungsbefugt ist.
Dieser hat sich damit einverstanden erklärt.
5. Frage:
"Welche Auswirkungen haben die angedachten VertragskÜlldigungen a
Personalsituation bei den derzeit beauftragten Unternehmen. (Firmenstellung
erbeten) Werden hier neue Arbeitslose geschaffen?"
Keine. Die Verträge laufen zum 31.03.04 aus bzw. der Vertrag zur zusät
Platzreinigung (Wochenstunden) ist wöchentlich kündbar. Arbeitslose entstehen
f die
ahme
lichen
icht.
6. Frage:
"Warum wird keine städt. Beschäftigungsgesellschaft gegründet, hier hat es ereits
Ratsinitiativen in der Vergangenheit gegeben. Ziel ist hier sicherlich sehr flexi el auf
Beschäftigungsverhältnisse eingehen zu können. In keinem Fall werden unse erseits
unbefristete
Arbeitsverhältnisse
befürwortet,
es
sind
Lösungen
mit
Zeitarbeitsverträgen anzustreben."
Die eine
"Beschäftigungsgesellschaften"
ermöglichenden
Zuschussund
Fördermöglichkeiten bestehen nicht mehr.
Zeitarbeitsverträge sind denkbar.
7. Frage:
"Zwingend erbitten wir ferner einen mehrjährigen Finanzplan (mind. 3 Jahre) ür die
verwaltungsseits angedachte Lösung."
für den Betrieb eines städ ischen
Das vorgelegte Finanzierungsmodell
Reinigungsdienstes, angegliedert an die städtischen Dienste, basiert au emer
Umstellung
der Leistungserbringung
in verschiedenen
Bereichen
von
Unternehmerleistungen auf Eigenleistung.
Die Erlös-Seite ist durch gesetzliche Aufgabenerfüllung im Rahme
der
Gebührenhaushalte (Regiebetrieb Abfallentsorgung und Straßenreinigung) bzw.
Verpflichtungen des Eigenbetriebes Straßen als Grundstückseigentümer ge ichert.
Ferner soll der Betrieb der Glas-Containerstandplätze des Dualen Systems, der urzeit
auf die Firma RWE-Umwelt übertragen ist, wieder in eigene Regie übern mmen
werden, damit die Entschädigungszahlungen unmittelbar an die Stadt ießen.
Insgesamt ist die Erlösseite längerfristig in etwa konstant.
Gleiches gilt grundsätzlich, absehen von tariflichen Änderungen, für den Au wand.
Dieser kann bedenkenlos für zwei bis drei Jahre festgeschrieben werden, wobei
unwesentliche Verschiebungen in der ersten Umsetzungsphase durch organisat rische
Maßnahmen ausgleichbar sein dürften.
Ich gehe somit davon aus, dass eine Finanzplanung, zumindest für die ersten 3 Jahre,
mit in etwa unveränderten Zahlen darstellbar ist.
8. Als Alternative wird nach einer Ausweitung vorhandener Verträge gefragt.
Mit einer Vertragsausdehnung lassen sich die durch die mit der Kolonne ange
Arbeitseinsätze nicht erreichen.
Die Kolonne kann außer dem Routineeinsatz flexibel sofort reagieren, um si h den
täglichen Anforderungen anzupassen.
So kann auch schnell auf "Sauberkeitsbeschwerden" der Bürgerinnen und ürger
reagiert werden.
Außerdem ergibt sich der Vorteil, vier arbeitslosen Sozialhilfeempfängern
Arbeitsplatz zu bieten.
Im übrigen arbeitet die Kolonne kostengünstiger. Der Stundensatz beträgt 9,4
während nach den derzeitigen Verträgen die Reinigungsfirma für die Handrei
16,94 Euro pro Stunde in Rechnung stellt.
Ein weiterer Aspekt spricht für eine städtische Kolonne:
Sie ermöglicht ein weiteres Vorhaben, das ich bisher nicht in die Diskussion g bracht
habe, weil ich zum einen Verwechslungen der Maßnahmen vorbeugen wollte dweil
es sich zum anderen um ein nicht der Zuständigkeit der politischen G emien
unterliegendes Geschäft der laufenden Verwaltung handelt.
Ich beabsichtige, nach Einrichtung und Einarbeitung der Reinigungsk lonne
arbeitslose Sozialhilfeempfänger nach § 19 Abs. 2 BSHG zu gemeinnützig r und
zusätzlicher Arbeit heranzuziehen. Bei dieser Heranziehung wird den Hilfeemp . gern
zusätzlich zur Hilfe zum Lebensunterhalt eine Mehraufwandsentschädigung g währt,
die bei 1,10 Euro pro Stunde liegt.
Die zeitliche Obergrenze der Heranziehung zu Arbeiten dieser Art liegt nach Li eratur
und Rechtsprechung bei etwa 20 Stunden pro Woche, da dem Hilfeem fänger
ausreichend Zeit zur Arbeitssuche verbleiben soll.
Für die Heranziehung kommt insbesondere die Gruppe der alleinste enden
Sozialhilfeempfanger zwischen 18 und 25 Jahren in Frage. Derzeit zählen zu dieser
Gruppe in Erftstadt 65 Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger.
Die Folge der Verweigerung einer solchen Arbeitsleistung sind Leistungskür ungen
und Leistungsausschluss.
Besonders wichtig ist bei der Heranziehung zu solchen Arbeiten die Anleitu g und
Kontrolle, wie sich auch beim Scheitern eines entsprechenden Versuchs dur h den
Gartenbauverein Lechenich vor einigen Jahren gezeigt hat.
Diese Anleitungs- und Kontrollfunktion könnte von den arbeitsvertraglich ange tellten
vier Mitgliedern der Reinigungskontrolle übernommen werden.
9. Zusätzliche Prüfung der Frage vom 27.11.03, ob eine Maßnahme im Rahm n der
Beschäftigung schaffenden Infrastrukturförderung (BSI) in Betracht kommt.
Gemeinden können bis zu 25 % der Auftragssumme erhalten, wenn sie it der
Durchführung von Arbeiten ein Wirtschaftsunternehmen beauftragen, da sich
verpflichtet, eine bestimmte Zahl von Arbeitslosen zu beschäftigen, di
Arbeitsamt zugewiesen werden.
Weitere Voraussetzungen sind allerdings, dass es sich bei den Arbeit n um
Maßnahmen zur (baulichen) Verbesserung der Infrastruktur handelt und die Ge einde
zusätzliche Mittel hierfür einsetzt.
Die Aufgaben zur Erhaltung und Intensivierung der Sauberkeit sind kei esfalls
förderfähig.
Diese sich aus den Förderrichtlinien ergebende Feststellung ist vom Arbeitsam Brühl
ausdrücklich bestätigt worden.