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Beschlussvorlage (4. Anlage zur Beschlussvorlage 825/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
552 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00

Inhalt der Datei

öffentlic h STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: V 7/ 2'1'10 Amt: -BM- An den BeschIAusf.: - 81 - Rat Datum: 28.10.2003 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; zur Vorberatung über den Ausschuss für Umweltschutz und Denkmalschutz WerksA Straßen WerksA Stadtwerke Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Einrichtung eines städtischen Reinigungsdienstes Finanzielle Auswirkungen: Keine Beschlussentwurf: Eswird ein städtischer Reinigungsdienst bei den Stadtwerken - Betriebszweig Stäc tische Dienste - eingerichtet. Bearünduna: Mit V 7/0945 hatte ich Ihnen meinen Vorschlag zur Einrichtung eines städti chen Reinigungsdienstes unterbreitet. Diese Vorlage ist im Rat nach entsprechender Ausschussvorberatung abg ~Iehnt worden. Da ich nach wie vor aus der Bürgerschaft ständig Klagen über den ReinigungszL stand der Plätze und verschiedener Straßen in unserer Stadt höre und mich mehrfach v )n der Berechtigung dieser Klagen selbst überzeugen konnte, schlage ich erneut vor, ünftig die Reinigungsarbeiten in Eigenregie zu intensivieren und zu diesem Zweck einen städtischen Reinigungsdienst einzurichten. Dieser Reinigungsdienst sollte nach genauem Arbeitsplan regelmäßig ;;Jenau verzeichnete Plätze, Parkplätze, Parkstreifen, Verkehrsinseln, Verkehrsberuhi Jungselemente und Wartehallen reinigen sowie die sog. Revierpflege in bestir1mten Grünanlagen übernehmen. -2- -2Diese Reinigung kann je nach Gegebenheiten und Möglichkeiten durch masch nelle Reinigung mit entsprechendem Kleingerät oder durch Handreinigung erfolgen. Außerdem sollte der Reinigungsdienst Sonderreinigungen aus bestimmten Anlässe nach Karneval, Schützenfesten u.ä.) oder aufgrund außergewöhnlicher Verunreini übernehmen. Ebenso sollten jahreszeitlich bedingte außerplanmäßige Reinigunge Blätterabfuhr im Herbst) punktuell durch den städtischen Reinigungsdienst überno werden. (z.B. ung (z.B. men Durch entsprechende zeitliche Diensteinteilung sollte auch sichergestellt werden dass Straßen und insbesondere Plätze an Wochenenden ein positives Erscheinun sbild aufweisen. Im Bereich der Müllbeseitigung sollte dem städtischen Reinigungsdienst die Le und Reinigung sämtlicher Papierkörbe (grüne und graue) einschließlich der Reini der Papierkorbstandorte sowie die Beseitigung wild abgelagerten Mülls (so wei nicht von der Feuerwehr erledigt wird) und die Reinigung der Glascontainerstan obliegen. rung ung dies orte Organisatorisch sollte der städtische Reinigungsdienst den Stadtwerken - Betriebs eig Städtische Dienste - zugeordnet werden. Er sollte aus 4 Arbeitern bestehen u. d mit einem Kleinlastwagen, einem kleinen Tieflader-Anhänger, einer Kleinkehrmaschin und mit entsprechenden Klein-Arbeitsgeräten ausgestattet sein. Die Arbeitgeberkosten für die 4 Arbeiter betragen jährlich 122.500,36 Euro. Es sind über das städtische Sozialamt ausreichend vermittelbare geeignet und interessierte Bewerber (derzeit Sozialhilfeempfänger) für diese Tätigkeit vorhand n. Dadurch werden Sozialhilfeausgaben in Höhe von 52.636 Eurojährlich eingesp rt. In eine Gesamtrechnung muss dieser Betrag einbezogen werden mit der Folge dass sich der in der Anlage ausgewiesene Gewinn entsprechend erhöht. Lohnkostenzuschüsse, die der Kreis für die Wiedereingliederung Sozialhilfeempfängern in den Arbeitsmarkt zahlt, sind in der Berechnung berücksichtigt worden, da sie zeitlich (1 Jahr) befristet sind. von nicht Die Reinigungsgruppe könnte durch sog. Praktikanten für die Dauer jeweils eines ahres verstärkt werden. Dabei handelt es sich um "Jugendliche" unter 25 Jahre, die k inen Beruf erlernt haben. Die Kosten für diese Praktikanten werden vom Kreis getrag n. Eine Kehrmaschine kann von einer "Werbefirma" werden. Entsprechende Angebote liegen vor. kostenlos zur Verfügung 9 Finanziert werden soll der Reinigungsdienst im Wesentlichen aus den je zigen Aufwendungen für Unternehmensleistungen einschließlich der Ausgaben f' r die hinzugekommene Samstagsreinigung der Plätze und der Entgelte für die Reinigu g der Glasconta inersta ndorte. - 3- - 3- Eine Erhöhung der straßenreinigungsgebühren nicht erforderlich. Eine Grobkalkulation ,. ~ ist als Anlage beigefügt. ist durch die vorgeschlagene L' sung zu.~ Anlage /1 V.} 2?~o Blatt Einrichtung eines städtischen Reinigungsdienste Kostenmodell - Grobkalkulation - 1- Sei 1 - Gründunasinvestitionen Anschaffung ~ Absch~eibung -§ :% Kleinlaster Tieflader-Anhänger Kleinkehrmaschine 36.000,00 8 5.200,00 8 0,00 5 Kleingeräte 5.200,00 2 46.400,00 4.5001 6 6501 6 016 I 2.6001 6 7.750 € Gewinn- und Verlustrechnun Zinsen € 2.160 312 o über Werbung fin nziert 312 2.784 für den Teilbereich Reini € 1. Umsatzerlöse Leistungsabrechnungen 2. Aktivierte Eigenleistung 3. Sonstige Erträge 122.000 siehe nächste Se te o 40.000 162.000 Summe Erlöse 4. Materialaufwand 5. Personalaufwand *) netto 6. Abschreibungen 7. Sonstige betriebsliche Aufwendungen Verwaltungs kosten beitrag u.a. (incl. Einsatzplanung ca. 700 € ) 8. Zinsen und ähnliche Erträge 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Summe Aufwand 10. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Erlöse DSD Containe standplätze (ohne Pachtan eil) ca. 7.700 122.500 7.750 10.000 11.000 *) angesetzt 4 Arbe tern und 2 Praktikanten. Bei 3 Arbeiter/2 Pr ktikanten 91.875 € o 2.784 161.734 . ::<::::2.c)6:>:< :: Gewinn Erlösfinanzieruna Reduzieruna Unternehmerleistunaen I Veraabe an Reiniaunasservice Seit 2 Eigenbetrieb Straßen BZ Straßenreinigung Komplette sonstige Handreinigung Unternehmerverträge Handreinigungen Parkplätze, 2.600 (z.B.Laub) 30.600 Verkehrsinseln 10.600 7.700 T empo-30-Elemente Wartehallen Intensivierung Reinigung Handreinigung außerhalb 51.500 o Erhöhung StR-G ühren BZ Straßen sonstige o der StR-Satzung 600 2.600 Einzelaufträge Straßenbegleitgrün 15.340 -12.800 2.100 Sonderreinigungen ./. Karneval (Fremdvergabe) 4 kleine Karnevalszüge da betriebl.nicht listbar 4.640 BZ Grünanlagen Papierkörbe (Grünanlagen/Spielplätze) 350 sonstige Preise wie Abfall ntsorg. 12.303 35,150 Einzelaufträge 1.600 13.903 20.961 1.000 21.961 BZ Friedhöfe Großabfallbehälter 225,39 ca. 93 sonstige Abfallentsorgung Einzelaufträge Preis ca. (Amt 70) Straßenpapierkörbe 0,66 80%von 600Leerungen 52 Wochen x Einzelaufträge wildgekippter Müll und Sammlung 0 2.600 Ordnungsamt (Amt 32) wildgekippterMüll (bisher Fa. Poensgen) (ohne Wochenendeinsätze 16.4 70 Teilübertragung 80 7.500 Vertragsanteil Fa.P nsgen Schrottfahrzeuge Obdachlosenunterkünfte Märkte gerundet auf voll 1000 € Straßenreiniaunasaebühren mit Spezialgerät) 300 bei Bedarf 60 bei Bedarf 122.000 I Allaemeinkostenanteil Aktivitäten des Reinigungsdienstes sind kostenneutral und wirken sich somit nicht auf den Gebührenhaushalt Straßenreinigung aus. 10/12/2003 08:01 0223571 982 MICHAEL s. SCHMALEN Christlich-Demokratische Union Deutschlands Fraktion im Rat der Stadt Etftstadt Stadt Erftstadt Ratsbüro I Herrn Thanner 10.12.2003 Telefax: 02235409561 Betr.: 7/2990, städt. Reinigungskolonne Sehr geehrter Herr Thanner, im Rahmen unserer Fraktionsmitgliedern chenden Antworten Hauptvorlage allen wurde. Fraktionssitzung am 8.12.0203 wurde von verschied nen reklamiert, dass der Fragenkatalog sowie die ents redes Bürgermeisters zur o.a. Vorlage nicht als Anlag zur Stadtverordneten und Sachkundigen Bürgern zugel itet Ich bitte dies kurzfristig nachzuholen. Vielen Dank für Ihre Mühe. reund liehe Gr' e ("". ~ II I IArM rw( V . . Michael Sch alen Fraktionsge häftsfOhrer F'raktionsvorsltzender: Alfrecl Zerr8S Fraktlonsr.ume: Bonner Straße 5 50374 ErftctMt-Lechenle" BQrozeiten; Mo.. Di.,+Do. 9.00 - 11.00 Uhr Telefon 02235.75954 Telef.ax 0223!;-$88685 Bankverbindung: Krei$$parkasse KQIr, Konto-Nr.0191004300 81.2 7050299 01/01 Christlich-Demokratische Union Deutschlands Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt Vorlage 7/2990 Ergänzende Fragen der CDU-Stadtratsfraktion Erftstadt mit der Bitte schriftliche Beantwortung zur Sitzung Finanzausschuss am 2.12.2 Vorbemerkung: Es ist aus unserer Sicht sehr begrüßenswert wenn das Thema "V rbesserung der Sauberkeit in Erftstadt" durch eine breite Diskussion auch und besonders in der Öffentlichkeit ins Bewusstsein der Bürgerschaft geru en wird. Daher unterstützen wir alle uns als sinnvoll und finanzierbar ersch inenden Maßnahmen um diesem Ziel näher zu kommen. Die vorgelegte Verwaltungsvorlage 7/2990 ist u.E. so nicht mungsfähig, daher stellen wir nachfolgende Fragen: . . . . . . . Gibt es zur Vorlage eine abgestimmte Meinung im Verwaltungs orstand und in der Verwaltungskonferenz? Vorlage v. 28.10.2003 ! Ist die in der Vorlage beschriebene Verweildau r von Sozialhilfeempfängern -die den Berechnungen im Finanz lan zu Grunde liegt- mit dem Sozialamtsleiter abgestimmt, und als de Tatsachen entsprechend einzustufen? Warum ist die Zuordnung zum Eigenbetrieb Straßen nicht erfolg ? Wie hoch sind evtl. Mietleistungen für Räumlichkeiten / Grund tücke / Lagerung / Garage etc., welche Führungsstruktur u. Weisun sbefugnisse sind angedacht? Welche Auswirkungen haben die angedachten Vertragskünd gungen auf die Personalsituation bei den derzeit beauftragten Unter ehmen. (Firmenstellungnahme erbeten!) Werden hier neue Arbeitsl se geschaffen? Warum wird keine städt. Beschäftigungsgesellschaft gegründet, hier hat es bereits Ratsinitiativen in der Vergangenheit gegeben. Ziel ist hier sicherlich sehr flexibel auf Beschäftigungsverhältnisse eingehen u können. In keinem Fall werden unserseits unbefristete Arbeitsverh ultnisse befürwortet, es sind Lösungen mit Zeitarbeitsverträgen anzustre en. Zwingend erbitten wir ferner einen mehrjährigen Finanzplan ( ind. 3 Jahre) für die verwaltungsseits angedachte Lösung. Als Alternative Lösung wäre u.E. auch denkbar, die vorhandenen Vert äge zu erweitern um den gewünschten Erfolg zu erzielen. Die CDU-Fraktion wird sich abschließend nach Vorlage der erbete en Unterlagen im Finanzausschuss am 2.12.2003 (Fraktionssitzung am 1.1 .2003) entscheiden. Fraktionsvorsitzender: Alfred Zerres Fraktionsräume: Bonner Straße 5 50374 Erftstadt-Lechenich BOrozeiten: Mo., Di.,+Do. 9.00 - 11.00 Uhr Telefon 02235-75954 Telefax 02235-688685 Bankverbindung: Kreissparkasse Köln Konto-Nr.0191004300 . BLZ 370 502 99 Carla Neisse-Hommelsheim S.-v.-Westerburg50374 Erftstadt Tel.: 02235-95304 Fax: 02235-95304 tr. 13 Erftstadt, den 27. ovember 03 An den Bürgermeister der Stadt Erftstadt Ernst-Dieter Bösche Rathaus 50374 Erftstadt Vorlage 7 I 2990 - Städtischer Reinigungsdienst Ergänzende Fragen der CDU-Fraktion mit der Bitte um schriftliche Beantwortu g zur Sitzung des Finanzausschusses am 2. Dez. 2003 Sehr geehrter Herr Bösche, folgenden Vorschlag bitte ich zusätzlich zu prüfen: Sauberkeitskonzept bzw. Reinigungsdienst auf der Basis einer Firmenve gabe Vom Arbeitsamt wird die beschäftigungswirksame Auftragsvergabe von Kommunen an Firmen mit bis zu 25% der Gesamtkosten gefördert. Nach § 279 a SGB I (Beschäftigung schaffende Infrastrukturförderung) könne öffentlichrechtliche Träger bis zum 31. Dezember 2007 durch einen angemessenen Zu chuss zu den Kosten von Arbeiten zur Verbesserung der Infrastruktur gefördert werden. Bei einer solchen Konstruktion eines Sauberkeitskonzeptes für Erftstadt liege bei der Stadt. Zusätzlich könnten lokale Firmen bei der Vergabe zum Zuge ko einzustellenden Arbeitslosen bzw. Sozialhilfeempfänger würden nachhaltig in Arbeitsmarkt integriert werden, wobei das Sozialamt diesen Personen eine Be Hilfe bei auftretenden Problemen anbieten könnte. Mit freundlichen Grüßen die Vorteile men. Die en ersten reuung bzw. Beantwortung der Fragen der CDU-Fraktion zur V 7/2990 1. Frage: "Gibt es zur Vorlage eine abgestimmte Meinung im Verwaltungsvorstand und Verwaltungskonferenz? " Es gibt bei der Stadt Erftstadt zwei Verfahren zur Herstellung Meinungsabstimmung bezüglich von Vorlagen. Einerseits kommt eine Erörterung im Verwaltungsvorstand in Betracht. Dieses Verfahren ist wegen der Vielzahl der Vorlagen seltener. Bei der Mehrzahl der Vorlagen wird das Einvernehmen hergestellt Mitzeichnung der Vorlage in einer vorgegebenen Reihenfolge. Die Einhaltung Mitzeichnungsregelung wird vom RatsbÜfo organisiert und überwacht. Dieses Verfahren ist bei der Vorlage V 7/2990 praktiziert worden. in der emer durch dieser 2. Frage: "Ist die in der Vorlage beschriebene Verweildauer von Sozialhilfeempfänge - die den Berechnungen im Finanzplan zu Grunde liegt - mit dem Sozialam sleiter abgestimmt, und als den Tatsachen entsprechend einzustufen?" Die Berechnung der eingesparten Sozialhilfekosten stammt in schriftlicher For vom Fallmanager des Sozialamtes. Der Verweildauerproblematik (statistischer W rt) ist insoweit Rechnung getragen, als diese Einsparung von Sozialhilfekosten nicht in die Grobkalkulation eingeflossen ist. Auch sind alle zeitlich begrenzten Fördermöglichkeiten unberücksichtigt geblie 3. Frage: "Warum ist die Zuordnung zum Eigenbetrieb Straßen nicht erfolgt?" Die Zuordnung zu den Stadtwerken ist erfolgt, weil die städtischen Dien organisatorische Steuerung übernehmen sollen und weil auf dem Bauh entsprechenden Unterbringungsmöglichkeiten für Personal und Geräte zur Ver stehen. Die Finanzierung der Aufgabe erfolgt aus dem Wirtschaftsplan des Eigenbe Straßen und unter Inanspruchnahme der Pauschale für die Unterhaltu Glascontainer-Standplätze. te die f die 'gung riebes g der 4. Frage: "Wie hoch sind evtl. Mietleistungen für Räumlichkeiten/Grundstücke/Lagerung/ Garage etc., welche Führungsstruktur und Weisungsbefugnisse sind angedacht?" Mietleistungen für die z. Zt. ungenutzten Räume und Lagermöglichkeiten a f dem Bauhof fallen nicht an. Die Reinigungskolonne soll dem Leiter der städtischen Dienste unterstellt werd n, der auch weisungsbefugt ist. Dieser hat sich damit einverstanden erklärt. 5. Frage: "Welche Auswirkungen haben die angedachten VertragskÜlldigungen a Personalsituation bei den derzeit beauftragten Unternehmen. (Firmenstellung erbeten) Werden hier neue Arbeitslose geschaffen?" Keine. Die Verträge laufen zum 31.03.04 aus bzw. der Vertrag zur zusät Platzreinigung (Wochenstunden) ist wöchentlich kündbar. Arbeitslose entstehen f die ahme lichen icht. 6. Frage: "Warum wird keine städt. Beschäftigungsgesellschaft gegründet, hier hat es ereits Ratsinitiativen in der Vergangenheit gegeben. Ziel ist hier sicherlich sehr flexi el auf Beschäftigungsverhältnisse eingehen zu können. In keinem Fall werden unse erseits unbefristete Arbeitsverhältnisse befürwortet, es sind Lösungen mit Zeitarbeitsverträgen anzustreben." Die eine "Beschäftigungsgesellschaften" ermöglichenden Zuschussund Fördermöglichkeiten bestehen nicht mehr. Zeitarbeitsverträge sind denkbar. 7. Frage: "Zwingend erbitten wir ferner einen mehrjährigen Finanzplan (mind. 3 Jahre) ür die verwaltungsseits angedachte Lösung." für den Betrieb eines städ ischen Das vorgelegte Finanzierungsmodell Reinigungsdienstes, angegliedert an die städtischen Dienste, basiert au emer Umstellung der Leistungserbringung in verschiedenen Bereichen von Unternehmerleistungen auf Eigenleistung. Die Erlös-Seite ist durch gesetzliche Aufgabenerfüllung im Rahme der Gebührenhaushalte (Regiebetrieb Abfallentsorgung und Straßenreinigung) bzw. Verpflichtungen des Eigenbetriebes Straßen als Grundstückseigentümer ge ichert. Ferner soll der Betrieb der Glas-Containerstandplätze des Dualen Systems, der urzeit auf die Firma RWE-Umwelt übertragen ist, wieder in eigene Regie übern mmen werden, damit die Entschädigungszahlungen unmittelbar an die Stadt ießen. Insgesamt ist die Erlösseite längerfristig in etwa konstant. Gleiches gilt grundsätzlich, absehen von tariflichen Änderungen, für den Au wand. Dieser kann bedenkenlos für zwei bis drei Jahre festgeschrieben werden, wobei unwesentliche Verschiebungen in der ersten Umsetzungsphase durch organisat rische Maßnahmen ausgleichbar sein dürften. Ich gehe somit davon aus, dass eine Finanzplanung, zumindest für die ersten 3 Jahre, mit in etwa unveränderten Zahlen darstellbar ist. 8. Als Alternative wird nach einer Ausweitung vorhandener Verträge gefragt. Mit einer Vertragsausdehnung lassen sich die durch die mit der Kolonne ange Arbeitseinsätze nicht erreichen. Die Kolonne kann außer dem Routineeinsatz flexibel sofort reagieren, um si h den täglichen Anforderungen anzupassen. So kann auch schnell auf "Sauberkeitsbeschwerden" der Bürgerinnen und ürger reagiert werden. Außerdem ergibt sich der Vorteil, vier arbeitslosen Sozialhilfeempfängern Arbeitsplatz zu bieten. Im übrigen arbeitet die Kolonne kostengünstiger. Der Stundensatz beträgt 9,4 während nach den derzeitigen Verträgen die Reinigungsfirma für die Handrei 16,94 Euro pro Stunde in Rechnung stellt. Ein weiterer Aspekt spricht für eine städtische Kolonne: Sie ermöglicht ein weiteres Vorhaben, das ich bisher nicht in die Diskussion g bracht habe, weil ich zum einen Verwechslungen der Maßnahmen vorbeugen wollte dweil es sich zum anderen um ein nicht der Zuständigkeit der politischen G emien unterliegendes Geschäft der laufenden Verwaltung handelt. Ich beabsichtige, nach Einrichtung und Einarbeitung der Reinigungsk lonne arbeitslose Sozialhilfeempfänger nach § 19 Abs. 2 BSHG zu gemeinnützig r und zusätzlicher Arbeit heranzuziehen. Bei dieser Heranziehung wird den Hilfeemp . gern zusätzlich zur Hilfe zum Lebensunterhalt eine Mehraufwandsentschädigung g währt, die bei 1,10 Euro pro Stunde liegt. Die zeitliche Obergrenze der Heranziehung zu Arbeiten dieser Art liegt nach Li eratur und Rechtsprechung bei etwa 20 Stunden pro Woche, da dem Hilfeem fänger ausreichend Zeit zur Arbeitssuche verbleiben soll. Für die Heranziehung kommt insbesondere die Gruppe der alleinste enden Sozialhilfeempfanger zwischen 18 und 25 Jahren in Frage. Derzeit zählen zu dieser Gruppe in Erftstadt 65 Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger. Die Folge der Verweigerung einer solchen Arbeitsleistung sind Leistungskür ungen und Leistungsausschluss. Besonders wichtig ist bei der Heranziehung zu solchen Arbeiten die Anleitu g und Kontrolle, wie sich auch beim Scheitern eines entsprechenden Versuchs dur h den Gartenbauverein Lechenich vor einigen Jahren gezeigt hat. Diese Anleitungs- und Kontrollfunktion könnte von den arbeitsvertraglich ange tellten vier Mitgliedern der Reinigungskontrolle übernommen werden. 9. Zusätzliche Prüfung der Frage vom 27.11.03, ob eine Maßnahme im Rahm n der Beschäftigung schaffenden Infrastrukturförderung (BSI) in Betracht kommt. Gemeinden können bis zu 25 % der Auftragssumme erhalten, wenn sie it der Durchführung von Arbeiten ein Wirtschaftsunternehmen beauftragen, da sich verpflichtet, eine bestimmte Zahl von Arbeitslosen zu beschäftigen, di Arbeitsamt zugewiesen werden. Weitere Voraussetzungen sind allerdings, dass es sich bei den Arbeit n um Maßnahmen zur (baulichen) Verbesserung der Infrastruktur handelt und die Ge einde zusätzliche Mittel hierfür einsetzt. Die Aufgaben zur Erhaltung und Intensivierung der Sauberkeit sind kei esfalls förderfähig. Diese sich aus den Förderrichtlinien ergebende Feststellung ist vom Arbeitsam Brühl ausdrücklich bestätigt worden.