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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp hier: Neueinstellung von zwei Überwachungskräften für den ruhenden Straßenverkehr im Bereich des Rechts- und Ordnungsamtes)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,2 kB
Datum
10.06.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp
hier: Neueinstellung von zwei Überwachungskräften für den ruhenden Straßenverkehr im Bereich des Rechts- und Ordnungsamtes)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 270/2008 Az.: Amt: - 32 BeschlAusf.: - 32 Datum: 20.05.2008 Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 10.06.2008 Bemerkungen Ausnahme vom Einstellungsstopp hier: Neueinstellung von zwei Überwachungskräften für den ruhenden Straßenverkehr im Bereich des Rechts- und Ordnungsamtes Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 20.05.2008 Beschlussentwurf: Der Neueinstellung von zwei Überwachungskraften für den ruhenden Straßenverkehr beim Rechts- und Ordnungsamt wird zugestimmt. Begründung: Beim Rechts- und Ordnungsamt sind zurzeit 5 Mitarbeiterinnen mit je 20 Wochenstunden als Überwachungskräfte im Bereich des ruhenden Straßenverkehrs beschäftigt. Eine Mitarbeiterin hat sich auf eine hausintern ausgeschriebene Stelle bei der Stadtkasse Erftstadt beworben. Ihr wurde der neue Aufgabenbereich ab Mitte Mai 2008 übertragen. Eine weitere Mitarbeiterin hat sich ebenfalls auf eine zum 01.08.2008 frei werdende Stelle bei der Stadtkasse Erftstadt beworben. Ihr wird der neue Aufgabenbereich zum 01.08.2008 übertragen. Die beiden frei werdenden Stellen als Überwachungskräfte sollen zum einen schnellstmöglich und zum anderen zum 01.08,2008 nach besetzt werden, so dass die Ausnahme vom Einstellungsstopp erforderlich ist. Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 3 TvöD. (Bösche)