Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
20.03.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 843/2006
Az.:
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 10 Datum: 13.12.2006
Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
20.03.2007
Bemerkungen
Antrag bzgl. Zulagen für Feuerwehrkräfte nach EU-Richtlinie
Finanzielle Auswirkungen:
s.a. Stellungnahme der Verwaltung
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 13.12.2006
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit Wirkung vom 01.01.2007 ist die neue Arbeitszeitverordnung Feuerwehr in Kraft getreten, die
der zur Zeit gültigen EU-Arbeitszeitrichtlinie entspricht.
Bei der Feuerwehr wurde eine Arbeitsgruppe installiert, welche die kurz- und mittelfristige Umsetzung der neuen Verordnung prüft.
Kurzfristig haben sich die Beamten der Feuerwehr im Rahmen von Individualvereinbarungen ab
01.01.2007 bereit erklärt, unter Beibehaltung des 24 Stundendienstes, über die gem. AzVO-Feu
vorgesehene wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden hinaus bis zu 54 Stunden Dienst zu leisten
(Opt - Out Lösung).
Fraglich ist derzeit noch, ob und inwieweit für diese Bereitschaft die Möglichkeit eines finanziellen
Ausgleichs besteht.
Derzeit liegt lediglich ein Entwurf einer Zulagenverordnung des Finanzministeriums NRW vor.
Hiernach könnte denjenigen Beamten die sich im Rahmen der o. g. Individualvereinbarung bereit
erklärt haben, über die gem. AzVO-Feu vorgesehene wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden
hinaus bis zu 54 Stunden Dienst zu leisten, eine Zulage bis zu 20 € je tatsächlich geleisteter
Dienstschicht gezahlt werden.
Dies würde bezogen auf die 27 Mitarbeiter bei einer rechnerisch ermittelten Anzahl von 97 Dienstschichten pro Mitarbeiter in 2007 und angenommenen 20 € je Schicht, einen Betrag von 52.380 €
jährlich ergeben. Dieser Betrag wird das Personalbudget dann zusätzlich belasten.
Wie hoch die tatsächlichen Aufwendungen letztendlich sein werden, ist abhängig vom endgültigen
Verordnungstext, vom Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung und der Umsetzung bei der
Stadt Erftstadt.
Mit dem Zeitpunkt der Umsetzung der AzVO-Feu und der Einführung der 48-Stunden Woche ist
nach heutigem Kenntnisstand ein Personalmehrbedarf von ca. 7 Kräften für den Schichtdienst erforderlich, der bis spätestens 31.12.2009 rekrutiert und ausgebildet sein muss, da eine Fortführung
der Opt - Out Lösung über diesen Übergangszeitraum hinaus voraussichtlich nicht zulässig sein
wird.
Falls zum 01.01.2008 eine Vielzahl der getroffenen Individualvereinbarungen nicht weiter geführt
würden, muss die 48Stunden-Woche schon früher umgesetzt werden. Dann sind entweder für eine
Übergangszeit die fehlenden Funktionsstellen mit zusätzlichen Angestellten im Rettungsdienst zu
überbrücken oder die Einstellung ausgebildeter Brandmeister müsste vorgezogen werden.
Ich werde spätestens im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2008 einen mit der Feuerwehr
abgestimmten Personalvorschlag einschließlich Kostendarstellung vorlegen
In Vertretung
(Erner)
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