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Beschlussvorlage (Veränderungssperre Bebauungsplan Nr. 133.1, Erftstadt-Friesheim, Gewerbegebiet; Ausnahme gem. § 14 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10,0 kB
Datum
13.05.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Veränderungssperre Bebauungsplan Nr. 133.1, Erftstadt-Friesheim, Gewerbegebiet;
Ausnahme gem. § 14 (2) BauGB) Beschlussvorlage (Veränderungssperre Bebauungsplan Nr. 133.1, Erftstadt-Friesheim, Gewerbegebiet;
Ausnahme gem. § 14 (2) BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 214/2008 Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - Datum: 24.04.2008 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 13.05.2008 Bemerkungen Veränderungssperre Bebauungsplan Nr. 133.1, Erftstadt-Friesheim, Gewerbegebiet; Ausnahme gem. § 14 (2) BauGB Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 24.04.2008 Beschlussentwurf: Gemäß § 14 (2) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBL. I S. 3316) in Verbindung mit § 3 der Satzung der Stadt Erftstadt über die Veränderungssperre für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr.133.1, Erftstadt-Friesheim, Erweiterung Gewerbegebiet, vom 14.01.2008, wird der Ausnahme von der Veränderungssperre für das bereits bauordnungsrechtlich beantragte Vorhaben: Bauantrag der Firma Füngeling zur Errichtung einer Lagerhalle für Paletten und Holz, Wildweg 4a, 50374 Erftstadt zugestimmt. Begründung: Bei dem o.a. Vorhaben handelt es sich um eine Lagerhalle für Paletten und Holz. Gemäß § 14 (2) BauGB kann von einer Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Da dies bei dem beantragten Vorhaben sowohl bauordnungsrechtlich als auch städtebaulich der Fall ist, sollte der Ausnahme zugestimmt werden. (Bösche) -2-