Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10,0 kB
Datum
13.05.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 214/2008
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - Datum: 24.04.2008
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
13.05.2008
Bemerkungen
Veränderungssperre Bebauungsplan Nr. 133.1, Erftstadt-Friesheim, Gewerbegebiet;
Ausnahme gem. § 14 (2) BauGB
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 24.04.2008
Beschlussentwurf:
Gemäß § 14 (2) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBL. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBL. I S.
3316) in Verbindung mit § 3 der Satzung der Stadt Erftstadt über die Veränderungssperre für den
Planbereich des Bebauungsplanes Nr.133.1, Erftstadt-Friesheim, Erweiterung Gewerbegebiet,
vom 14.01.2008, wird der Ausnahme von der Veränderungssperre für das bereits
bauordnungsrechtlich beantragte Vorhaben:
Bauantrag der Firma Füngeling zur Errichtung einer Lagerhalle für Paletten und Holz,
Wildweg 4a, 50374 Erftstadt
zugestimmt.
Begründung:
Bei dem o.a. Vorhaben handelt es sich um eine Lagerhalle für Paletten und Holz. Gemäß § 14 (2)
BauGB kann von einer Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn
überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Da dies bei dem beantragten Vorhaben
sowohl bauordnungsrechtlich als auch städtebaulich der Fall ist, sollte der Ausnahme zugestimmt
werden.
(Bösche)
-2-