Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Anfrage (Anfrage bzgl. Einsätze der Feuerwehr an der Kerpener Straße 2 - 4)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Anfrage (Anfrage bzgl. Einsätze der Feuerwehr an der Kerpener Straße 2 - 4) Anfrage (Anfrage bzgl. Einsätze der Feuerwehr an der Kerpener Straße 2 - 4)

öffnen download melden Dateigröße: 25 kB

Inhalt der Datei

. Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt Herrn StV Patrick Morgen Ellernstraße 4 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Holzdamm 10 Herr Klösgen 0 22 35 / 409-150 Ihre Anfrage vom 21.11.2006 Rat Betrifft: Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum 13.10.2008 F 810/2006 19.12.2006 Anfrage bzgl. Einsätze der Feuerwehr an der Kerpener Straße 2 - 4 Sehr geehrter Herr Morgen, in dem Objekt Kerpener Str. 2 – 4 ist seit ca. einem Jahr ein heilpädagogisches Heim (HPH) ansässig, in dem bis zu 18 behinderten Menschen ein betreutes Wohnen ermöglicht wird. Aufgrund der Größe und Nutzung des Objektes ist gem. Brandschutzkonzept des Planers und auch auf Anforderung des Brandschutzingenieurs des Rhein-Erft-Kreises eine Brandmeldeanlage erforderlich, die auf die Leitstelle für Feuerschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz des Kreises direkt aufgeschaltet ist. Da jedoch zunächst praktikable Verfahrensweisen mit den Nutzern zur Vermeidung von Fehlbetätigungen der manuellen Druckknopfmelders gefunden werden mussten, kam es seit Inbetriebnahme zu drei nicht bestimmungsgemässen Alarmauslösungen (Fehlalarm) durch Bewohner des Heimes. In der Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr Erftstadt ist eine bestimmte Alarmierungsfolge bei Auslösung von Brandmeldeanlagen, u.a. auch für das HPH Kerpener Str. 2-4, vorgesehen, die nach Erkennen der Meldung in der Leitstelle automatisiert ausgelöst wird. Grundsätzlich ist die Feuerwehr verpflichtet, bei einem einlaufenden Alarm durch eine Brandmeldeanlage diesen so abzuarbeiten, als wenn eine Brandmeldung über Telefon erfolgt. Die nach Satzung zu berechnenden Gebühren beliefen sich pro Einsatz auf ca. 489 €. Es wird jedoch gerade bei neuen Anlagen vereinbart, dass die ersten drei Fehlalarme in einem Zwölfmonatszeitraum nach Inbetriebnahme einer neuen Anlage nicht berechnet werden, da sie sowohl für den Betreiber als auch für die Feuerwehr zur Überprüfung der geplanten Abläufe im Zusammenhang mit der Brandmeldeanlage dienen sollen. Da die Sicherstellung eines ausreichenden, den örtlichen Verhältnissen angepassten Brandschutz gem. § 1 des Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetzes (FSHG) eine Pflichtaufgabe der Gemeinde ist, werden alle mit dieser Aufgabenwahrnehmung entstehenden Kosten, auch die für Fehlalarmierungen, durch die Kommune getragen. Mit freundlichen Grüßen (Bösche) -2-