Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
21.03.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Niederschrift der Bürgerversammlung
zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung am 09.02.2006
Beginn : 20.05 Uhr
Ende: 20.20 Uhr
Darlegung und Anhörung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
1.
Thema der Veranstaltung:
Aufhebungsverfahren der Bebauungspläne Nr. 21 u. 22 E.- Friesheim, Talstraße
2.
Ort der Veranstaltung:
Aula Don-Bosco-Schule, Franz-Stryck-Straße 1 - 3, 50374 Erftstadt - Friesheim
3.
Veranstalter:
Stadt Erftstadt, vertreten durch
Bürgermeister Herrn Bösche,
Stadtbaudirektor Herrn Wirtz
Stadtvermessungsdirektor Herrn Dr. Risthaus und
Stadtbauamtsrat Herrn Lippik
4.
Veranstaltungsteilnehmer:
28 Bürger
einschließlich Vertreter der Stadtratsfraktionen
5.
Veranstaltungsablauf:
Der Bürgermeister, Herr Bösche, begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Bürgerversammlung. Er erklärt den Sinn und Zweck der Bürgerversammlung bzw. der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Sinn und Zweck der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist es u.a., in einem möglichst frühen Verfahrensstadium die beabsichtigte Aufhebung der o. g. Bebauungspläne
mit den Bürgerinnen und Bürgern zu erörtern.
Anschließend erläutert Herr Wirtz anhand der Bebauungspläne die Gründe bzw. die Ziele und Zwecke der Aufhebung der beiden Pläne.
6.
Bedenken, Anregungen, Diskussionsbeiträge
Nach dem Vortrag von Herrn Wirtz werden folgende Anregungen, Bedenken und Fragen erörtert:
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6.1
Wird für den Bereich zwischen der Rotbachstraße, Niederweg, Talstraße und
Rotbach ein neuer Bebauungsplan aufgestellt?
Es ist vorgesehen, für diesen Bereich einen neuen Bebauungsplan aufzustellen. Die
Durchführung des bereits mit den Grundstückseigentümern erörterten Bebauungsplanes hängt im wesentlichen davon ab, dass der Erftverband zuverlässige Angaben
über die Lage des Überschwemmungsgebietes für den Rotbach vorlegt.
6.2
In der Grundstückseigentümerversammlung wurde zugesagt, beim Erftverband nachzufragen, ob die Inbetriebnahme des Hochwasserrückhaltebeckens
Auswirkungen auf die bisher berechnete und der Stadt vorliegende Lage des
Überschwemmungsgebietes hat.
Die Berechnungen zur Ermittlung des Überschwemmungsgebietes Rotbach unter
Berücksichtigung des aktiven Hochwasserrückhaltebeckens sind laut Aussage des
Erftverbandes in Vorbereitung. Wenn entsprechende zuverlässige Angaben des Erftverbandes vorliegen, wird -wie in der Eigentümerversammlung vereinbart- eine weitere Versammlung durchgeführt.
7.
Veranstaltungsschluss
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, dankt Herr Bösche den Anwesenden für ihre Diskussionsbeiträge. Danach haben alle Interessierten die Möglichkeit, in Einzelgesprächen mit den Vertretern der Verwaltung weitere Fragen zu erörtern
und Auskünfte zu erhalten.
gez. Lippik
(Schriftführer)
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