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Beschlussvorlage (Niederschrift der Bürgerversammlung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
21.03.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Niederschrift der Bürgerversammlung) Beschlussvorlage (Niederschrift der Bürgerversammlung)

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Inhalt der Datei

Niederschrift der Bürgerversammlung zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung am 09.02.2006 Beginn : 20.05 Uhr Ende: 20.20 Uhr Darlegung und Anhörung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch 1. Thema der Veranstaltung: Aufhebungsverfahren der Bebauungspläne Nr. 21 u. 22 E.- Friesheim, Talstraße 2. Ort der Veranstaltung: Aula Don-Bosco-Schule, Franz-Stryck-Straße 1 - 3, 50374 Erftstadt - Friesheim 3. Veranstalter: Stadt Erftstadt, vertreten durch Bürgermeister Herrn Bösche, Stadtbaudirektor Herrn Wirtz Stadtvermessungsdirektor Herrn Dr. Risthaus und Stadtbauamtsrat Herrn Lippik 4. Veranstaltungsteilnehmer: 28 Bürger einschließlich Vertreter der Stadtratsfraktionen 5. Veranstaltungsablauf: Der Bürgermeister, Herr Bösche, begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Bürgerversammlung. Er erklärt den Sinn und Zweck der Bürgerversammlung bzw. der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Sinn und Zweck der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist es u.a., in einem möglichst frühen Verfahrensstadium die beabsichtigte Aufhebung der o. g. Bebauungspläne mit den Bürgerinnen und Bürgern zu erörtern. Anschließend erläutert Herr Wirtz anhand der Bebauungspläne die Gründe bzw. die Ziele und Zwecke der Aufhebung der beiden Pläne. 6. Bedenken, Anregungen, Diskussionsbeiträge Nach dem Vortrag von Herrn Wirtz werden folgende Anregungen, Bedenken und Fragen erörtert: 1 6.1 Wird für den Bereich zwischen der Rotbachstraße, Niederweg, Talstraße und Rotbach ein neuer Bebauungsplan aufgestellt? Es ist vorgesehen, für diesen Bereich einen neuen Bebauungsplan aufzustellen. Die Durchführung des bereits mit den Grundstückseigentümern erörterten Bebauungsplanes hängt im wesentlichen davon ab, dass der Erftverband zuverlässige Angaben über die Lage des Überschwemmungsgebietes für den Rotbach vorlegt. 6.2 In der Grundstückseigentümerversammlung wurde zugesagt, beim Erftverband nachzufragen, ob die Inbetriebnahme des Hochwasserrückhaltebeckens Auswirkungen auf die bisher berechnete und der Stadt vorliegende Lage des Überschwemmungsgebietes hat. Die Berechnungen zur Ermittlung des Überschwemmungsgebietes Rotbach unter Berücksichtigung des aktiven Hochwasserrückhaltebeckens sind laut Aussage des Erftverbandes in Vorbereitung. Wenn entsprechende zuverlässige Angaben des Erftverbandes vorliegen, wird -wie in der Eigentümerversammlung vereinbart- eine weitere Versammlung durchgeführt. 7. Veranstaltungsschluss Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, dankt Herr Bösche den Anwesenden für ihre Diskussionsbeiträge. Danach haben alle Interessierten die Möglichkeit, in Einzelgesprächen mit den Vertretern der Verwaltung weitere Fragen zu erörtern und Auskünfte zu erhalten. gez. Lippik (Schriftführer) 2