Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Antrag (Antrag bzgl. Sachdarstellung zu den Baustellen der Fa. Netcologne in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
29.05.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Antrag bzgl. Sachdarstellung zu den Baustellen der Fa. Netcologne in Erftstadt) Antrag (Antrag bzgl. Sachdarstellung zu den Baustellen der Fa. Netcologne in Erftstadt)

öffnen download melden Dateigröße: 10 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 238/2008 Az.: 6500-24 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 08.05.2008 Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 29.05.2008 Bemerkungen Antrag bzgl. Sachdarstellung zu den Baustellen der Fa. Netcologne in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Keine, die Kosten hat der Versorgungsträger zu übernehmen Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 08.05.2008 Stellungnahme der Verwaltung: Grundsätzlich ist die Stadt verpflichtet, den Kommunikationsfirmen ihre „öffentlichen Verkehrsweg“ zur Verfügung zu stellen. Der Telefonanbieter Netcologne hat bei mir zur Verlegung eines Kommunikationskabelnetzes entsprechende Arbeiten beantragt. Die Baumaßnahme hat die Firma selbst geplant und mit mir hinsichtlich der Ausführung abgestimmt, ( So z.B. die Verkehrsführung, Ausschilderung etc.). Die Baufirma wurde von Netcologne beauftragt und beaufsichtigt, wobei der Stadt nur die Rolle der „Oberbauleitung“ zukommt. Nach Durchführung der Arbeiten hat der Eigenbetrieb Straßen zusammen mit der Firma Netcologne und der Baufirma eine förmliche Abnahme der wieder hergestellten VK-Flächen durchgeführt. Es konnte festgestellt werden, dass die meisten der Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt wurden. Hier und da sind einige Nacharbeiten erforderlich. Die Fragepunkte im Antrag kann ich wie folgt beantworten: 1.) Die Tiefbauarbeiten für die Netcologne sind abgeschlossen. Die Störungen und Schäden hielten sich im üblichen Rahmen. Alle Bauabschnitte waren in überschaubarem Rahmen angeordnet und die Oberflächen konnten sofort wieder hergestellt werden. Weitere Maßnahmen seitens der Fa. Netcologne sind nicht bekannt, können nach dem Telekommunikationsgesetz aber auch nicht verhindert werden. 2.) Bei größeren und planbaren Maßnahmen werden die Anwohner natürlich durch die Presse und die ausführenden Firmen benachrichtigt, Dies gilt insbesondere bei weiträumigeren Sperrungen. Eine direkte Benachrichtigung der Anlieger durch den Eigenbetrieb Straßen ist nicht erforderlich. Hierfür muss der Versorgungsträger (Veranlasser) sorgen, überwiegend wird dieser Vorgang von mir überwacht. (Bösche) -2-