Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
29.05.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 238/2008
Az.: 6500-24
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 08.05.2008
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
29.05.2008
Bemerkungen
Antrag bzgl. Sachdarstellung zu den Baustellen der Fa. Netcologne in Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Keine, die Kosten hat der Versorgungsträger zu übernehmen
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 08.05.2008
Stellungnahme der Verwaltung:
Grundsätzlich ist die Stadt verpflichtet, den Kommunikationsfirmen ihre „öffentlichen Verkehrsweg“
zur Verfügung zu stellen. Der Telefonanbieter Netcologne hat bei mir zur Verlegung eines
Kommunikationskabelnetzes entsprechende Arbeiten beantragt. Die Baumaßnahme hat die Firma
selbst geplant und mit mir hinsichtlich der Ausführung abgestimmt, ( So z.B. die Verkehrsführung,
Ausschilderung etc.).
Die Baufirma wurde von Netcologne beauftragt und beaufsichtigt, wobei der Stadt nur die Rolle der
„Oberbauleitung“ zukommt. Nach Durchführung der Arbeiten hat der Eigenbetrieb Straßen
zusammen mit der Firma Netcologne und der Baufirma eine förmliche Abnahme der wieder
hergestellten VK-Flächen durchgeführt. Es konnte festgestellt werden, dass die meisten der
Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt wurden. Hier und da sind einige Nacharbeiten erforderlich.
Die Fragepunkte im Antrag kann ich wie folgt beantworten:
1.)
Die Tiefbauarbeiten für die Netcologne sind abgeschlossen. Die Störungen und Schäden hielten
sich im üblichen Rahmen. Alle Bauabschnitte waren in überschaubarem Rahmen angeordnet und
die Oberflächen konnten sofort wieder hergestellt werden.
Weitere Maßnahmen seitens der Fa. Netcologne sind nicht bekannt, können nach dem
Telekommunikationsgesetz aber auch nicht verhindert werden.
2.)
Bei größeren und planbaren Maßnahmen werden die Anwohner natürlich durch die Presse und die
ausführenden Firmen benachrichtigt, Dies gilt insbesondere bei weiträumigeren Sperrungen. Eine
direkte Benachrichtigung der Anlieger durch den Eigenbetrieb Straßen ist nicht erforderlich. Hierfür
muss der Versorgungsträger (Veranlasser) sorgen, überwiegend wird dieser Vorgang von mir
überwacht.
(Bösche)
-2-