Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
24 kB
Datum
19.06.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt
Herrn Stv
Uwe Wegner
Kolibristraße 33
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Datum
6612-00
13.10.2008
Holzdamm 10
Herr Schumacher
0 22 35 / 409-404
Ihre Anfrage vom 06.05.2008
Rat
Betrifft:
F 236/2008
19.06.2008
Anfrage bzgl. Sauberkeit am Bahnhof E.- Liblar, Bezug A 169/2007 und A
310/2007
Sehr geehrter Herr Stv Wegner,
die Übergabe der Reinigungsarbeiten an die Tochter der Bahn ist mit einigen Schwierigkeiten
verbunden. Es handelt sich um verschiedene Gewerke, die ineinander verflochten sind und von
der Straßenreinigungssatzung nicht erfasst werden.
Zu 1)
Sachstand:
Die Verhandlungen mit der DB Service West GmbH sind soweit gediehen, dass ein Angebot über
die Arbeiten vorliegt. Durch den wesentlich höheren Umfang der angebotenen Leistungen zu dem
jetzigen Leistungsumfang liegt die Höhe des Angebotes liegt weit über der Schwelle, die es
erlauben würde eine freihändige Vergabe ins Auge zu fassen. Daher müssten die Leistungen
öffentlich ausgeschrieben werden.
Wenn man die augenblicklich vorliegenden Preise der Stadt auf die verbesserte Gesamtreinigung
hochrechnet, wie sie die DB angeboten hat, liegt die DB mit ca. 1300 €/Monat bzw. 18.000 €/Jahr
Preisunterschied unter den Kosten der Stadt. Dieser Unterschied ist im wesentlichen durch die
Tatsache begründet, dass sich die Positionen im Straßenreinigungsvertrag hauptsächlich auf
kleinere und zusätzlich weiter voneinander entfernte Straßenbegleitgrünflächen beziehen. Auf dem
Bahnhofsgelände liegen die Flächen dicht beieinander. Außerdem kann bei nicht vergleichbaren
Positionen nur ein Stundenaufwand gegenüber gestellt werden. Es ist daher möglich, dass bei
einer Ausschreibung die einzelnen Positionen anders als im Straßenreinigungsvertrag kalkuliert
werden.
Zu 2.)
Gesamtreinigung:
Eine verbesserte Gesamtreinigung des Bahnhofes (einschl. Bahnsteige, etc.) kann erst nach der
Auftragsvergabe an ein Unternehmen erfolgen.
Zu 3.)
Kostenersparnis:
Da es sich um eine nicht unwesentliche Erhöhung des bisherigen Leistungsumfanges auf dem
Bahnhofsgelände handelt ist eine Kostenersparnis gegenüber der jetzigen Beauftragung nicht zu
erwarten. Bisher wurden von den unterschiedlichen Firmen, die im Bahnhofsbereich die
Säuberungs- und Pflegearbeiten erledigen etwa 820 €/Monat bzw. 9840 €/Jahr berechnet. Diesem
derzeitigen Leistungsumfang stünde bei einer umfassenderen Reinigung ein Entgeld von ca. 3.000
€/Monat bzw. 36.000 €/Jahr gegenüber
Somit ergibt sich im Vergleich zum derzeitigen Reinigungsumfang ein Mehraufwand von ca.
26.000 €/Jahr.
Mit freundlichen Grüßen
(Bösche)
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