Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Vereinfachte Änderung )

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
1,4 MB
Datum
19.06.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Vereinfachte Änderung ) Beschlussvorlage (Vereinfachte Änderung )

öffnen download melden Dateigröße: 1,4 MB

Inhalt der Datei

Bisherige Festsetzungen N M. 1:1.000 Abrt ah uff /A r zu B 26 5 r al e h t n ue aße a r F Str Neue Festsetzungen N M. 1:1.000 Ab ur rt z ah uff /A WA 5 B 26 5 r ale h t n ue aße a r F Str 1. Vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 145, Erftstadt-Blessem, Süd-Ost Legende / Festsetzungen Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) WA Allgemeines Wohngebiet Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 0,4 Grundflächenzahl II zulässige Anzahl der Vollgeschosse O Offene Bauweise Bauweisen, Baugrenzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) E/D Nur Einzel- und Doppelhaus zulässig Baugrenze Hauptfirstrichtung Abgrenzung des unterschiedlichen Maßes der baulichen Nutzung (§ 1 Abs 4 BauNVO) Abgrenzung des unterschiedlichen Maßes der baulichen Nutzung, der baulichen Nutzung und der Baufelder Sonstige Planzeichen Grenze der Planänderung Sonstige Darstellungen Vorgeschlagener Grundstückszuschnitt WA 5 Bezeichnung der Baufelder Zusätzliche planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Festsetzungen gem. § 9 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bzw. gem. § 86 Landesbauordnung (BauO NRW): (Ziffer 1.2.2, Höhe der baulichen Anlagen) Ausnahmsweise wird im mit WA 5 bezeichneten Baufeld bei der Errichtung eines Pultdaches als oberste Begrenzung der Dachhaut 9,50m über Geländehöhe festgesetzt. (Ziffer 2.3, Dacheindeckung) Ausnahmsweise sind im mit WA 5 bezeichneten Baufeld bei der Errichtung von Pultdächern Abweichungen von der festgesetzten Dacheindeckung zulässig. (Ziffer 2.4, Dachform und -neigung) Ausnahmsweise sind im mit WA 5 bezeichneten Baufeld auch Pultdächer in Verbindung mit einem Staffelgeschoss (gem. § 2 Abs. 5 BauO NRW) zulässig. Mit Ausnahme der oben genannten Ergänzung bleiben die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes unverändert.