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Beschlussvorlage (Änderung des Konzessionsvertrages mit dem RWE )

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 828/2006 Az.: 82 Amt: - 82 BeschlAusf.: - Datum: 04.12.2006 Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 19.12.2006 Bemerkungen Änderung des Konzessionsvertrages mit dem RWE Finanzielle Auswirkungen: Reduzierung der Einnahmen aus dem Konzessionsvertrag; Reduzierung der Ausgaben für die Straßenbeleuchtung Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 04.12.2006 Beschlussentwurf: Der aktuell laufende Konzessionsvertrag wird wie folgt geändert: „Frei von Konzessionsabgaben ist die Lieferung für die Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet.“ Begründung: Im bestehenden Konzessionsvertrag von 1989, zwischen der Stadt Erftstadt und dem RWE, wird ein Kommunalrabatt von 10 % auf die Kosten der Stromlieferung im allgemeinen Tarif (120 Kleinlieferstellen sowie für die Straßenbeleuchtung) gewährt. Durch eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes vom 20.07.2005 musste die Konzessionsabgabenverordnung (KAV) dahingehend geändert werden, dass dieser Kommunalrabatt nicht mehr auf die gesamten Kosten der Stromlieferung angerechnet werden darf. § 3 der KAV sieht nunmehr neben den Konzessionsabgaben nur noch einen Rabatt von 10 % des Rechnungsbetrages für den Netzzugang vor (Netznutzungsentgelt) Die Umsetzung dieser Gesetzesänderung hat eine Senkung des Kommunalrabattes von ca. 50 % zur Folge. Dementsprechend sind jährlich rd. 15.700 € Mehrkosten im allgemeinen Tarif zu veranschlagen. Mehrere Kommunen sind an die Energieversorger mit der Bitte herangetreten die Tarife für die Straßenbeleuchtung zu senken. Daraufhin hat das RWE das Produkt „Licht kommunal“ angeboten. Bislang wurde die Straßenbeleuchtung nach allgemeinen Tarif abzüglich des 10 %igen Kommunalrabattes abgerechnet. Mit dem Wegfall bzw. der Reduzierung des Rabattes lediglich auf die im Tarif enthaltenen Netznutzungsentgelte war eine Verteuerung der Straßenbeleuchtungskosten offensichtlich. „Licht kommunal“ berechnet sich nach einem Standartlastprofil für Straßenbeleuchtung und wird für max. 5 Jahre festgeschrieben. Für die Dauer des Vertrages werden nur die gesetzlichen Veränderungen der Steuern und Abgaben berücksichtigt, die Arbeitspreise bleiben unverändert. Im Sommer 2009 laufen alle Verträge mit dem RWE (Konzessionsvertrag und Stromlieferung) aus, daher wurde ein Angebot für den Zeitraum von 2,5 Jahren seitens des RWE unterbreitet. Unter Berücksichtigung der genehmigten Tariferhöhung im Allgemeinen Tarif würde die Stromlieferung für Straßenbeleuchtung im Jahr 2007 brutto 300.500 € kosten. „Licht kommunal“ kostet für die Dauer des Vertrages jährlich 284.400 € brutto. Da die Preissteigerungen im Allgemeinen Tarif bereits vom RWE prognostiziert und vom Verband der Energieabnehmer (VEA) bestätigt wurden, wurde der Straßenbeleuchtungsvertrag unter Vorbehalt der Zustimmung des Rates der Stadt Erftstadt, abgeschlossen. Um eine Gegenfinanzierung des günstigen Angebotes im RWE Konzern zu gewährleisten muss zukünftig auf die Erstattung der Konzessionsabgabe auf die Energiemenge der Straßenbeleuchtung verzichtet werden. Bislang wurden jährlich rund 22.000 € Konzessionsabgabe für die Energieversorgung der Straßenbeleuchtung vom RWE erstattet. Diese Erstattung entfällt nun zugunsten eines deutlich günstigeren und langfristig festgeschriebenen Tarifes. Bei zu erwartenden Tarifsteigerungen im Allgemeinen Tarif in den kommenden Jahren wird die Ersparnis jährlich vergrößert. Dementsprechend soll auf die Zahlung der Konzessionsabgabe für diesen Teil der Energielieferung verzichtet werden. (Bösche) -2-