Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 828/2006
Az.: 82
Amt: - 82 BeschlAusf.: - Datum: 04.12.2006
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Termin
19.12.2006
Bemerkungen
Änderung des Konzessionsvertrages mit dem RWE
Finanzielle Auswirkungen:
Reduzierung der Einnahmen aus dem Konzessionsvertrag;
Reduzierung der Ausgaben für die Straßenbeleuchtung
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 04.12.2006
Beschlussentwurf:
Der aktuell laufende Konzessionsvertrag wird wie folgt geändert:
„Frei von Konzessionsabgaben ist die Lieferung für die Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet.“
Begründung:
Im bestehenden Konzessionsvertrag von 1989, zwischen der Stadt Erftstadt und dem RWE, wird
ein Kommunalrabatt von 10 % auf die Kosten der Stromlieferung im allgemeinen Tarif (120
Kleinlieferstellen sowie für die Straßenbeleuchtung) gewährt.
Durch eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes vom 20.07.2005 musste die
Konzessionsabgabenverordnung (KAV) dahingehend geändert werden, dass dieser
Kommunalrabatt nicht mehr auf die gesamten Kosten der Stromlieferung angerechnet werden darf.
§ 3 der KAV sieht nunmehr neben den Konzessionsabgaben nur noch einen Rabatt von 10 % des
Rechnungsbetrages für den Netzzugang vor (Netznutzungsentgelt)
Die Umsetzung dieser Gesetzesänderung hat eine Senkung des Kommunalrabattes von ca. 50 %
zur Folge. Dementsprechend sind jährlich rd. 15.700 € Mehrkosten im allgemeinen Tarif zu
veranschlagen.
Mehrere Kommunen sind an die Energieversorger mit der Bitte herangetreten die Tarife für die
Straßenbeleuchtung zu senken. Daraufhin hat das RWE das Produkt „Licht kommunal“ angeboten.
Bislang wurde die Straßenbeleuchtung nach allgemeinen Tarif abzüglich des 10 %igen
Kommunalrabattes abgerechnet. Mit dem Wegfall bzw. der Reduzierung des Rabattes lediglich auf
die
im
Tarif
enthaltenen
Netznutzungsentgelte
war
eine
Verteuerung
der
Straßenbeleuchtungskosten offensichtlich.
„Licht kommunal“ berechnet sich nach einem Standartlastprofil für Straßenbeleuchtung und wird
für max. 5 Jahre festgeschrieben. Für die Dauer des Vertrages werden nur die gesetzlichen
Veränderungen der Steuern und Abgaben berücksichtigt, die Arbeitspreise bleiben unverändert.
Im Sommer 2009 laufen alle Verträge mit dem RWE (Konzessionsvertrag und Stromlieferung) aus,
daher wurde ein Angebot für den Zeitraum von 2,5 Jahren seitens des RWE unterbreitet.
Unter Berücksichtigung der genehmigten Tariferhöhung im Allgemeinen Tarif würde die
Stromlieferung für Straßenbeleuchtung im Jahr 2007 brutto 300.500 € kosten. „Licht kommunal“
kostet für die Dauer des Vertrages jährlich 284.400 € brutto.
Da die Preissteigerungen im Allgemeinen Tarif bereits vom RWE prognostiziert und vom Verband
der Energieabnehmer (VEA) bestätigt wurden, wurde der Straßenbeleuchtungsvertrag unter
Vorbehalt der Zustimmung des Rates der Stadt Erftstadt, abgeschlossen.
Um eine Gegenfinanzierung des günstigen Angebotes im RWE Konzern zu gewährleisten muss
zukünftig auf die Erstattung der Konzessionsabgabe auf die Energiemenge der
Straßenbeleuchtung verzichtet werden.
Bislang wurden jährlich rund 22.000 € Konzessionsabgabe für die Energieversorgung der
Straßenbeleuchtung vom RWE erstattet. Diese Erstattung entfällt nun zugunsten eines deutlich
günstigeren und langfristig festgeschriebenen Tarifes. Bei zu erwartenden Tarifsteigerungen im
Allgemeinen Tarif in den kommenden Jahren wird die Ersparnis jährlich vergrößert.
Dementsprechend soll auf die Zahlung der Konzessionsabgabe für diesen Teil der
Energielieferung verzichtet werden.
(Bösche)
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