Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
20.06.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 416/2006
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - Datum: 15.05.2006
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
07.06.2006
Rat
20.06.2006
Betrifft:
Bemerkungen
Bebauungsplan Nr. 121, Erftstadt - Gymnich, Schützenstraße
I. Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 15.05.2006
Beschlussentwurf:
I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBI. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, einen Bebauungsplan für
das aus dem Übersichtsplan ersichtliche Gebiet aufzustellen. Der Übersichtsplan ist Bestandteil
des Beschlusses. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 121, Erftstadt Gymnich, Schützenstrasse.
II. Der von der Verwaltung vorgestellte städtebauliche Entwurf wird zur Kenntnis genommen und
die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage des vorgestellten Entwurfes die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Begründung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die
erforderlichen Flächen zur Erweiterung des vorhandenen Friedhofs, zur Schaffung eines
Parkplatzes für die Friedhofsbesucher sowie zur Errichtung eines Spielplatzes geschaffen werden.
Ein städtebaulicher Entwurf ist als Anlage beigefügt.
Aufgrund der Nähe zur Schützenhalle, der Konzentration der unterschiedlichen Nutzungen sowie
den bekundeten Interessen einiger Grundstückseigentümer an der Haagstraße, ihre hinteren
Grundstücksflächen in den Bebauungsplan einzubeziehen und somit einer Bebauung zuzuführen,
wurde von der Verwaltung ein Lärmschutzgutachten in Auftrag gegeben.
Die Berechnungsergebnisse der gutachterlichen Stellungnahme haben ergeben, dass durch die
Nutzung des geplanten Parkplatzes keine Immissionsbeeinträchtigungen auf die Umgebung zu
erwarten sind. Des Weiteren sind die Aktivitäten auf dem Vereinsgelände der St.- Kunibertus
Schützengesellschaft mit den geplanten Nutzungen vereinbar.
Bei der Betrachtung der Nutzung des Jugendraumes sind jedoch erhebliche Richtwertüberschreitungen innerhalb der Nachtzeit (ab 22.00 Uhr) an der beabsichtigten Wohnbebauung nicht
auszuschließen, so dass von einer diesbezüglichen Bebauung abgeraten werden muss. (Die
Einhaltung der Nachtrichtwerte an der Neubebauung ist nur mit einem unverhältnismäßig hohen
Aufwand - u.a. Lärmschutzwand mit einer Höhe von 6,00m und 60,00m Länge - möglich und somit
städtebaulich nicht vertretbar).
Als nächster Verfahrensschritt soll zunächst die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im
Rahmen einer Bürgerversammlung durchgeführt werden. Danach ist es vorgesehen, den
Bebauungsplanentwurf für den Offenlegungsbeschluss vorzubereiten.
(Bösche)
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