Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
17 kB
Datum
19.06.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 261/2008
Az.: 61. 21-20 / 13D Änd.
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 15.05.2008
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
11.06.2008
Rat
19.06.2008
Betrifft:
Bemerkungen
Bebauungsplan Nr. 13D, Änderung, E. - Liblar, Carl-Schurz-Straße;
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 15.05.2008
Beschlussentwurf:
I.
Über die während der Bürger- und Behördenbeteiligung (Offenlage) gem. §§ 3 Abs. 1 und 2
sowie 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBI. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006
(BGBl. I S.3316) des Bebauungsplanes 13D Änderung, E. – Liblar, Carl-Schurz-Straße vorgebrachten Äußerungen wird wie folgt entschieden:
I.1
Deutsche Telekom AG, Postfach 101042, 50450 Köln (Stellungnahme vom 29.04.2008)
Der Hinweis der Deutschen Telekom AG hinsichtlich der erbetenen frühzeitigen Information wird
zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausbauplanung berücksichtigt.
I.2 Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft, Postfach 1222, 50329 Hürth (Stellungnahme vom 23.08.2007 u. 20.05.2008)
Der Hinweis der GVG Rhein – Erft, dass das Plangebiet mit der Energie Erdgas versorgt werden
kann, wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausbauplanung berücksichtigt. Die im
Übersichtsplan ersichtlichen Gasleitungen liegen alle außerhalb des Plangebietes.
I.3 Erftverband, Paffendorfer Weg 42, 50126 Bergheim (Stellungnahmen 24.11.2005 und
22.04.2008)
Damit in der Detailplanung die geplante Wasserschutzzone IIIB der Wassergewinnungsanlage
Dirmerzheim berücksichtigt wird, ist im Planentwurf ein entsprechender Hinweis enthalten.
Dem erhöhten Niederschlagsabfluss durch die zusätzlich versiegelten Flächen wird durch Versickerung des Regenwassers vor Ort entgegengewirkt.
I.4 Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf (Stellungnahme vom
08.08.2007)
Dem Hinweis, bei Erdarbeiten mit erheblicher mechanischer Belastung (z.B. Rammarbeiten,
Pfahlgründungen, Verbauarbeiten oder vergleichbaren Arbeiten) eine Tiefensondierung durchzuführen, wird durch Aufnahme eines entsprechenden Hinweises im Bebauungsplan Rechnung getragen.
I.5 Landesbetrieb Straßenbau NRW, Jülicher Ring 101 - 103, 53879 Euskirchen (Stellungnahme vom 16.08.2007)
Der Hinweis, dass die Leistungsfähigkeit des Knotens L 163 „Bliesheimer Straße / Grachtstraße“
für die künftige Verkehrssituation nachzuweisen ist und Kosten zur Umgestaltung zu Lasten der
Stadt Erftstadt gehen, wird zur Kenntnis genommen. Es ist beabsichtigt im südlich an das Plangebiet angrenzenden und in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 13 I, E. – Liblar, CarlSchurz-Straße die Verkehrsführung auf der Grachtstraße zu ändern bzw. neu zu regeln (ggf. abschnittsweise Sperrung der Grachtstraße für den Autoverkehr). Im Rahmen dieser Überlegungen
wird dann auch die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes „Bliesheimer Straße / Grachtstraße“
geprüft.
Der Hinweis, das die Straßenbauverwaltung nicht prüft, ob Schutzmaßnahmen gegen den Lärm
durch den Verkehr auf der L 163 erforderlich sind, wird zur Kenntnis genommen. Eine Untersuchung der Verkehrslärmbelastung der bestehenden Bebauung entlang der Carl-Schurz-Straße
durch den Verkehr auf der L 163 ist nicht erforderlich, da eine wesentliche Änderung der Straßenführung nicht geplant oder eine erhebliche Mehrbelastung auf der L 163 nicht zu erwarten ist.
Zur Einschätzung der Verkehrslärmbelastung der geplanten Bebauung im südlichen Planbereich
wird vom Vorhabenträger (Bauverein) im Rahmen der baulichen Ausführungsplanung eine entsprechende Lärmuntersuchung durchgeführt, um ggf. erforderliche passive Lärmschutzmaßnahmen ergreifen zu können.
Der Anregung bezüglich der Zulässigkeit von Außenwerbung innerhalb der „20 m – Zone“ entlang der L 163 wird durch die Aufnahme eines entsprechenden Hinweises Rechnung getragen.
I.6
Bergamt Düren, Josef-Schregel-Straße 21, 52349 Düren (Stellungnahme vom
28.11.2005)
Dem Hinweis, dass das Plangebiet im Bereich der durch den Braunkohlenbergbau bedingten
Grundwasserbeeinflussung liegt, wird durch Aufnahme eines entsprechenden Hinweises in den
Bebauungsplan Rechnung getragen.
Von der RWE Power AG, Hauptverwaltung, 50935 Köln und dem Erftverband, Paffendorfer Weg
42, 50126 Bergheim Stellungnahmen einzuholen, ist im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1
und 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange) bereits erfolgt.
I.7
Industrie- und Handelskammer zu Köln, Zweigstelle Rhein-Erft, Bahnstraße, 3
50126 Bergheim (Stellungnahme vom 18.07.2007 und 16.08.2007)
Bei der Rahmenplanung Carl-Schurz-Straße handelt es sich um eine Planung die Ende der 80 er
Jahre durchgeführt wurde und den Bereich entlang der Carl-Schurz-Straße sowie der Seestraße
zwischen Bliesheimer Straße und Ende der Seestraße (im Osten) umfasst. Der Rahmenplan ist
ein informeller Plan. Er enthält eine Bestandsaufnahme und erteilt Auskunft über die wichtigsten
Funktionen des Plangebietes innerhalb der Gesamtstadt und über wesentliche Gestaltungselemente sowie Aussagen zur Nutzung, Baustruktur, Stadtgestaltung, zu den Freiflächen und zum
Verkehr.
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Die geplante Mantelbebauung entlang der Carl-Schurz-Straße entspricht den in der Rahmenplanung enthaltenen städtebaulichen Zielsetzungen zur Stärkung des Ortskernes von Liblar.
I.8 Rhein – Erft- Kreis, Amt für Kreisplanung und Naturschutz, Willy-Brandt-Platz 1,
50126 Bergheim (Stellungnahme vom 20.05.2008)
Der Anregung, den erhaltenswerten Baumbestand, der dem Schutz der Baumschutzsatzung unterliegt, im Bebauungsplan als zu erhaltende Bäume zeichnerisch festzusetzen (gem. § 9 (1) Nr.
25b), wird entsprochen.
Der Anregung, bezüglich der Prüfung der Zulässigkeit von Eingriffen bzw. Planungsvorhaben
nach den artenschutzrechtlichen Vorgaben der §§ 19, 41, 42 Bundesnaturschutzgesetz, wird insofern entsprochen, dass bis zum Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung bzw. der Untersuchung vorliegt.
II.
Gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBI. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006
(BGBl. I S.3316) und § 86 Abs. 1 Bauordnung für das Land Nordrhein Westfalen (BauO NW) vom
01.03.2000 (GV NW S. 255) in der zuletzt gültigen Fassung sowie i.V.m. §§ 7 und 41 (1) der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666)
in der zuletzt gültigen Fassung, wird der Bebauungsplan Nr. 13D Änderung, Erftstadt – Liblar,
Carl-Schurz-Straße, einschließlich Begründung, sowie der in der oben durchgeführten Abwägung
beschlossenen Ergänzungen als Satzung beschlossen.
Begründung:
Zu II.
Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 18.10.2005 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13D
Änderung, Erftstadt – Liblar, Carl-Schurz-Straße beschlossen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 08.11.2005 bis 06.12.2005 und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB am 16.02.2006. Die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB
und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB fand
in der Zeit vom 08.08.2007 bis einschließlich 07.09.2007 und 24.04.2008 bis 23.05.2008 statt.
Da die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange abgeschlossen ist und nunmehr auch die Interessen der Grundstücksnachbarn weitestgehend berücksichtigt werden konnten, sollte nunmehr der Bebauungsplan Nr. 13D Änderung, Erftstadt –
Liblar, Carl-Schurz-Straße als Satzung beschlossen werden.
(Bösche)
Anlagen
o Anlageplan
o Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange
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