Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 13D, Änderung, E. - Liblar, Carl-Schurz-Straße; I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
17 kB
Datum
19.06.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 13D, Änderung, E. - Liblar, Carl-Schurz-Straße;
I.  Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 13D, Änderung, E. - Liblar, Carl-Schurz-Straße;
I.  Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 13D, Änderung, E. - Liblar, Carl-Schurz-Straße;
I.  Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 17 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 261/2008 Az.: 61. 21-20 / 13D Änd. Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 15.05.2008 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 11.06.2008 Rat 19.06.2008 Betrifft: Bemerkungen Bebauungsplan Nr. 13D, Änderung, E. - Liblar, Carl-Schurz-Straße; I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 15.05.2008 Beschlussentwurf: I. Über die während der Bürger- und Behördenbeteiligung (Offenlage) gem. §§ 3 Abs. 1 und 2 sowie 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S.3316) des Bebauungsplanes 13D Änderung, E. – Liblar, Carl-Schurz-Straße vorgebrachten Äußerungen wird wie folgt entschieden: I.1 Deutsche Telekom AG, Postfach 101042, 50450 Köln (Stellungnahme vom 29.04.2008) Der Hinweis der Deutschen Telekom AG hinsichtlich der erbetenen frühzeitigen Information wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausbauplanung berücksichtigt. I.2 Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft, Postfach 1222, 50329 Hürth (Stellungnahme vom 23.08.2007 u. 20.05.2008) Der Hinweis der GVG Rhein – Erft, dass das Plangebiet mit der Energie Erdgas versorgt werden kann, wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausbauplanung berücksichtigt. Die im Übersichtsplan ersichtlichen Gasleitungen liegen alle außerhalb des Plangebietes. I.3 Erftverband, Paffendorfer Weg 42, 50126 Bergheim (Stellungnahmen 24.11.2005 und 22.04.2008) Damit in der Detailplanung die geplante Wasserschutzzone IIIB der Wassergewinnungsanlage Dirmerzheim berücksichtigt wird, ist im Planentwurf ein entsprechender Hinweis enthalten. Dem erhöhten Niederschlagsabfluss durch die zusätzlich versiegelten Flächen wird durch Versickerung des Regenwassers vor Ort entgegengewirkt. I.4 Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf (Stellungnahme vom 08.08.2007) Dem Hinweis, bei Erdarbeiten mit erheblicher mechanischer Belastung (z.B. Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten oder vergleichbaren Arbeiten) eine Tiefensondierung durchzuführen, wird durch Aufnahme eines entsprechenden Hinweises im Bebauungsplan Rechnung getragen. I.5 Landesbetrieb Straßenbau NRW, Jülicher Ring 101 - 103, 53879 Euskirchen (Stellungnahme vom 16.08.2007) Der Hinweis, dass die Leistungsfähigkeit des Knotens L 163 „Bliesheimer Straße / Grachtstraße“ für die künftige Verkehrssituation nachzuweisen ist und Kosten zur Umgestaltung zu Lasten der Stadt Erftstadt gehen, wird zur Kenntnis genommen. Es ist beabsichtigt im südlich an das Plangebiet angrenzenden und in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 13 I, E. – Liblar, CarlSchurz-Straße die Verkehrsführung auf der Grachtstraße zu ändern bzw. neu zu regeln (ggf. abschnittsweise Sperrung der Grachtstraße für den Autoverkehr). Im Rahmen dieser Überlegungen wird dann auch die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes „Bliesheimer Straße / Grachtstraße“ geprüft. Der Hinweis, das die Straßenbauverwaltung nicht prüft, ob Schutzmaßnahmen gegen den Lärm durch den Verkehr auf der L 163 erforderlich sind, wird zur Kenntnis genommen. Eine Untersuchung der Verkehrslärmbelastung der bestehenden Bebauung entlang der Carl-Schurz-Straße durch den Verkehr auf der L 163 ist nicht erforderlich, da eine wesentliche Änderung der Straßenführung nicht geplant oder eine erhebliche Mehrbelastung auf der L 163 nicht zu erwarten ist. Zur Einschätzung der Verkehrslärmbelastung der geplanten Bebauung im südlichen Planbereich wird vom Vorhabenträger (Bauverein) im Rahmen der baulichen Ausführungsplanung eine entsprechende Lärmuntersuchung durchgeführt, um ggf. erforderliche passive Lärmschutzmaßnahmen ergreifen zu können. Der Anregung bezüglich der Zulässigkeit von Außenwerbung innerhalb der „20 m – Zone“ entlang der L 163 wird durch die Aufnahme eines entsprechenden Hinweises Rechnung getragen. I.6 Bergamt Düren, Josef-Schregel-Straße 21, 52349 Düren (Stellungnahme vom 28.11.2005) Dem Hinweis, dass das Plangebiet im Bereich der durch den Braunkohlenbergbau bedingten Grundwasserbeeinflussung liegt, wird durch Aufnahme eines entsprechenden Hinweises in den Bebauungsplan Rechnung getragen. Von der RWE Power AG, Hauptverwaltung, 50935 Köln und dem Erftverband, Paffendorfer Weg 42, 50126 Bergheim Stellungnahmen einzuholen, ist im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange) bereits erfolgt. I.7 Industrie- und Handelskammer zu Köln, Zweigstelle Rhein-Erft, Bahnstraße, 3 50126 Bergheim (Stellungnahme vom 18.07.2007 und 16.08.2007) Bei der Rahmenplanung Carl-Schurz-Straße handelt es sich um eine Planung die Ende der 80 er Jahre durchgeführt wurde und den Bereich entlang der Carl-Schurz-Straße sowie der Seestraße zwischen Bliesheimer Straße und Ende der Seestraße (im Osten) umfasst. Der Rahmenplan ist ein informeller Plan. Er enthält eine Bestandsaufnahme und erteilt Auskunft über die wichtigsten Funktionen des Plangebietes innerhalb der Gesamtstadt und über wesentliche Gestaltungselemente sowie Aussagen zur Nutzung, Baustruktur, Stadtgestaltung, zu den Freiflächen und zum Verkehr. -2- Die geplante Mantelbebauung entlang der Carl-Schurz-Straße entspricht den in der Rahmenplanung enthaltenen städtebaulichen Zielsetzungen zur Stärkung des Ortskernes von Liblar. I.8 Rhein – Erft- Kreis, Amt für Kreisplanung und Naturschutz, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim (Stellungnahme vom 20.05.2008) Der Anregung, den erhaltenswerten Baumbestand, der dem Schutz der Baumschutzsatzung unterliegt, im Bebauungsplan als zu erhaltende Bäume zeichnerisch festzusetzen (gem. § 9 (1) Nr. 25b), wird entsprochen. Der Anregung, bezüglich der Prüfung der Zulässigkeit von Eingriffen bzw. Planungsvorhaben nach den artenschutzrechtlichen Vorgaben der §§ 19, 41, 42 Bundesnaturschutzgesetz, wird insofern entsprochen, dass bis zum Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung bzw. der Untersuchung vorliegt. II. Gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S.3316) und § 86 Abs. 1 Bauordnung für das Land Nordrhein Westfalen (BauO NW) vom 01.03.2000 (GV NW S. 255) in der zuletzt gültigen Fassung sowie i.V.m. §§ 7 und 41 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der Bebauungsplan Nr. 13D Änderung, Erftstadt – Liblar, Carl-Schurz-Straße, einschließlich Begründung, sowie der in der oben durchgeführten Abwägung beschlossenen Ergänzungen als Satzung beschlossen. Begründung: Zu II. Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 18.10.2005 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13D Änderung, Erftstadt – Liblar, Carl-Schurz-Straße beschlossen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 08.11.2005 bis 06.12.2005 und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB am 16.02.2006. Die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 08.08.2007 bis einschließlich 07.09.2007 und 24.04.2008 bis 23.05.2008 statt. Da die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange abgeschlossen ist und nunmehr auch die Interessen der Grundstücksnachbarn weitestgehend berücksichtigt werden konnten, sollte nunmehr der Bebauungsplan Nr. 13D Änderung, Erftstadt – Liblar, Carl-Schurz-Straße als Satzung beschlossen werden. (Bösche) Anlagen o Anlageplan o Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange -3-