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Beschlussvorlage (Konzeption der Jugendhilfeplanung in der Stadt Erftstadt (2. Fortschreibung))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,1 kB
Datum
10.09.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Konzeption der Jugendhilfeplanung in der Stadt Erftstadt (2. Fortschreibung))

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 353/2008 Az.: 51 JHP Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 24.07.2008 Beratungsfolge Unterausschuss Jugendhilfeplanung Termin 20.08.2008 Jugendhilfeausschuss 10.09.2008 Betrifft: Bemerkungen Konzeption der Jugendhilfeplanung in der Stadt Erftstadt (2. Fortschreibung) Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 24.07.2008 Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss beschließt die zweite Fortschreibung der Planungskonzeption für die Jugendhilfeplanung in der Stadt Erftstadt. Begründung: Die Planungskonzeption ist Grundlage für die Jugendhilfeplanung, für die nach § 79 SGB VIII der öffentliche Träger der Jugendhilfe die Verantwortung trägt. Die Wirksamkeit und die Umsetzungsfähigkeit von Konzeptionen müssen mittel- bis langfristig überprüft und aktualisiert werden. Sie müssen an neue rechtliche und fachliche Entwicklungen in der Jugendhilfe angepasst werden. Die personelle Veränderung im Jugendhilfeausschuss erfordert eine mehr oder weniger regelmäßige Behandlung im Ausschuss. Die Konzeption der Jugendhilfeplanung wurde letztmalig im Jahr 2002 überarbeitet. I.V. (Erner)