Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,1 kB
Datum
10.09.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 353/2008
Az.: 51 JHP
Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 24.07.2008
Beratungsfolge
Unterausschuss Jugendhilfeplanung
Termin
20.08.2008
Jugendhilfeausschuss
10.09.2008
Betrifft:
Bemerkungen
Konzeption der Jugendhilfeplanung in der Stadt Erftstadt (2. Fortschreibung)
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 24.07.2008
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die zweite Fortschreibung der Planungskonzeption für die
Jugendhilfeplanung in der Stadt Erftstadt.
Begründung:
Die Planungskonzeption ist Grundlage für die Jugendhilfeplanung, für die nach § 79 SGB VIII der
öffentliche Träger der Jugendhilfe die Verantwortung trägt.
Die Wirksamkeit und die Umsetzungsfähigkeit von Konzeptionen müssen mittel- bis langfristig
überprüft und aktualisiert werden. Sie müssen an neue rechtliche und fachliche Entwicklungen in
der Jugendhilfe angepasst werden. Die personelle Veränderung im Jugendhilfeausschuss
erfordert eine mehr oder weniger regelmäßige Behandlung im Ausschuss. Die Konzeption der
Jugendhilfeplanung wurde letztmalig im Jahr 2002 überarbeitet.
I.V.
(Erner)