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Beschlussvorlage (Kenntnisnahme der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in der Zeit vom 01.04.2008 - 30.06.2008)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
7,9 kB
Datum
14.10.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Kenntnisnahme der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in der Zeit vom 01.04.2008 - 30.06.2008)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 341/2008 Az.: 20 22-05 Amt: - 20 BeschlAusf.: - 20 Datum: 10.07.2008 Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 18.09.2008 Rat 14.10.2008 Betrifft: Bemerkungen Kenntnisnahme der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in der Zeit vom 01.04.2008 - 30.06.2008 Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 10.07.2008 Beschlussentwurf: Die beiliegende Aufstellung über die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in der Zeit vom 01.04.2008 – 30.06.2008 wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Gem. § 83 Abs. 2 GO NW in Verbindung mit § 8 Ziff. 1 der Haushaltssatzung 2008 sind die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, über deren Leistung der Bürgermeister entscheidet, dem Rat zur Kenntnis zu geben. (Bösche)