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Antrag (Antrag bzgl. Installation von Brandmeldern und Brandalarmierungsanlagen in städtischen Gebäuden, insbesondere in Schulen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
17.09.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 338/2008 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 09.07.2008 Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Betrifft: Termin Bemerkungen 17.09.2008 Antrag bzgl. Installation von Brandmeldern und Brandalarmierungsanlagen in städtischen Gebäuden, insbesondere in Schulen Finanzielle Auswirkungen: Der Antrag berührt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschafts auf der Ausgabenseite. Mittel stehen nicht zur Verfügung. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 09.07.2008 Stellungnahme der Verwaltung: Als eines der ersten Bundesländer hat Nordrhein-Westfalen mit der Schulbaurichtlinie vom 29.11.2000 die Bestimmungen der Muster-Schulbau-Richtlinie vom 10.7.1998 übernommen, mit der die baurechtlichen Bestimmungen an das heutige Risikoniveau angepasst wurden. Diese Richtlinien sehen in Schulen, im Gegensatz zu Krankenhäusern oder Pflegeheimen. nicht den Einbau von Brandmeldetechnik vor. Bei Gebäuden besonderer Art, und dazu zählen Schulen, können nicht sog. Hausrauchmelder im Sinne der DIN 14676, die im „do-it-your-self-Verfahren über Funk oder Klingeldrahtverkabelungen vernetzbar sind, eingesetzt werden. Vielmehr müssen die Anlagen den Regelwerken der Technik, der VDE-Norm 0833 und der DIN 14675 genügen. Dementsprechend ist die Planung der Bau und die Unterhaltung dieser Anlagen sehr aufwendig. Zur Abschätzung, welcher Aufwand für eine Ausrüstung aller Schulen mit Brandmeldeanlagen erforderlich wäre, ist die Einschaltung eines Fachingenieurs erforderlich. Die dafür entstehenden Kosten betragen ca. 25.000,- €. Der Einsatz von Brandmeldeanlagen in Schulen ist nicht unproblematisch. Es besteht die Gefahr, dass Fehlalarme ausgelöst werden. Nach dem 5. Fehlalarm reagiert dann kein Schüler mehr auf das Sirenensignal. Aus den o.a. Gründen kann ich die Ausrüstung der städtischen Schulen mit Brandmeldetechnik nicht empfehlen. Vielmehr sollten die bisherigen Maßnahmen fortgesetzt werden, wonach schrittweise in allen Schulen die Rettungswege ertüchtigt und die Alarmierungsmöglichkeiten verbessert werden. (Bösche) -2-