Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Dringlichkeitsentscheidung (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Grünanlage "Am Burgfeld" in Erftstadt-Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
9,7 kB
Datum
23.09.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Dringlichkeitsentscheidung (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Grünanlage "Am Burgfeld" in Erftstadt-Lechenich)

öffnen download melden Dateigröße: 9,7 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister D 334/2008 Amt: 65 Az.: 65 Datum: 08.07.2008 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 23.09.2008 Bemerkungen TOP Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Grünanlage "Am Burgfeld" in Erftstadt-Lechenich Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorlage V 333/2008 wird gem. § 60 (2) S. 1 Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Der Silberahorn ist aufgrund eines Stammausbruches nicht mehr verkehrssicher. Eine Fällung des Baumes ist zwingend erforderlich, da die Gefahr weiterer Ausbrüche besteht (Bruchsicherheit ist nicht mehr gewährleistet). DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage D 334/2008 wird zugestimmt. Erftstadt, den 08.07.2008 (Bösche) Bürgermeister (Neisse-Hommelsheim) Ausschussvorsitzende