Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,1 kB
Datum
23.09.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 333/2008
Az.: 65
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 652 Datum: 08.07.2008
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
23.09.2008
Bemerkungen
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Grünanlage "Am
Burgfeld" in Erftstadt-Lechenich
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 08.07.2008
Beschlussentwurf:
Der Fällung eines zweistämmigen Silberahorns (Acer saccharinum, StU 0,72 m und 0,67 m) wird
lt. § 6 Abs. 1 (c) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt.
Begründung:
Der in der Grünanlage „Am Burgfeld“ stehende zweistämmige Silberahorn (Acer saccharinum) ist
aufgrund der Summe seiner Stammumfänge durch die Baumschutzsatzung geschützt.
An einem der beiden Stämmlinge kam es zu einem großen Astausbruch, der auf einen
Druckzwiesel zurückzuführen ist. Druckzwiesel (sog. V-Zwiesel) neigen aufgrund ihrer statisch
schwachen Verbindung generell bei Belastung zum Einreißen oder auch (wie in diesem Fall) zum
Auseinanderbrechen.
Der verbliebende Stämmling/ Baum ist durch den Ausbruch in seiner Bruchsicherheit stark
beeinträchtigt. Eine Fällung des Baumes ist zur Herstellung der Verkehrssicherheit zwingend
erforderlich.
(Bösche)