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Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Grünanlage "Am Burgfeld" in Erftstadt-Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,1 kB
Datum
23.09.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Grünanlage "Am Burgfeld" in Erftstadt-Lechenich)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 333/2008 Az.: 65 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 652 Datum: 08.07.2008 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 23.09.2008 Bemerkungen Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Grünanlage "Am Burgfeld" in Erftstadt-Lechenich Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 08.07.2008 Beschlussentwurf: Der Fällung eines zweistämmigen Silberahorns (Acer saccharinum, StU 0,72 m und 0,67 m) wird lt. § 6 Abs. 1 (c) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: Der in der Grünanlage „Am Burgfeld“ stehende zweistämmige Silberahorn (Acer saccharinum) ist aufgrund der Summe seiner Stammumfänge durch die Baumschutzsatzung geschützt. An einem der beiden Stämmlinge kam es zu einem großen Astausbruch, der auf einen Druckzwiesel zurückzuführen ist. Druckzwiesel (sog. V-Zwiesel) neigen aufgrund ihrer statisch schwachen Verbindung generell bei Belastung zum Einreißen oder auch (wie in diesem Fall) zum Auseinanderbrechen. Der verbliebende Stämmling/ Baum ist durch den Ausbruch in seiner Bruchsicherheit stark beeinträchtigt. Eine Fällung des Baumes ist zur Herstellung der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich. (Bösche)