Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
17.05.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 227/2006
Az.: 51 12-20
Amt: - 51 BeschlAusf.: -511Datum: 28.03.2006
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
Termin
17.05.2006
Bemerkungen
Änderung der Richtlinien über die Förderung der freien Jugendhilfe in Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
HHJ.: 2006
Mittel stehen zur Verfügung
HHStl.: 1.451.7180
Budget: W 513
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 28.03.2006
Beschlussentwurf:
Die Richtlinien über die Förderung der freien Jugendhilfe in Erftstadt vom 04.02.1998, zuletzt
geändert am 08.12.2004, werden wie folgt geändert:
Ziffer 2.3 Stadtranderholungsmaßnahmen (Feriennaherholung)
a) letzter Satz wird neu gefasst:
Es werden Tagesveranstaltungen sowie Maßnahmen bis höchstens 14 Tage während der
Oster- und Herbstferien, bis höchstens 21 Tage während der Sommerferien bezuschusst,
wenn mindestens 20 Kinder teilnehmen.
Es wird zusätzlich aufgenommen:
h) Information:
Bei Tagen mit Übernachtung finden die Förderungssätze von Freizeit- und
Ferienmaßnahmen (2.1) analoge Anwendung.
Begründung:
Zu a):
Nach dem Runderlass „Offene Ganztagsschule im Primarbereich“ des Ministeriums für Schule,
Jugend und Kinder vom 12.02.2003 ...“soll in den Ferien der Schulträger in Abstimmung mit dem
Jugendhilfeträger bei Bedarf ein ggfls. auch schulübergreifendes Ferienprogramm organisieren.“
Im Kooperationsvertrag zur Offenen Ganztagsschule ist in § 3 geregelt, dass eine Betreuung in
den Oster- und Herbstferien bei einer Mindestzahl von 10 Kindern durch den Träger der OGATA
angeboten wird. Die Elternbeiträge dafür sind im Beitrag für die OGATA enthalten.
„In den Sommerferien wird eine vorrangige Berücksichtigung der betreuten Kinder in den von der
Stadt bezuschussten Ferienspielen angestrebt.“
Die Ferienspiele dauern bislang zwei Wochen. Daran üben berufstätige Eltern mit Kindern in der
OGATA Kritik. Sie bekommen in der Regel lediglich drei Wochen Urlaub in den Sommerferien.
Entgegenkommenderweise haben die Träger der Ferienspiele bei einem Abstimmungsgespräch
erklärt, eine dreiwöchige Dauer der Ferienspiele zu überprüfen. Ein Gelingen wäre sehr
wünschenswert, da andernfalls eine weitere Ferienbetreuung organisiert werden müsste.
Die Kosten für diese Erweiterung werden mit ca. 5.000,- Euro kalkuliert. Die Verwaltung des
Jugendamtes geht davon aus, dass dieser Betrag im Budget gedeckt werden kann.
Zu h):
Die Ferienspiele waren bisher ausschließlich Tagesveranstaltungen. Erstmals fand im
vergangenen Jahr eine Übernachtungsveranstaltung statt. Diese wurde als Einzelfall wie jetzt
vorgesehen bezuschusst. Da Übernachtungsveranstaltungen pädagogisch wünschenswert sind,
sollte dieser Hinweis in die Richtlinien aufgenommen werden.
Wenn alle Maßnahmen eine Übernachtung beinhalten würden, entstünden Mehrkosten für das
Jugendamt von ca. 180,- Euro.
In Vertretung
(Erner)
Anlage
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