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Beschlussvorlage (Änderung der Richtlinien über die Förderung der freien Jugendhilfe in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
17.05.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 227/2006 Az.: 51 12-20 Amt: - 51 BeschlAusf.: -511Datum: 28.03.2006 Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: Termin 17.05.2006 Bemerkungen Änderung der Richtlinien über die Förderung der freien Jugendhilfe in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: HHJ.: 2006 Mittel stehen zur Verfügung HHStl.: 1.451.7180 Budget: W 513 Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 28.03.2006 Beschlussentwurf: Die Richtlinien über die Förderung der freien Jugendhilfe in Erftstadt vom 04.02.1998, zuletzt geändert am 08.12.2004, werden wie folgt geändert: Ziffer 2.3 Stadtranderholungsmaßnahmen (Feriennaherholung) a) letzter Satz wird neu gefasst: Es werden Tagesveranstaltungen sowie Maßnahmen bis höchstens 14 Tage während der Oster- und Herbstferien, bis höchstens 21 Tage während der Sommerferien bezuschusst, wenn mindestens 20 Kinder teilnehmen. Es wird zusätzlich aufgenommen: h) Information: Bei Tagen mit Übernachtung finden die Förderungssätze von Freizeit- und Ferienmaßnahmen (2.1) analoge Anwendung. Begründung: Zu a): Nach dem Runderlass „Offene Ganztagsschule im Primarbereich“ des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 12.02.2003 ...“soll in den Ferien der Schulträger in Abstimmung mit dem Jugendhilfeträger bei Bedarf ein ggfls. auch schulübergreifendes Ferienprogramm organisieren.“ Im Kooperationsvertrag zur Offenen Ganztagsschule ist in § 3 geregelt, dass eine Betreuung in den Oster- und Herbstferien bei einer Mindestzahl von 10 Kindern durch den Träger der OGATA angeboten wird. Die Elternbeiträge dafür sind im Beitrag für die OGATA enthalten. „In den Sommerferien wird eine vorrangige Berücksichtigung der betreuten Kinder in den von der Stadt bezuschussten Ferienspielen angestrebt.“ Die Ferienspiele dauern bislang zwei Wochen. Daran üben berufstätige Eltern mit Kindern in der OGATA Kritik. Sie bekommen in der Regel lediglich drei Wochen Urlaub in den Sommerferien. Entgegenkommenderweise haben die Träger der Ferienspiele bei einem Abstimmungsgespräch erklärt, eine dreiwöchige Dauer der Ferienspiele zu überprüfen. Ein Gelingen wäre sehr wünschenswert, da andernfalls eine weitere Ferienbetreuung organisiert werden müsste. Die Kosten für diese Erweiterung werden mit ca. 5.000,- Euro kalkuliert. Die Verwaltung des Jugendamtes geht davon aus, dass dieser Betrag im Budget gedeckt werden kann. Zu h): Die Ferienspiele waren bisher ausschließlich Tagesveranstaltungen. Erstmals fand im vergangenen Jahr eine Übernachtungsveranstaltung statt. Diese wurde als Einzelfall wie jetzt vorgesehen bezuschusst. Da Übernachtungsveranstaltungen pädagogisch wünschenswert sind, sollte dieser Hinweis in die Richtlinien aufgenommen werden. Wenn alle Maßnahmen eine Übernachtung beinhalten würden, entstünden Mehrkosten für das Jugendamt von ca. 180,- Euro. In Vertretung (Erner) Anlage -2-