Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Bliesheimer Straße/ E.-Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
23.09.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Bliesheimer Straße/ E.-Liblar) Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Bliesheimer Straße/ E.-Liblar)

öffnen download melden Dateigröße: 10 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 322/2008 Az.: 65 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 652 Datum: 25.06.2008 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 23.09.2008 Bemerkungen Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Bliesheimer Straße/ E.-Liblar Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 25.06.2008 Beschlussentwurf: Der Fällung von einer Robinie (Robinia pseudoacacia, StU 1,33 m) wird lt. § 6 Abs. 1 (c) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: Der betreffende Baum steht in einem städtischen Grünstreifen an der Bliesheimer Straße in Erftstadt-Liblar und ist aufgrund seines Stammumfanges von 1,33 m durch die Baumschutzsatzung geschützt. Die Robinie weist einen sehr hohen Totholzanteil sowie deutliche Anzeichen einer mangelnden Vitalität (Gesundheitszustand/ Wüchsigkeit) auf. An dem freigelegten Stammfuß sind zahlreiche (ältere und frische) Fruchtkörper des Hallimasch (Armillaria spp.) vorgefunden worden. Für die Baumkontrolle ist der Hallimasch unter zwei Gesichtspunkten von Bedeutung: Erstens kann er lebende Bäume durch die Schädigung des Kambiums in der Vitalität beeinträchtigen und nachfolgend auch zum Absterben bringen; zweitens kann er eine Weißfäule im Holzkörper verursachen, wodurch eine mangelnde Verkehrssicherheit entsteht. Aufgrund der fortgeschrittenen Schädigung und der nicht mehr gegebenen Stand-/ Bruchsicherheit ist eine Fällung des Baumes schnellstmöglich erforderlich. (Bösche) -2-