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Antrag (Antrag bzgl. Errichtung von Fotovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,6 kB
Datum
15.08.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Antrag bzgl. Errichtung von Fotovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 428/2006 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 17.05.2006 Den beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebssausschuss Immobilien Betrifft: Termin Bemerkungen 15.08.2006 Antrag bzgl. Errichtung von Fotovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Der Antrag berührt nicht den Etat. Erftstadt, den 17.05.2006 Stellungnahme der Verwaltung: Hinsichtlich der Rentabilität von Photovoltaikanlagen habe ich nochmals Kontakt mit der Energieagentur NRW aufgenommen. Nach Auffassung der Energieagentur müssen die folgenden Voraussetzungen vorliegen, um eine Photovoltaikanlage wirtschaftlich betreiben zu können: Die Finanzierung der Anlage muss aus Eigenkapital erfolgen. Bei einer Fremdfinanzierung ist der Bau und Betrieb einer solchen Anlage nicht wirtschaftlich darzustellen. Der Standort der Anlagen muss auf Dächern so gewählt werden, dass während der ersten 20 bis 30 Jahre der Laufzeit der Anlage keinesfalls eine Dachsanierung erforderlich ist. Muss die Anlage im Rahmen einer Dachsanierung ab- und wieder aufgebaut werden, so wird die Anlage dadurch unrentabel. Die von der Energieagentur geforderten Voraussetzungen für den wirtschaftlichen Betrieb einer Photovoltaikanlage sind bei der Stadt Erftstadt nicht gegeben. Es ist fraglich, ob sich eine Stadt im Haushaltssicherungskonzept in das Risiko begeben soll, eine Photovoltaikanlage über langfristige Kredite zu finanzieren. Die beantragte Aufstellung über den Zustand der Dächer städtischer Gebäude halte ich daher für nicht erforderlich. Vielmehr sollte dann, wenn die nächste Sanierung eines Daches durchgeführt werden muss, geprüft werden, ob unmittelbar im Anschluss an die Sanierung eine Photovoltaikanlage zu wirtschaftlich vertretbaren Konditionen gebaut werden kann. (Bösche)