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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialarbeiter im sozialen Dienst des Amtes für Jugend, Familie und Soziales)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,2 kB
Datum
19.06.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialarbeiter im sozialen Dienst des Amtes für Jugend, Familie und Soziales)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 308/2008 Az.: -51-Bt. Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 10.06.2008 Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 19.06.2008 Bemerkungen Ausnahme vom Einstellungsstopp für Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialarbeiter im sozialen Dienst des Amtes für Jugend, Familie und Soziales Finanzielle Auswirkungen: Mittel stehen im Budget des Fachamtes zur Verfügung. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 10.06.2008 Beschlussentwurf: Für die Wiederbesetzung der Stelle einer Sozialarbeiterin/eines Sozialarbeiters im Allgemeinen Sozialen Dienst des Amtes für Jugend, Familie und Soziales wird der Einstellungsstopp aufgehoben. Begründung: Eine Sozialarbeiterin des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) mit 39 Wochenstunden möchte ihr Arbeitsverhältnis zum 31.08.2008 beenden. Die unverzügliche Wiederbesetzung der Stelle mit einer erfahrenen Fachkraft ist erforderlich, da der Allgemeine Soziale Dienst grenzwertig belastet ist, zumal innerhalb der Abteilung Jugend und Familie durch Schwangerschaften zukünftig zwei weitere Stellen zu besetzen sind. Eine Sozialarbeiterin im ASD mit 19,5 Std./Woche wird voraussichtlich am 03.09.2008 ihren letzten Arbeitstag haben und danach zwei Jahre in Elternzeit gehen und eine Sozialarbeiterin aus dem Första-Team mit 39 Std./Woche wird voraussichtlich am 01.12.2008 in Mutterschutz gehen. Auch diese Stellen müssen nachbesetzt werden. Möglicherweise können diese Stellen intern besetzt werden. Ist das nicht der Fall, wird für den nächsten Personalausschuss eine Vorlage erstellt. I.V. (Erner)