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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Herausnahme der Straße "Rodderweg" aus dem Winterdienst)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,7 kB
Datum
14.10.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Herausnahme der Straße "Rodderweg" aus dem Winterdienst)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 297/2008 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 02.06.2008 Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 02.09.2008 Finanz- und Personalausschuss 18.09.2008 Betrifft: Bemerkungen Anregung bzgl. Herausnahme der Straße "Rodderweg" aus dem Winterdienst Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 02.06.2008 Stellungnahme der Verwaltung: Die Straße „Rodderweg“ ist im Streuplan erfasst. Bei dieser Straße handelt es sich um eine Sammelstraße, die daher beobachtet und zumindest an den Gefahrenstellen gestreut werden muss. Die Notwendigkeit des Winterdienstes für die Straße „Rodderweg“ wurde während der Beratungen für die Satzung in den politischen Gremien und mit den Ortsvorstehern nicht in Zweifel gezogen. Bei einer Herausnahme der Straße aus dem Streuplan müssten die Gesamtkosten auf die restlichen Anlieger der im Streuplan enthaltenen Straßen umgelegt werden. Im Betriebsausschuss Straßen vom 29.05.08 wurde auf ein neues Urteil des OVG Münster hingewiesen, wonach die Winterdienstgebühren auch mit der Grundsteuer abgegolten werden können. Da die augenblickliche Regelung als sehr ungerecht empfunden wird, wird im nächsten Betriebsausschuss Straßen und im nächsten Rat eine entsprechende Vorlage von der Verwaltung eingebracht. Sollten diese Gremien meiner Vorlage zustimmen, ist eine Herausnahme des Rodderweges aus dem Winterdienst des Eigenbetriebes Straßen nicht mehr erforderlich. (Bösche)