Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,7 kB
Datum
14.10.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 297/2008
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 02.06.2008
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
02.09.2008
Finanz- und Personalausschuss
18.09.2008
Betrifft:
Bemerkungen
Anregung bzgl. Herausnahme der Straße "Rodderweg" aus dem Winterdienst
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 02.06.2008
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Straße „Rodderweg“ ist im Streuplan erfasst. Bei dieser Straße handelt es sich um eine
Sammelstraße, die daher beobachtet und zumindest an den Gefahrenstellen gestreut werden
muss. Die Notwendigkeit des Winterdienstes für die Straße „Rodderweg“ wurde während der
Beratungen für die Satzung in den politischen Gremien und mit den Ortsvorstehern nicht in Zweifel
gezogen.
Bei einer Herausnahme der Straße aus dem Streuplan müssten die Gesamtkosten auf die
restlichen Anlieger der im Streuplan enthaltenen Straßen umgelegt werden.
Im Betriebsausschuss Straßen vom 29.05.08 wurde auf ein neues Urteil des OVG Münster
hingewiesen, wonach die Winterdienstgebühren auch mit der Grundsteuer abgegolten werden
können. Da die augenblickliche Regelung als sehr ungerecht empfunden wird, wird im nächsten
Betriebsausschuss Straßen und im nächsten Rat eine entsprechende Vorlage von der Verwaltung
eingebracht. Sollten diese Gremien meiner Vorlage zustimmen, ist eine Herausnahme des
Rodderweges aus dem Winterdienst des Eigenbetriebes Straßen nicht mehr erforderlich.
(Bösche)