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Bürgerantrag (Anlage 2 zu B8/0689 : Verkehrssituation in der Grachtstraße im Abschnitt zwischen Bliesheimer Straße und Carl-Schurz Straße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
22.02.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Bürgerantrag (Anlage 2  zu B8/0689 : Verkehrssituation in der Grachtstraße im Abschnitt zwischen Bliesheimer Straße und Carl-Schurz Straße) Bürgerantrag (Anlage 2  zu B8/0689 : Verkehrssituation in der Grachtstraße im Abschnitt zwischen Bliesheimer Straße und Carl-Schurz Straße)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 23/2006 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 03.01.2006 Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin Bemerkungen 24.01.2006 22.02.2006 Anlage 2 zu B8/0689 : Verkehrssituation in der Grachtstraße im Abschnitt zwischen Bliesheimer Straße und Carl-Schurz Straße Finanzielle Auswirkungen: Der Bürgerantrag berührt den Wirtschaftsplan 2006 des Eigenbetriebs Straßen. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 03.01.2006 Stellungnahme der Verwaltung: Zur Verbesserung des Schulweges der Kinder aus den Wohngebieten östlich der Bliesheimer Straße, welche erfahrungsgemäß mit ihren Fahrrädern durch den Schlosspark zum Schulzentrum Liblar fahren, haben einige Anlieger vorgeschlagen, die Grachtstraße im Abschnitt zwischen Bliesheimer Straße und Carl-Schurz-Straße in eine „echte“ Einbahnstraße umzuwandeln. Die Richtung der Einbahnstraße soll hierbei von der Bliesheimer Straße in Richtung Carl-Schurz-Straße verlaufen. Nach Ausweisung dieser vorgeschlagenen Verkehrsregelung besteht die Möglichkeit, den Radfahrer auf einer gesonderten Spur bis zum westlichen Zugang des Schlossparkes Gracht (in beide Fahrtrichtungen) zu führen. Hierbei wird die vorhandene Fahrbahn durch eine Markierung um die Breite des Radfahrweges eingeengt. Die Ein- und Ausfahrbereiche der Fahrradspur sind durch entsprechende Verkehrseinbauten gesondert zu sichern. Die derzeitige Verkehrsregelung in der Grachtstraße, insbesondere für den o. g. Abschnitt, wurde nach einem vorangegangenen Ortstermin mit Vertretern der Fraktionen, den Anwohnern und der Verwaltung vor ca. zwei Jahren neu geregelt (siehe V 6/0914). U. a. habe ich das Linksabbiegen von der Carl-Schurz-Straße in die Grachtstraße freigegeben und zur Verbesserung der Parkplatzsituation die vorhandenen Schrägparkplätze angeordnet. Die vorgeschlagene Umwandlung der Grachtstraße in eine „echte“ Einbahnstraße im o. g. Straßenabschnitt widerspricht daher den bisherigen Beschlüssen des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr. Der vorliegende Vorschlag beinhaltet jedoch erhebliche finanzielle Vorteile gegenüber anderen bautechnischen Lösungen (5.000 €/ 10.000 €). Von daher ist eine erneute Beratung im zuständigen Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr sicherlich angebracht. Die bautechnische Entscheidung obliegt zuständigkeitshalber dem Betriebsausschuss Straßen. (Bösche) -2-