Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
22.02.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 23/2006
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 03.01.2006
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
24.01.2006
22.02.2006
Anlage 2 zu B8/0689 : Verkehrssituation in der Grachtstraße im Abschnitt zwischen
Bliesheimer Straße und Carl-Schurz Straße
Finanzielle Auswirkungen:
Der Bürgerantrag berührt den Wirtschaftsplan 2006 des Eigenbetriebs Straßen.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 03.01.2006
Stellungnahme der Verwaltung:
Zur Verbesserung des Schulweges der Kinder aus den Wohngebieten östlich der Bliesheimer
Straße, welche erfahrungsgemäß mit ihren Fahrrädern durch den Schlosspark zum
Schulzentrum Liblar fahren, haben einige Anlieger vorgeschlagen, die Grachtstraße im
Abschnitt zwischen Bliesheimer Straße und Carl-Schurz-Straße in eine „echte“ Einbahnstraße
umzuwandeln. Die Richtung der Einbahnstraße soll hierbei von der Bliesheimer Straße in
Richtung Carl-Schurz-Straße verlaufen.
Nach Ausweisung dieser vorgeschlagenen Verkehrsregelung besteht die Möglichkeit, den
Radfahrer auf einer gesonderten Spur bis zum westlichen Zugang des Schlossparkes Gracht
(in beide Fahrtrichtungen) zu führen. Hierbei wird die vorhandene Fahrbahn durch eine
Markierung um die Breite des Radfahrweges eingeengt. Die Ein- und Ausfahrbereiche der
Fahrradspur sind durch entsprechende Verkehrseinbauten gesondert zu sichern.
Die derzeitige Verkehrsregelung in der Grachtstraße, insbesondere für den o. g. Abschnitt,
wurde nach einem vorangegangenen Ortstermin mit Vertretern der Fraktionen, den
Anwohnern und der Verwaltung vor ca. zwei Jahren neu geregelt (siehe V 6/0914). U. a. habe
ich das Linksabbiegen von der Carl-Schurz-Straße in die Grachtstraße freigegeben und zur
Verbesserung der Parkplatzsituation die vorhandenen Schrägparkplätze angeordnet.
Die vorgeschlagene Umwandlung der Grachtstraße in eine „echte“ Einbahnstraße im o. g.
Straßenabschnitt widerspricht daher den bisherigen Beschlüssen des Ausschusses für
öffentliche Ordnung und Verkehr. Der vorliegende Vorschlag beinhaltet jedoch erhebliche
finanzielle Vorteile gegenüber anderen bautechnischen Lösungen (5.000 €/ 10.000 €). Von
daher ist eine erneute Beratung im zuständigen Ausschuss für öffentliche Ordnung und
Verkehr sicherlich angebracht.
Die bautechnische Entscheidung obliegt zuständigkeitshalber dem Betriebsausschuss
Straßen.
(Bösche)
-2-