Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
19.06.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 291/2008
Az.: -40-
Amt: - 40 BeschlAusf.: - - 40 - Datum: 30.05.2008
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Termin
19.06.2008
Bemerkungen
Antrag bzgl. Einführung eines Starter-Kits für Schulanfänger von Erftstadt-CardInhabern
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel stehen im Produktbereich 030 nicht zur Verfügung.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 30.05.2008
Stellungnahme der Verwaltung:
Grundsätzlich wird die Einführung eines Schulstarter-Sets für Schulneulinge, die Inhaber einer
Erftstadt-Card sind, von den Erftstädter Primarschulen begrüßt. Eine kurzfristige Rückfrage bei
den betroffenen Schulen ergab jedoch, dass der Inhalt eines solchen Sets von Schule zu Schule
sehr stark differiert und auf die jeweiligen Bedürfnisse in den einzelnen Schulen zugeschnitten
werden müsste. Daher kann auch ein einheitlicher Betrag für die Erstausstattung nur geschätzt
werden. Durchschnittlich kann von einem Beschaffungswert der Materialien für Erstklässler von
60,00 bis 80,00 € ausgegangen werden. Der Gesamtbetrag ergibt sich aus dem gesetzlich
vorgeschriebenen Elternanteil für die Schulbücher in Höhe von 11,88 € sowie z.B. Mäppchen,
Farbmalkasten, Zeichenblöcke, Hefte, Schnellhefter, Papier, Bleistifte, Buntstifte, Filzstifte,
Wachsmalstifte, Radiergummi, Spitzer, Lineal, Schere, Sammelmappen etc., sodass ein Mittelwert
von 70,00 € für die Beschaffung eines Starter-Sets als angemessen betrachtet werden kann.
Sollten ein Schulranzen sowie Sport- und Frühstücksutensilien usw. ebenfalls Inhalt eines solchen
Starter-Sets sein, würde sich der Betrag auf ca. 180,00 € deutlich erhöhen.
Von den im Schuljahr 2008/2009 schulpflichtig werdenden Kindern sind nach Auskunft des
Sozialamtes ca. 30 Kinder im Besitz einer Erftstadt-Card. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass
aufgrund der sich durch diesen Antrag ergebenden Zuwendung weitere Anträge auf Ausstellung
einer Erftstadt-Card folgen.
Eine endgültige Regelung für die Einführung eines Schulstarter-Sets bereits für das Schuljahr
2008/2009 zu finden wird von den betroffenen Schulen als nicht praktikabel angesehen. Zunächst
muss den Eltern z.B. im Rahmen des Anmeldeverfahrens - das im November eines jeden Jahres
für das folgende Schuljahr stattfindet - die Möglichkeit gegeben werden, den Besitz einer ErftstadtCard anzugeben bzw. eine Antragstellung frühzeitig in die Wege zu leiten. Erftstadt-Card-Inhaber
sind der Schule nicht grundsätzlich bekannt und es muss Ihnen freigestellt bleiben der Schule
entsprechende Angaben zu machen. Damit es nicht zu Ungleichbehandlungen kommt, muss die
Schule die Möglichkeit haben, die Eltern vorab entsprechend zu informieren. Dies kann für das
kommende Schuljahr aus organisatorischen Gründen erst zu Beginn des neuen Schuljahres
erfolgen. Des Weiteren haben die Schulen den Eltern der Schulneulinge bereits Listen für die zu
beschaffenden Materialien ausgehändigt, sodass davon auszugehen ist, dass die Eltern
diesbezüglich bereits Beschaffungen vorgenommen haben. Einer Übernahme des Eigenanteils für
Schulbücher in Höhe von 11,88 € wäre aber nach Meinung der Grundschulen bereits im Schuljahr
2008/2009 denkbar.
Um das Starter-Set an allen Erftstädter Primarschulen einheitlich einführen zu können, wird
seitens der Schulleitungen eindringlich darauf hingewiesen, dass die Vorgehensweise unbedingt
noch abgestimmt werden muss. Ungeklärt ist insbesondere die Frage, ob das Starter-Set den
Anspruchsberechtigten als Sachleistungen oder als Geldbetrag zur Verfügung gestellt werden soll.
Die Schulleitungen sind gerne zu entsprechenden Gesprächen bereit; aus zeitlichen Gründen
können diese jedoch nicht mehr vor Beginn des kommenden Schuljahrs geführt werden.
Sollte dennoch die Einführung des Starter-Sets bereits zum Schuljahr 2008/2009 umgesetzt
werden sollen, schlage ich vor, für das kommende Schuljahr die Auszahlung an die betroffenen
Schulneulinge zu Beginn des Schuljahres auf den gesetzlichen Eigenanteil der Eltern für
Schulbücher in Höhe von 11,88 € oder aber auf einen Geldbetrag in Höhe von 70,00 € zu
beschränken und in Zusammenarbeit mit den Grundschulen und der Förderschule ein endgültiges
und einheitliches Konzept für das Schulstarter-Set ab dem Schuljahr 2009/2010 zu erarbeiten.
Dieses Konzept wird dem Schulausschuss rechtzeitig zur Beratung vorgelegt.
In Vertretung
(Erner)
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