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Antrag (Anlage 2)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
91 kB
Datum
19.06.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Anlage 2) Antrag (Anlage 2)

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Inhalt der Datei

Stadtverwaltung. Postfach 256e, . 50359 Erftstadt Stadtverwaltunq . Holzdamm 10.50374 Erftstadt Herrn StV Bernd Bohlen Lambertusstraße .Anlage zu 69 50374 Erftstadt nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Mein Zeichen Ihr Zeichen Haupt- und Personalamt Holzdamm 10 Herr Elsen 02235/409-214 10 Ihre Anfrage vom 107.08.2007 Rat Betriffi: Datum 28.05.2008 F 407/2007 20.09.2007 Anfrage bzgl. dler Besetzung der BeigeordnetensteIle I Sehr geehrter Herr Bohlen, Ihre Anfrage möchte ich gE~rnezusammenfassend beantworten. Zu 1. und 2. Die Frage der Wahl oder Wiederwahl eines/einer Beigeordneten richtet sich nach § 71 der GO . Die derzeit noch gültige Fassung der Gemeindordnung sieht vor, dass die Wahl oder Wiederwahl frühestens sechs Monate vor Freiwerden der Stelle erfolgen darf. Da die Wahlzeit des 1. Beigeordneten der Stadt Erftstadt am 31.12.2008 endet, ist folglich frühestens ab 01.07.2008 eine Wahl oder Wiederwahl zulässig. Der Beigeordnete ist allerdings nur verpflichtet seine Wiederwahl anzunehmen, wenn er spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit (30.09.2008) wiedergewählt wird. Ergänzend sei noch darauf hinzuweisen, dass die Ernennungsurkunde eines kommunalen Wahlbeamten nach § 10 LBG erst ausgehändigt werden darf, wenn die Wahl nicht innerhalb eines Monats nach ihrer Durchführung aufgrund der dafür vorgesehenen Vorschriften beanstandet worden ist. Insoweit müsste der Wahlvorgang bis spätestens Ende November 2008 abgeschlossen die Ernennung zum 01.01.2009 wirksam werden kann. Mit freundlichen Grüßen (Bösche) sein, damit I.((JJ I W07 SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt SPD-Fraktion · Bahnhofstraße 38 . 50374 Erftstadt Herrn Bürgermeister Ernst-Dieter Bösche Rathaus im Einkaufszentrum Holzdamm 50374 Erftstadt Anfrage Sehr geehrter Herr Bürgermeister, die Amtszeit des Beigeordneten der Stadt Erftstadt läuft im nächsten Jahr aus. Die Beschlüsse, ob die Stelle mit dem derzeitigen Amtsinhaber wieder besetzt werden soll, ob die Stelle neu ausgeschrieben oder gänzlich abgeschafft wird, sind an bestimmte Fristen gebunden. Nachbarstadt - Da die SPD-Fraktion bestimmte Fristen nicht möchte, dass in Erftstadt versäumt werden, bitten - wir wie in einer Sie um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Bis zu welchem TerminIweichen Terminen muss der Rat über Neuausschreibung oder Abschaffung der DezernentensteIle beschließen? 2. Bis zu welchem Zeitpunkt ist eine Wiederwahl erforderlich? Mit freundlichen Grüßen Fraktionsvorsitzender SPD-BorgerbOro.Bahnhofstraße38.50374 Erftstadt. Telefon (02235) 46 30 03 eine