Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
91 kB
Datum
19.06.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadtverwaltung. Postfach 256e, . 50359 Erftstadt
Stadtverwaltunq . Holzdamm 10.50374 Erftstadt
Herrn StV
Bernd Bohlen
Lambertusstraße
.Anlage
zu
69
50374 Erftstadt
nachrichtlich allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Haupt- und Personalamt
Holzdamm 10
Herr Elsen
02235/409-214
10
Ihre Anfrage vom 107.08.2007
Rat
Betriffi:
Datum
28.05.2008
F 407/2007
20.09.2007
Anfrage bzgl. dler Besetzung der BeigeordnetensteIle
I
Sehr geehrter Herr Bohlen,
Ihre Anfrage möchte ich gE~rnezusammenfassend
beantworten.
Zu 1. und 2.
Die Frage der Wahl oder Wiederwahl eines/einer Beigeordneten richtet sich nach § 71 der GO .
Die derzeit noch gültige Fassung der Gemeindordnung sieht vor, dass die Wahl oder Wiederwahl
frühestens sechs Monate vor Freiwerden der Stelle erfolgen darf. Da die Wahlzeit des
1. Beigeordneten der Stadt Erftstadt am 31.12.2008 endet, ist folglich frühestens ab 01.07.2008
eine Wahl oder Wiederwahl zulässig.
Der Beigeordnete ist allerdings nur verpflichtet seine Wiederwahl anzunehmen, wenn er
spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit (30.09.2008) wiedergewählt wird.
Ergänzend sei noch darauf hinzuweisen, dass die Ernennungsurkunde eines kommunalen
Wahlbeamten nach § 10 LBG erst ausgehändigt werden darf, wenn die Wahl nicht innerhalb eines
Monats nach ihrer Durchführung aufgrund der dafür vorgesehenen Vorschriften beanstandet
worden ist.
Insoweit müsste der Wahlvorgang bis spätestens Ende November 2008 abgeschlossen
die Ernennung zum 01.01.2009 wirksam werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
(Bösche)
sein, damit
I.((JJ
I W07
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt
SPD-Fraktion · Bahnhofstraße 38 . 50374 Erftstadt
Herrn Bürgermeister
Ernst-Dieter Bösche
Rathaus im Einkaufszentrum
Holzdamm
50374 Erftstadt
Anfrage
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Amtszeit des Beigeordneten der Stadt Erftstadt läuft im nächsten Jahr aus. Die
Beschlüsse, ob die Stelle mit dem derzeitigen Amtsinhaber wieder besetzt werden soll,
ob die Stelle neu ausgeschrieben oder gänzlich abgeschafft wird, sind an bestimmte
Fristen gebunden.
Nachbarstadt
-
Da die SPD-Fraktion
bestimmte
Fristen
nicht möchte, dass in Erftstadt
versäumt
werden,
bitten
-
wir
wie in einer
Sie
um
die
Beantwortung folgender Fragen:
1. Bis
zu
welchem
TerminIweichen
Terminen
muss
der
Rat
über
Neuausschreibung oder Abschaffung der DezernentensteIle beschließen?
2.
Bis zu welchem Zeitpunkt ist eine Wiederwahl erforderlich?
Mit freundlichen Grüßen
Fraktionsvorsitzender
SPD-BorgerbOro.Bahnhofstraße38.50374
Erftstadt. Telefon (02235)
46 30 03
eine