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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städt. Kindertagesstätte E.-Herrig, St.-Clemensstr. 7)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,0 kB
Datum
10.06.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städt. Kindertagesstätte E.-Herrig, St.-Clemensstr. 7)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 286/2008 Az.: 51 13-17/5 Amt: - 51 BeschlAusf.: - 102 Datum: 26.05.2008 Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 10.06.2008 Bemerkungen Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städt. Kindertagesstätte E.-Herrig, St.Clemensstr. 7 Finanzielle Auswirkungen: Mittel stehen zur Verfügung Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 26.05.2008 Beschlussentwurf: Zwecks Einstellung einer Küchenhilfe ab dem 01.08.2008 wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Es handelt sich um eine Tätigkeit von 12,5 Std. wöchentlich. Begründung: Im gegenseitigem Einvernehmen wurde der Arbeitsvertrag der ursprünglichen Stelleninhaberin kurzfristig zum 31.07.08 aufgelöst. Die Nachbesetzung ist erforderlich, um die tägliche Essensausgabe für die Kindergartenkinder sicher zu stellen. Für den Fall, dass keine geeignete interne Bewerbung eingeht, ist eine externe Besetzung angestrebt. In Vertretung (Erner)