Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
22 kB
Datum
19.06.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt
Herrn StV
Hans Jürgen Förstner
Bonner Straße 5
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Amt für Jugend, Familie
und Soziales
Holzdamm 10
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Datum
Herr Brost
0 22 35 / 409-218
-51-Bt.
13.10.2008
Ihre Anfrage vom 23.05.2008
Rat
Betrifft:
F 283/2008
19.06.2008
Anfrage bzgl. der Vorgehensweise des Jugendamtes im Fall des
Bekanntwerdens eines Verdachtes auf sexuellen Missbrauch eines Kindes
Sehr geehrter Herr Förstner,
anders als bei körperlicher Vernachlässigung oder Gewalttätigkeiten gegenüber Kindern und
Jugendlichen ist sexueller Missbrauch in den meisten Fällen vordergründig nicht sichtbar. Das
bedeutet, dass es sich zunächst um einen Verdacht handelt, der erhärtet werden muss. Um den
Kontakt zu den Betroffenen nicht zu verlieren, ist in Fällen von sexuellem Missbrauch ein hohes
Maß an Sensibilität und Fingerspitzengefühl erforderlich, da die große Gefahr besteht, dass bei
Übereifer der Kontakt verloren geht. In Fachkreisen und in der Fachliteratur wird daher immer
wieder darauf hingewiesen, gerade in Fällen von sexuellem Missbrauch jede Aktivität genauestens
zu überdenken und zu hinterfragen. Dies vorweg geschickt beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
Zu 1 und 2:
Ja, es gibt eine Dienstanweisung des Amtsleiters zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
mit einem Leitfaden zur Dokumentation möglicher Kindeswohlgefährdungen (KWG) und einem
standardisierten Dokumentationsbogen. Diese sind als Anlage beigefügt.
Zu 3:
Die Bearbeitung einer möglichen KWG hat immer Vorrang vor allen anderen Dienstgeschäften,
d.h., dass ggf. andere Termine und Verbindlichkeiten abgesagt werden. Insofern wird das
Jugendamt nach Bekanntwerden unverzüglich tätig.
Mit freundlichen Grüßen
I.V.
(Erner)