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Anfrage (Anfrage bzgl. der Vorgehensweise des Jugendamtes im Fall des Bekanntwerdens eines Verdachtes auf sexuellen Missbrauch eines Kindes)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
22 kB
Datum
19.06.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Anfrage (Anfrage bzgl. der Vorgehensweise des Jugendamtes im Fall des Bekanntwerdens eines Verdachtes auf sexuellen Missbrauch eines Kindes)

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. Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt Herrn StV Hans Jürgen Förstner Bonner Straße 5 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Amt für Jugend, Familie und Soziales Holzdamm 10 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum Herr Brost 0 22 35 / 409-218 -51-Bt. 13.10.2008 Ihre Anfrage vom 23.05.2008 Rat Betrifft: F 283/2008 19.06.2008 Anfrage bzgl. der Vorgehensweise des Jugendamtes im Fall des Bekanntwerdens eines Verdachtes auf sexuellen Missbrauch eines Kindes Sehr geehrter Herr Förstner, anders als bei körperlicher Vernachlässigung oder Gewalttätigkeiten gegenüber Kindern und Jugendlichen ist sexueller Missbrauch in den meisten Fällen vordergründig nicht sichtbar. Das bedeutet, dass es sich zunächst um einen Verdacht handelt, der erhärtet werden muss. Um den Kontakt zu den Betroffenen nicht zu verlieren, ist in Fällen von sexuellem Missbrauch ein hohes Maß an Sensibilität und Fingerspitzengefühl erforderlich, da die große Gefahr besteht, dass bei Übereifer der Kontakt verloren geht. In Fachkreisen und in der Fachliteratur wird daher immer wieder darauf hingewiesen, gerade in Fällen von sexuellem Missbrauch jede Aktivität genauestens zu überdenken und zu hinterfragen. Dies vorweg geschickt beantworte ich Ihre Fragen wie folgt: Zu 1 und 2: Ja, es gibt eine Dienstanweisung des Amtsleiters zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung mit einem Leitfaden zur Dokumentation möglicher Kindeswohlgefährdungen (KWG) und einem standardisierten Dokumentationsbogen. Diese sind als Anlage beigefügt. Zu 3: Die Bearbeitung einer möglichen KWG hat immer Vorrang vor allen anderen Dienstgeschäften, d.h., dass ggf. andere Termine und Verbindlichkeiten abgesagt werden. Insofern wird das Jugendamt nach Bekanntwerden unverzüglich tätig. Mit freundlichen Grüßen I.V. (Erner)