Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
22 kB
Datum
19.06.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Leitfaden (zum Dokumentationsbogen)
A. Erfassung der Meldung
1. Mitteilung einer möglichen Kindeswohlgefährdung (KWG)
=> Klärung der Zuständigkeit
Anruf, Vorsprache, Mitteilung (schriftlich, mündlich).
Prüfung der örtlichen Zuständigkeit:
-
JA Erftstadt ? Ortsteil ?
Fallzuständige Fachkraft anwesend ? Direkte Weiterleitung.
Wenn nein: Weiterleitung an Fachkraft aus dem Vertretungsteam.
Wenn keiner anwesend, übernimmt der Erstinformierte selbst.
Übergabe (bei Nicht-Zuständigkeit) ist bis zum 1. Fachgespräch
möglich (Ausnahme: Klärung erforderlich ohne Zeitverzug).
Übergabe erfolgt durch „Aushändigen“ des Vorgangs. Übernahme kann
nur in begründeten Ausnahmefällen „verweigert“ werden.
Hinzuziehung einer Zweitkraft nach Eingang der Meldung.
2. Checkliste Meldung
Informationen hinsichtlich des Melders:
-
Wer ruft an (konkret/anonym) ?
Verhältnis zu den Gemeldeten ?
Woher hat Melder seine Infos ?
Warum ruft er jetzt an ? Auslöser ?
Adresse; Telefon ?
Grundsätzliche Haltung: Melder ernst nehmen
Informationen zum Sachverhalt:
- Was genau wird/wurde beobachtet (wer, Alter, wie oft) ?
- Konkrete Anzeichen einer Gefährdung (wie, wann, wo) ?
- Warum kommt es (aus Sicht des Melders) dazu ?
Welche Hintergründe gibt es ?
- Infos zum Umfeld, den Eltern, Schule etc.
- Allg. sonstiger Zustand (Kinder, Familie, Wohnung) ?
- Gab es bereits frühere Interventionen/ Hilfen ?
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Erwartungen des Melders:
-
Was müsste/ sollte geschehen ? Wie schnell ?
Welche Personen sollten einbezogen werden ?
Erwartungen an das JA ?
Was hat Melder bereits selbst veranlasst ?
Wie kann Melder eingebunden werden ?
Rückmeldung:
- Gut, dass Sie angerufen haben (wenn seriös)
- „Wir werden uns darum kümmern“ =>
ggf. aber: „Ihre weitere Mithilfe ist wichtig!“
- Wäre Ihnen eine zusätzliche Rückmeldung durch JA wichtig ?
(Wichtig vor allem bei Institutionen/freien Trägern !)
Allg. Einschätzung hinsichtlich der Mitteilung/ des Melders.
Bei einer schriftlichen Mitteilung: Gleiches Vorgehen. Nach Möglichkeit sollten
weitere Informationen telefonisch/ persönlich eingeholt werden.
B. Ersteinschätzung
1. Liegt eine KWG vor ?
Fallzuständige Fachkraft (bzw. Vertretung) lädt zum 1. Fachgespräch
formlos ein.
Teilnehmer: Fachkraft; Zweitkraft (aus Vertretungsteam, wenn möglich),
Abt.-Leitung (bzw. Amtsleitung). Sollte eine Zweitkraft bzw. Leitung nicht
anwesend sein, kann im Ausnahmefall darauf verzichtet werden. Es müssen
aber immer mehrere Fachkräfte beteiligt sein.
Vornahme einer Risikoeinschätzung. Wertung der Informationen.
2. Mögliche Alternativen
KWG ist eindeutig auszuschließen: Prüfung, ob und welche Hilfsangebote
ggf. sinnvoll sind (Beratung ASD, EB, HzE, etc.). Weiterleitung der
Hilfsangebote an den Melder bzw. im Einzelfall direkt an die betreffende
Familie und ggf. Info über Vorgang.
KWG liegt eindeutig vor oder ist nicht auszuschließen: Weitere Prüfung
bzw. umgehendes Handeln ist erforderlich (Siehe Punkt C.).
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Begründung der Einschätzung. Welche Art der KWG liegt möglicherweise
vor (Vernachlässigung, seelische Schädigung, körperliche oder sexuelle
Misshandlung) ? Woran macht sich das fest ? Welche Auswirkungen sind zu
befürchten ?
3. Abschließend: Ist eine weitere Bearbeitung erforderlich ?
C. Weitere Prüfung
1. Weitere, intensive Prüfung (durch Fachkraft/Zweitkraft)
Alternativen, die zuvor im 1. Fachgespräch festgelegt worden sind:
Kontaktaufnahme der Fachkraft mit weiteren Institutionen (Kita, Schule,
Arzt, EB, etc.) und Bezugspersonen (Verwandte, Freunde, Nachbarn)
wenn sinnvoll.
Zeitnahes Gespräch (Fachkraft/Zweitkraft) mit den beteiligten Personen
im JA: Umgehend, innerhalb von 1-3 Tagen, innerhalb einer Woche,
innerhalb von 14 Tagen. Die Einladung erfolgt durch die Fachkraft
telefonisch bzw. schriftlich. Erörterung der vorliegenden Informationen.
Ggf. bereits hier: Konkrete Absprachen, wie es weitergehen soll, welche
Maßnahmen, Hilfestellungen erforderlich sind. Anschließend
Rückkoppelung durch 2. Fachgespräch.
Hausbesuch (angemeldet/situationsabhängig unangemeldet) und/oder
Facharztbesuch (Kinderarzt/ Kinderklinik). Immer gemeinsam
(Fachkraft/Zweitkraft). Mitnahme von Handy, Digitaler Fotokamera,
Kindersitzen. Ggf. parallele Abklärung von Bereitschaftspflegekapazitäten/
Heimplätzen).
2. Checkliste Hausbesuch
Allg. Zustand der Wohnung:
- Sauberkeit, Ordnung, Größe, etc.
- Einrichtung der Zimmer (vor allem: Kinderzimmer, Küche, Bad).
- Anzahl der Personen im Haushalt, Tiere, Umfeld.
Allg. Zustand der Kinder:
- Physisch: Kleidung, Gewicht, Größe, Aussehen, Verletzungen.
- Psychisch: Reaktionen, Verhalten, Kontaktaufnahme, Entwicklungsstand, Bezugspersonen, besondere Auffälligkeiten.
- U-Heft, Arztberichte, Kita, Schule, etc.
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Allg. Einschätzung der Eltern: Erziehungsverhalten. Emotionale Zuwendung.
Wer übernimmt Betreuung/Versorgung der Kinder? Besondere
Auffälligkeiten (Drogenmissbrauch, Überschuldung, Gewalt etc.).
Gesamteindruck/ Einschätzung (Fachkraft/Zweitkraft).
Sofortiges Handeln falls erforderlich (ggf. unter Hinzuziehung der Polizei,
etc.): Kind aus der Gefährdungssituation bringen (Inobhutnahme und ggf.
sofortige ärztliche Vorstellung).
3. Dokumentation der Ergebnisse/ Eindrücke
4. Liegt eine KWG vor ?
Erneute (Risiko-)Einschätzung durch 2. Fachgespräch. Teilnehmer: Fachkraft,
Zweitkraft, Leitung. Ggf. erfolgt Klärung und Absprache der weiteren
Handlungsschritte telefonisch.
5. Mögliche Alternativen
KWG ist eindeutig auszuschließen: Prüfung, ob und welche Hilfsangebote
ggf. sinnvoll sind (Beratung ASD, EB, HzE, etc.).
Konkrete Absprachen und Auflagen (z.B. regelmäßige Arztbesuche,
Einrichtung einer „Kontroll-SPFH“, weitere Termine mit ASD, etc.) sind
erforderlich. Kind kann (vorerst) im Haushalt der Familie verbleiben.
Akute KWG liegt vor. Eine Inobhutnahme ist notwendig. Die Personensorgeberechtigten sind zu informieren, ggf. schriftlich. Sollten sie
widersprechen ist eine gerichtliche Klärung (ggf. im Vorfeld der
Inobhutnahme) erforderlich.
D. Verbindliche Absprachen/ Abschluss
Verbindliche Absprachen zum Schutz des Kindes. Konkrete Auflistung.
In der Regel sollten die Beteiligten diese schriftlich erhalten und
unterschreiben. Die Einhaltung ist zu überprüfen, der zeitliche Rahmen
festzulegen.
Abschließendes 3. Fachgespräch in der Regel zur Auswertung/ Reflexion.
Dokumentationsbogen ist auszufüllen und von Beteiligten (Fachkraft,
Zweitkraft, Leitung) zu unterschreiben und als Vorgang der Akte
beizufügen.- Die Fallzahlen sind am Jahresende zu evaluieren.