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Anfrage (Leitfaden zur Dokumentation)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
22 kB
Datum
19.06.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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Inhalt der Datei

Leitfaden (zum Dokumentationsbogen) A. Erfassung der Meldung 1. Mitteilung einer möglichen Kindeswohlgefährdung (KWG) => Klärung der Zuständigkeit ƒ Anruf, Vorsprache, Mitteilung (schriftlich, mündlich). ƒ Prüfung der örtlichen Zuständigkeit: - JA Erftstadt ? Ortsteil ? Fallzuständige Fachkraft anwesend ? Direkte Weiterleitung. Wenn nein: Weiterleitung an Fachkraft aus dem Vertretungsteam. Wenn keiner anwesend, übernimmt der Erstinformierte selbst. ƒ Übergabe (bei Nicht-Zuständigkeit) ist bis zum 1. Fachgespräch möglich (Ausnahme: Klärung erforderlich ohne Zeitverzug). ƒ Übergabe erfolgt durch „Aushändigen“ des Vorgangs. Übernahme kann nur in begründeten Ausnahmefällen „verweigert“ werden. ƒ Hinzuziehung einer Zweitkraft nach Eingang der Meldung. 2. Checkliste Meldung ƒ Informationen hinsichtlich des Melders: - ƒ Wer ruft an (konkret/anonym) ? Verhältnis zu den Gemeldeten ? Woher hat Melder seine Infos ? Warum ruft er jetzt an ? Auslöser ? Adresse; Telefon ? Grundsätzliche Haltung: Melder ernst nehmen Informationen zum Sachverhalt: - Was genau wird/wurde beobachtet (wer, Alter, wie oft) ? - Konkrete Anzeichen einer Gefährdung (wie, wann, wo) ? - Warum kommt es (aus Sicht des Melders) dazu ? Welche Hintergründe gibt es ? - Infos zum Umfeld, den Eltern, Schule etc. - Allg. sonstiger Zustand (Kinder, Familie, Wohnung) ? - Gab es bereits frühere Interventionen/ Hilfen ? 2 ƒ Erwartungen des Melders: - ƒ Was müsste/ sollte geschehen ? Wie schnell ? Welche Personen sollten einbezogen werden ? Erwartungen an das JA ? Was hat Melder bereits selbst veranlasst ? Wie kann Melder eingebunden werden ? Rückmeldung: - Gut, dass Sie angerufen haben (wenn seriös) - „Wir werden uns darum kümmern“ => ggf. aber: „Ihre weitere Mithilfe ist wichtig!“ - Wäre Ihnen eine zusätzliche Rückmeldung durch JA wichtig ? (Wichtig vor allem bei Institutionen/freien Trägern !) ƒ Allg. Einschätzung hinsichtlich der Mitteilung/ des Melders. Bei einer schriftlichen Mitteilung: Gleiches Vorgehen. Nach Möglichkeit sollten weitere Informationen telefonisch/ persönlich eingeholt werden. B. Ersteinschätzung 1. Liegt eine KWG vor ? ƒ Fallzuständige Fachkraft (bzw. Vertretung) lädt zum 1. Fachgespräch formlos ein. ƒ Teilnehmer: Fachkraft; Zweitkraft (aus Vertretungsteam, wenn möglich), Abt.-Leitung (bzw. Amtsleitung). Sollte eine Zweitkraft bzw. Leitung nicht anwesend sein, kann im Ausnahmefall darauf verzichtet werden. Es müssen aber immer mehrere Fachkräfte beteiligt sein. ƒ Vornahme einer Risikoeinschätzung. Wertung der Informationen. 2. Mögliche Alternativen ƒ KWG ist eindeutig auszuschließen: Prüfung, ob und welche Hilfsangebote ggf. sinnvoll sind (Beratung ASD, EB, HzE, etc.). Weiterleitung der Hilfsangebote an den Melder bzw. im Einzelfall direkt an die betreffende Familie und ggf. Info über Vorgang. ƒ KWG liegt eindeutig vor oder ist nicht auszuschließen: Weitere Prüfung bzw. umgehendes Handeln ist erforderlich (Siehe Punkt C.). 3 ƒ Begründung der Einschätzung. Welche Art der KWG liegt möglicherweise vor (Vernachlässigung, seelische Schädigung, körperliche oder sexuelle Misshandlung) ? Woran macht sich das fest ? Welche Auswirkungen sind zu befürchten ? 3. Abschließend: Ist eine weitere Bearbeitung erforderlich ? C. Weitere Prüfung 1. Weitere, intensive Prüfung (durch Fachkraft/Zweitkraft) Alternativen, die zuvor im 1. Fachgespräch festgelegt worden sind: ƒ Kontaktaufnahme der Fachkraft mit weiteren Institutionen (Kita, Schule, Arzt, EB, etc.) und Bezugspersonen (Verwandte, Freunde, Nachbarn) wenn sinnvoll. ƒ Zeitnahes Gespräch (Fachkraft/Zweitkraft) mit den beteiligten Personen im JA: Umgehend, innerhalb von 1-3 Tagen, innerhalb einer Woche, innerhalb von 14 Tagen. Die Einladung erfolgt durch die Fachkraft telefonisch bzw. schriftlich. Erörterung der vorliegenden Informationen. Ggf. bereits hier: Konkrete Absprachen, wie es weitergehen soll, welche Maßnahmen, Hilfestellungen erforderlich sind. Anschließend Rückkoppelung durch 2. Fachgespräch. ƒ Hausbesuch (angemeldet/situationsabhängig unangemeldet) und/oder Facharztbesuch (Kinderarzt/ Kinderklinik). Immer gemeinsam (Fachkraft/Zweitkraft). Mitnahme von Handy, Digitaler Fotokamera, Kindersitzen. Ggf. parallele Abklärung von Bereitschaftspflegekapazitäten/ Heimplätzen). 2. Checkliste Hausbesuch ƒ Allg. Zustand der Wohnung: - Sauberkeit, Ordnung, Größe, etc. - Einrichtung der Zimmer (vor allem: Kinderzimmer, Küche, Bad). - Anzahl der Personen im Haushalt, Tiere, Umfeld. ƒ Allg. Zustand der Kinder: - Physisch: Kleidung, Gewicht, Größe, Aussehen, Verletzungen. - Psychisch: Reaktionen, Verhalten, Kontaktaufnahme, Entwicklungsstand, Bezugspersonen, besondere Auffälligkeiten. - U-Heft, Arztberichte, Kita, Schule, etc. 4 ƒ Allg. Einschätzung der Eltern: Erziehungsverhalten. Emotionale Zuwendung. Wer übernimmt Betreuung/Versorgung der Kinder? Besondere Auffälligkeiten (Drogenmissbrauch, Überschuldung, Gewalt etc.). ƒ Gesamteindruck/ Einschätzung (Fachkraft/Zweitkraft). ƒ Sofortiges Handeln falls erforderlich (ggf. unter Hinzuziehung der Polizei, etc.): Kind aus der Gefährdungssituation bringen (Inobhutnahme und ggf. sofortige ärztliche Vorstellung). 3. Dokumentation der Ergebnisse/ Eindrücke 4. Liegt eine KWG vor ? Erneute (Risiko-)Einschätzung durch 2. Fachgespräch. Teilnehmer: Fachkraft, Zweitkraft, Leitung. Ggf. erfolgt Klärung und Absprache der weiteren Handlungsschritte telefonisch. 5. Mögliche Alternativen ƒ KWG ist eindeutig auszuschließen: Prüfung, ob und welche Hilfsangebote ggf. sinnvoll sind (Beratung ASD, EB, HzE, etc.). ƒ Konkrete Absprachen und Auflagen (z.B. regelmäßige Arztbesuche, Einrichtung einer „Kontroll-SPFH“, weitere Termine mit ASD, etc.) sind erforderlich. Kind kann (vorerst) im Haushalt der Familie verbleiben. ƒ Akute KWG liegt vor. Eine Inobhutnahme ist notwendig. Die Personensorgeberechtigten sind zu informieren, ggf. schriftlich. Sollten sie widersprechen ist eine gerichtliche Klärung (ggf. im Vorfeld der Inobhutnahme) erforderlich. D. Verbindliche Absprachen/ Abschluss ƒ Verbindliche Absprachen zum Schutz des Kindes. Konkrete Auflistung. In der Regel sollten die Beteiligten diese schriftlich erhalten und unterschreiben. Die Einhaltung ist zu überprüfen, der zeitliche Rahmen festzulegen. ƒ Abschließendes 3. Fachgespräch in der Regel zur Auswertung/ Reflexion. ƒ Dokumentationsbogen ist auszufüllen und von Beteiligten (Fachkraft, Zweitkraft, Leitung) zu unterschreiben und als Vorgang der Akte beizufügen.- Die Fallzahlen sind am Jahresende zu evaluieren.