Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
538 kB
Datum
19.06.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
213/1(J(JJ'
SPD
-
Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt
Stadtverordneter
Hans Jürgen Förstner
Telefon: (02235) 43 00 07
Telefax: (02235) 43 00 08
An den Bürgermeister der Stadt Erftstadt
Herrn Ernst-Dieter Bösche
Rathaus r
50374 Erftstadt
Erftstadt, den 19.05.2008
Betr.: Vorgehensweise
des Jugendamtes im Fall des Bekanntwerdens
tes auf sexuellen Missbrauch eines Kindes
eines Verdach-
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
es wird darum gebeten, die folgende Anfrage den zuständigen Gremien zuzuleiten:
1. Gibt es Richtlinien
eines Verdachts
für die Behandlung
bekannt
werdenden
Fälle
auf Kindesmissbrauch?
2. Wenn ja, wird um eine kurze Vorstellung
3. Welchen
der dem Jugendamt
Zeitraum
me von Tätigkeiten
und Erläuterung gebeten.
benötigt man vom Bekanntwerden
gegenüber
eines Verdachtes
bis zur Aufnah-
Eltern bzw. Polizei?
Begründung:
Immer häufiger
wird in den Medien von Missbrauchsfällen
Betroffene Eltern sind mit der Situation oftmals überfordert.
werden,
eine enge Zusammenarbeit
frühzeitig
Jugendamt
und umfassend
den betroffenen
gegenüber
Kindern
Es müssen Strafanzeigen
mit der Polizeibehörde
ist sinnvoll,
damit
berichtet.
gestellt
möglichst
Beweise gesichert werden können. Daher ist es wichtig, dass das
Eltern frühzeitig mit sachkundigem
Rat zur Seite steht.