Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,6 kB
Datum
08.03.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 848/2006
Az.: - 61 -
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 12.02.2007
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
08.03.2007
Bemerkungen
Anregung der Interessengemeinschaft Neubaugebiet Erftstadt-Köttingen bzgl.
Umsetzung der Ergebnisse des Workshops "Lärmminderung / Ortsumgehung
Köttingen"
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 12.02.2007
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Interessengemeinschaft Neubaugebiet E.-Köttingen beantragt, die Planungen einer
Ortsumgehung von Köttingen im Zuge einer „Westumgehung“ einzustellen bzw. zu beenden.
Diese Forderung entspricht im Grundsatz dem Ergebnis der Abschlussveranstaltung des
Workshops in Köttingen am 23.04.2004, wobei von der anwesenden Bürgerschaft eine
„vollständige“ Westtangente abgelehnt wurde; gleichzeitig wurde u.a. eine Nordanbindung der
May-Werke/Anschlussstelle Knapsack präferiert.
Diesem Votum durchaus nicht widersprechende Alternativplanungen (südliche Anbindung der
May-Werke an die B 265n; nördliche Anbindung der May-Werke an die BAB A1) werden, auch
aufgrund der aktuellen Beschlusslage - s. A 719/2006 -, z. Zt. von der Verwaltung nicht weiter
verfolgt.
Eine ortsdurchfahrtsfreie Anbindung der May-Werke an die Anschlussstelle Knapsack ist nach
Aussage des Landesbetriebs Straßenbau ausschließlich als städtische Planung zu betreiben; eine
Fortführung im Rahmen einer Ortsumgehung von Kierdorf bzw. über die „Tonstraße“ entspricht
nicht der aktuellen Landesstraßenbedarfsplanung.
Unabhängig davon ist eine vom Landesbetrieb Straßenbau, Niederlassung Euskirchen,
angemeldete - noch nicht linienbestimmte - westliche Umgehungsstraße von Köttingen im Zuge
der L163n von der B 265 im Süden bis zur Anschlusstelle Knapsack im Entwurf der
Landestraßenbedarfsplanung (Planung/Bedarf ab 2015) aufgenommen worden; die Stadt Erftstadt
ist hierbei nicht Planungsträger.
(Bösche)