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Bürgerantrag (Antrag)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
73 kB
Datum
26.08.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Bürgerantrag (Antrag) Bürgerantrag (Antrag)

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Inhalt der Datei

~,) ,-y 62 <:.) ~ ~ -11 -=-:> T: ,P /1ft.()! ~:'-AqJ,~ Familie Gau J\ntoniushof 6 {'CYCZfA-(' ~ ~. Tel. Nr. +49 1722636912 ~C<7 50126 Bergheim Ausschuss der Stadt Erftstadt z. H. Frau Annika Kaiser Holzdamm 10 Postfach 2565 50359 Erftstadt Gymnich, 10.06.2008 Erftstadt Gymnich, Gottesweg 28-36 Ihr Zeichen: 66 19 - BP 119 Verbindungsweg zwischen Neubaugebiet und Gotteswegl Ardennenstraße Sehr geehrte Damen und Herren des Ausschusses der Stadt Erftstadt, wir stellen mit diesem Dokument aus Sicht der fünf anliegenden Grundstücke des Gottesweges 28-36 formlos den Bürgerantrag, dass der Verbindungsweg zwischen Gottesweg und Ardennenstraße auf Höhe des Gottesweges 36 (vgl. Ergebnisse Gespräch F. Kaiser/F. Fuchs/H. Gau, am 04.03.2008) zukünftig nicht für den Durchgangsverkehr zugänglich wird und ausschließlich mit einer für öffentliche Kräfte öffenbaren Straßendurchfahrtsperre versehen wird. Durch die StraßendurchLlhrtsperre soll auch zukünftig erreicht werden, dass der Bereich wie bisher verkehrsberuhigt verbleibt. Die u. a. intensive Nutzung des Straßenabschnittes durch Fußgänger und besonders Kinder, unterstützt die Sicherheit für den genannten Personenkreis. Wir gehen davon aus, dass die Fluktuation durch den genannten Personenkreis, aufgrund des geplanten Kinderspielplatzes im Neubaugebiet, weiter ansteigen wird. Die Argumentation, dass für Entsorgungsfahrzeuge die Möglichkeit zur Durchfahrt gegeben sein muss, da das rückwärtige Befahren des Straßenabschnittes nicht erlaubt ist, entgegnen wir bereits jetzt, indem wir die Entsorgungsbehälter vor der Abholung im Kreuzungsbereich postieren und somit die Befahrung des Straßenabschnittes aus unserer Sicht nicht notwendig ist. Die zu einem früheren Zeitpunkt installierte Straßensperre war nicht kurzfristig aufhebbar und damit auch nur unter Einsatz besonderer technischer Hilfsmittel für Sonderfahrzeuge nutzbar. In Zusammenarbeit mit lliren Mitarbeitern wurde eine für die Bauzeit kurzfristig öffenbare Lösung erarbeitet, welche nach unserem Stand allseits akzeptiert ist und den Bedürfnissen der Anwohner entspricht. Die Durchfahrung des Straßenabschnittes für Sonderfahrzeuge und die Bedürfnis der Anwohner kann unserer Auffassung nach dadurch gelöst werden, dass die zukünftige Straßensperre, wie an vielen anderen Stellen im Rhein-Erftkreis, durch Einsatzkräfte öffenbar gestaltet wird. Wir bitten Sie um positive Bestätigung des Bürgerantrages. Für Rückfragen oder wei1ere Gespräche stehen wir gerne jederzeit zur Verfügung. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen,