Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
73 kB
Datum
26.08.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
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Familie Gau
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Tel. Nr. +49 1722636912
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50126 Bergheim
Ausschuss der Stadt Erftstadt
z. H. Frau Annika Kaiser
Holzdamm 10
Postfach 2565
50359 Erftstadt
Gymnich, 10.06.2008
Erftstadt Gymnich, Gottesweg 28-36
Ihr Zeichen: 66 19 - BP 119
Verbindungsweg zwischen Neubaugebiet und Gotteswegl Ardennenstraße
Sehr geehrte Damen und Herren des Ausschusses der Stadt Erftstadt,
wir stellen mit diesem Dokument aus Sicht der fünf anliegenden Grundstücke des Gottesweges 28-36 formlos den Bürgerantrag, dass der Verbindungsweg zwischen Gottesweg und
Ardennenstraße auf Höhe des Gottesweges 36 (vgl. Ergebnisse Gespräch F. Kaiser/F.
Fuchs/H. Gau, am 04.03.2008) zukünftig nicht für den Durchgangsverkehr zugänglich wird
und ausschließlich mit einer für öffentliche Kräfte öffenbaren Straßendurchfahrtsperre versehen wird.
Durch die StraßendurchLlhrtsperre soll auch zukünftig erreicht werden, dass der Bereich wie
bisher verkehrsberuhigt verbleibt. Die u. a. intensive Nutzung des Straßenabschnittes durch
Fußgänger und besonders Kinder, unterstützt die Sicherheit für den genannten Personenkreis.
Wir gehen davon aus, dass die Fluktuation durch den genannten Personenkreis, aufgrund des
geplanten Kinderspielplatzes im Neubaugebiet, weiter ansteigen wird.
Die Argumentation, dass für Entsorgungsfahrzeuge die Möglichkeit zur Durchfahrt gegeben
sein muss, da das rückwärtige Befahren des Straßenabschnittes nicht erlaubt ist, entgegnen
wir bereits jetzt, indem wir die Entsorgungsbehälter vor der Abholung im Kreuzungsbereich
postieren und somit die Befahrung des Straßenabschnittes aus unserer Sicht nicht notwendig
ist.
Die zu einem früheren Zeitpunkt installierte Straßensperre war nicht kurzfristig aufhebbar und
damit auch nur unter Einsatz besonderer technischer Hilfsmittel für Sonderfahrzeuge nutzbar.
In Zusammenarbeit mit lliren Mitarbeitern wurde eine für die Bauzeit kurzfristig öffenbare
Lösung erarbeitet, welche nach unserem Stand allseits akzeptiert ist und den Bedürfnissen der
Anwohner entspricht. Die Durchfahrung des Straßenabschnittes für Sonderfahrzeuge und die
Bedürfnis der Anwohner kann unserer Auffassung nach dadurch gelöst werden, dass die
zukünftige Straßensperre, wie an vielen anderen Stellen im Rhein-Erftkreis, durch Einsatzkräfte öffenbar gestaltet wird.
Wir bitten Sie um positive Bestätigung des Bürgerantrages.
Für Rückfragen oder wei1ere Gespräche stehen wir gerne jederzeit zur Verfügung.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen,