Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,6 kB
Datum
29.08.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 426/2006
Az.: 66 19-3730/56
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 17.05.2006
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
29.08.2006
Anregung von Frau Hoffer, Ackerstraße 44, Erftstadt bzgl. Einrichtung einer
"Verkehrsberuhigten Zone" für die Ackerstraße, E.-Friesheim
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 17.05.2006
Stellungnahme der Verwaltung:
Grundsätzlich lässt die Ausbauart der Ackerstraße als Mischverkehrsfläche die Ausweisung eines
„Verkehrsberuhigten Bereiches“, zu.
Aufgrund der relativ großen durchgehenden Straßenlänge ist jedoch davon auszugehen, dass
viele der Kfz-Fahrer (überwiegend Anlieger) die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit nicht
einhalten werden. Es besteht die Gefahr, dass die Akzeptanz auf der durchgehenden Fahrspur zu
gering ist und somit für die schwächeren Verkehrsteilnehmer nur eine „Scheinsicherheit“ erreicht
wird.
Um die Autofahrer auf die derzeit vorgeschriebene Geschwindigkeit (30 km/h) erneut aufmerksam
zu machen, beabsichtige ich die städtische mobile Geschwindigkeitsanzeigetafel für einen
Zeitabschnitt von ca. drei Wochen in der Ackerstraße zu installieren.
Nach meinen bisherigen Erfahrungen muss ich davon ausgehen, dass ein großer Teil der
Anwohner bei einer Befragung sich gegen die Einrichtung eines „Verkehrsberuhigten Bereiches“
aussprechen wird, weil hierbei ein Teil der momentan vorhandenen Parkmöglichkeiten verloren
geht.
Im Neubaugebiet Ackerstraße wohnen erwartungsgemäß viele Eltern mit schulpflichtigen Kindern.
Folgerichtig habe ich daher die Verlegung der örtlichen Schulbuslinie sowie die Einrichtung einer
eigenen Haltestelle in diesem Baugebiet veranlasst. Erwartungsgemäß wurde diese Maßnahme
von den Anwohnern insgesamt sehr positiv aufgenommen. Bei einer Ausweisung der Ackerstraße
in einen „Verkehrsberuhigten Bereich“ könnte voraussichtlich die REVG ihren Zeitplan in der
bisherigen Form nicht mehr einhalten (ca. 600,00 m vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit) Es
ist somit zu befürchten, dass die REVK ihre Schulbuslinie wieder auf die Landstraßen L 162 und
L 33 zurückverlegt. Die Folge wäre, dass die Schüler längere und gefährliche Wege zu den
Haltestellen zurückzulegen hätten.
(Bösche)