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Bürgerantrag (Anregung von Frau Hoffer, Ackerstraße 44, Erftstadt bzgl. Einrichtung einer "Verkehrsberuhigten Zone" für die Ackerstraße, E.-Friesheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,6 kB
Datum
29.08.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Bürgerantrag (Anregung von Frau Hoffer, Ackerstraße 44, Erftstadt bzgl. Einrichtung einer "Verkehrsberuhigten Zone" für die Ackerstraße, E.-Friesheim)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 426/2006 Az.: 66 19-3730/56 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 17.05.2006 Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin Bemerkungen 29.08.2006 Anregung von Frau Hoffer, Ackerstraße 44, Erftstadt bzgl. Einrichtung einer "Verkehrsberuhigten Zone" für die Ackerstraße, E.-Friesheim Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 17.05.2006 Stellungnahme der Verwaltung: Grundsätzlich lässt die Ausbauart der Ackerstraße als Mischverkehrsfläche die Ausweisung eines „Verkehrsberuhigten Bereiches“, zu. Aufgrund der relativ großen durchgehenden Straßenlänge ist jedoch davon auszugehen, dass viele der Kfz-Fahrer (überwiegend Anlieger) die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit nicht einhalten werden. Es besteht die Gefahr, dass die Akzeptanz auf der durchgehenden Fahrspur zu gering ist und somit für die schwächeren Verkehrsteilnehmer nur eine „Scheinsicherheit“ erreicht wird. Um die Autofahrer auf die derzeit vorgeschriebene Geschwindigkeit (30 km/h) erneut aufmerksam zu machen, beabsichtige ich die städtische mobile Geschwindigkeitsanzeigetafel für einen Zeitabschnitt von ca. drei Wochen in der Ackerstraße zu installieren. Nach meinen bisherigen Erfahrungen muss ich davon ausgehen, dass ein großer Teil der Anwohner bei einer Befragung sich gegen die Einrichtung eines „Verkehrsberuhigten Bereiches“ aussprechen wird, weil hierbei ein Teil der momentan vorhandenen Parkmöglichkeiten verloren geht. Im Neubaugebiet Ackerstraße wohnen erwartungsgemäß viele Eltern mit schulpflichtigen Kindern. Folgerichtig habe ich daher die Verlegung der örtlichen Schulbuslinie sowie die Einrichtung einer eigenen Haltestelle in diesem Baugebiet veranlasst. Erwartungsgemäß wurde diese Maßnahme von den Anwohnern insgesamt sehr positiv aufgenommen. Bei einer Ausweisung der Ackerstraße in einen „Verkehrsberuhigten Bereich“ könnte voraussichtlich die REVG ihren Zeitplan in der bisherigen Form nicht mehr einhalten (ca. 600,00 m vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit) Es ist somit zu befürchten, dass die REVK ihre Schulbuslinie wieder auf die Landstraßen L 162 und L 33 zurückverlegt. Die Folge wäre, dass die Schüler längere und gefährliche Wege zu den Haltestellen zurückzulegen hätten. (Bösche)