Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,0 kB
Datum
19.06.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 289/2008
Az.:
Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 28.05.2008
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Termin
19.06.2008
Bemerkungen
Antrag bzgl. Neubesetzung von Ausschüssen
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 28.05.2008
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Antrag der SPD-Faktion bedarf der Beratung und Beschlussfassung durch den Rat der Stadt
Erftstadt.
1. Neubesetzung von Ausschüssen.
Neubesetzungen von Ausschüssen sind durch einstimmigen Beschluss des Rates möglich.
2. Auflösung von Ausschüssen
Unter der Auflösung eines Ausschusses i.S. des § 58 Abs. 6 GO NW ist nur eine ersatzlose
Auflösung, die mit einer Veränderung der Ausschussstruktur verbunden ist, gemeint. Wird der
Ausschuss nach der Auflösung gleich wieder gebildet, so ist das Zugriffsverfahren nicht neu
durchzuführen.
3. Ausschussvorsitzende
Bei der Neubesetzung eines Ausschusses bzw. dem Ausscheiden des/der Vorsitzenden bestimmt
die Fraktion, der der/die Vorsitzende zum Zeitpunkt des Ausscheidens angehört, den/die
Nachfolger(in).
(Bösche)