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Antrag (Antrag bzgl. Neubesetzung von Ausschüssen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,0 kB
Datum
19.06.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Antrag bzgl. Neubesetzung von Ausschüssen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 289/2008 Az.: Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 28.05.2008 Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 19.06.2008 Bemerkungen Antrag bzgl. Neubesetzung von Ausschüssen Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 28.05.2008 Stellungnahme der Verwaltung: Der Antrag der SPD-Faktion bedarf der Beratung und Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Erftstadt. 1. Neubesetzung von Ausschüssen. Neubesetzungen von Ausschüssen sind durch einstimmigen Beschluss des Rates möglich. 2. Auflösung von Ausschüssen Unter der Auflösung eines Ausschusses i.S. des § 58 Abs. 6 GO NW ist nur eine ersatzlose Auflösung, die mit einer Veränderung der Ausschussstruktur verbunden ist, gemeint. Wird der Ausschuss nach der Auflösung gleich wieder gebildet, so ist das Zugriffsverfahren nicht neu durchzuführen. 3. Ausschussvorsitzende Bei der Neubesetzung eines Ausschusses bzw. dem Ausscheiden des/der Vorsitzenden bestimmt die Fraktion, der der/die Vorsitzende zum Zeitpunkt des Ausscheidens angehört, den/die Nachfolger(in). (Bösche)