Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (3. Zwischenbericht (Tertialbericht / Prognoserechnung) 2006 für den Zeitraum 01.01.2006 bis 31.12.2006 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, bestehend aus den Betriebszweigen "Bodenbevorratung und -entwicklung" sowie "Hochbau und Gebäudewirtschaft")

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,2 kB
Datum
24.01.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (3. Zwischenbericht (Tertialbericht / Prognoserechnung) 2006 für den Zeitraum 01.01.2006 bis 31.12.2006 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, bestehend aus den Betriebszweigen "Bodenbevorratung und -entwicklung" sowie "Hochbau und Gebäudewirtschaft")

öffnen download melden Dateigröße: 8,2 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 8/2007 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - Datum: 04.01.2007 Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Betrifft: Termin Bemerkungen 24.01.2007 3. Zwischenbericht (Tertialbericht / Prognoserechnung) 2006 für den Zeitraum 01.01.2006 bis 31.12.2006 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, bestehend aus den Betriebszweigen "Bodenbevorratung und -entwicklung" sowie "Hochbau und Gebäudewirtschaft" Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 04.01.2007 Beschlussentwurf: Der als Anlage beigefügte dritte Zwischenbericht (Tertialbericht/Prognoserechnung) für die Periode 01.01.2006 bis 31.12.2006, bestehend aus - Gewinn- und Verlustrechnung des BZ „Bodenbevorratung und –entwicklung“ (nebst Kommentaren), - Gewinn- und Verlustrechnung des BZ „Hochbau und Gebäudewirtschaft“ (nebst Kommentaren) sowie - konsolidierte Gewinn- und Verstrechnung des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt (nebst Kommentaren) wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Gemäß § 20 EigVO NRW i. V. m . der Satzung des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt hat die Betriebsleitung den Betriebsausschuss tertialweise über die Entwicklung der Aufwendungen und Erträge sowie über die Abwicklung des Vermögensplans schriftlich zu unterrichten. (Bösche)