Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
18 kB
Datum
24.01.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Anmerkungen zum konsolidierten Tertialbericht des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft zum 31.12.2006
Vorbemerkungen
Die Fassung des Wirtschaftsplans 2006 (V 159/2006) wurde unter Vorbehalt der städtischen Haushaltsplanberatungen am 21.03.2005 vom Rat der Stadt Erftstadt – nach vorausgegangener Beratung und Beschlussempfehlung am 21.02.2006 im Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft – jeweils mehrheitlich genehmigt; der Wirtschaftsplan endete mit einem Ergebnis von minus EUR
430.000. Aufgrund zum Zeitpunkt der Planung nicht bekannter weiterer Belastungen zeigen sich im
Tertialberichtswesen folgende Abweichungen zu den (anteiligen) Jahreswerten des verabschiedeten
Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes:
Planergebnis 2006 / vorläufig
./. Mehraufwand Abschreibungen GWG-verwaltete Mietwohnungen der Stadt Erftstadt
./. Mehraufwand EK-Verzinsung (Abführungsbetrag an die Stadt Erftstadt)
+ Korrektur EK-Verzinsung (Abführungsbetrag an die Stadt Erftstadt per 12/2006)
Umqualifizierung Fremdleistungen in Personalaufwand (Energiebeauftragter)
Planergebnis 2006 / aktueller Stand
i.H.v. - 355.000 €
i.H.v. - 104.939 €
i.H.v. - 21.032 €
i.H.v. + 21.032 €
i.H.v.
0€
i.H.v. - 459.939 €
1. Konsolidierung
Im Rahmen der Konsolidierung werden interne Umsätze des Eigenbetriebes sowohl innerhalb eines
Betriebszweiges als auch betriebszweigübergreifend eliminiert. Entsprechend zeigt die Gewinn- und
Verlustrechnung nur Ausgaben und Einnahmen des Eigenbetriebes gegenüber Dritten, der Stadt und
den anderen Eigenbetrieben „Straßen“ und „Stadtwerke“.
Anmerkung:
Im Rahmen der NKF-Gesetzgebung (Neues Kommunales Finanzmanagement für Städte und Gemeinden
in NRW) ist die Abrechnung der Stadt als Konzern (mit entsprechend konsolidierter Konzernbilanz) ab
01.01.2009 vorgeschrieben. Die Schaffung diesbezüglicher und hierfür zwingend notwendiger Rahmenbedingungen im Hinblick auf die städtische Konsolidierung (Kontenplan, Kontierungsanweisungen,
zentrale oder dezentrale Organisation der Buchhaltung sowie unterjähriges Berichtswesen) sind insbesondere Gegenstand der NKF-Projektgruppe der Stadt Erftstadt.
2.
Ergebnisabweichung
Die Ergebnisabweichung (in TEUR) betrifft nachfolgend aufgeführte Positionen gegenüber der
anteiligen Jahresplanung, welche in den betriebszweigbezogenen Darstellungen bereits erläutert
worden sind:
TEUR
Einnahmen / Ertrag
- Umsatzerlöse/Verkaufserlöse
i.H.v. 690
- Bestandsveränderungen
i.H.v. +
673
- Aktivierte Eigenleistungen
i.H.v. +
0
- Sonstige betriebliche Erträge
i.H.v. +
281
-- davon periodenfremde Erträge
i.H.v
+
21
- Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
i.H.v. 17
Gesamtabweichung Einnahmen / Ertrag
i.H.v. +
281
Ausgaben / Aufwendungen
- Grundstückzukäufe/Materialaufwand
- Personalaufwand
- Abschreibungen
- Sonstiger betrieblicher Aufwand
-- davon periodenfremde Aufwendungen
- Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen
- Sonstige Steuern
Gesamtabweichung Ausgaben / Aufwendungen
i.H.v
i.H.v.
i.H.v.
i.H.v.
i.H.v.
i.H.v.
i.H.v.
i.H.v.
+
+
+
837
121
15
88
11
102
10
531
Saldo = Abweichung zum Wirtschaftsplan
i.H.v.
-
250
2/2
Seite 2/2 – Anmerkungen zum konsolidierten Bericht 31.12.2006 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft
3.
Vorgehensweise im Rahmen der Konsolidierung des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft
Konsolidiert worden sind folgende Positionen:
a) interne Mietaufwendungen und –erträge,
b) interne Zinsaufwendungen und –erträge
sowie
c) interne Vermessungsaufwendungen und –erträge, sofern es sich nicht um aktivierungsfähige
Aufwendungen handelt..
Anmerkung:
Eine detaillierte Analyse der Vermessungskosten ist Bestandteil des jeweiligen Jahresabschlusses.
Die in HGB-Ziffer 4.f) ausgewiesenen „internen Vermessungserlöse“ stellen aktivierungsfähige
Erträge dar, welche ggf. auch als „aktivierte Eigenleistungen“ ausgewiesen werden können
4.
Einschränkungen/Berichtsqualität
Es gelten die betriebszweigbezogenen Einschränkungen
5.
Liquidität
Es gelten die betriebszweigbezogenen spezifischen Anmerkungen.
6. Risikomanagement
Es gelten die betriebszweigbezogenen spezifischen Anmerkungen.