Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 8/2007)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
18 kB
Datum
24.01.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 8/2007) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 8/2007)

öffnen download melden Dateigröße: 18 kB

Inhalt der Datei

Anmerkungen zum konsolidierten Tertialbericht des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft zum 31.12.2006 Vorbemerkungen Die Fassung des Wirtschaftsplans 2006 (V 159/2006) wurde unter Vorbehalt der städtischen Haushaltsplanberatungen am 21.03.2005 vom Rat der Stadt Erftstadt – nach vorausgegangener Beratung und Beschlussempfehlung am 21.02.2006 im Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft – jeweils mehrheitlich genehmigt; der Wirtschaftsplan endete mit einem Ergebnis von minus EUR 430.000. Aufgrund zum Zeitpunkt der Planung nicht bekannter weiterer Belastungen zeigen sich im Tertialberichtswesen folgende Abweichungen zu den (anteiligen) Jahreswerten des verabschiedeten Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes: Planergebnis 2006 / vorläufig ./. Mehraufwand Abschreibungen GWG-verwaltete Mietwohnungen der Stadt Erftstadt ./. Mehraufwand EK-Verzinsung (Abführungsbetrag an die Stadt Erftstadt) + Korrektur EK-Verzinsung (Abführungsbetrag an die Stadt Erftstadt per 12/2006) Umqualifizierung Fremdleistungen in Personalaufwand (Energiebeauftragter) Planergebnis 2006 / aktueller Stand i.H.v. - 355.000 € i.H.v. - 104.939 € i.H.v. - 21.032 € i.H.v. + 21.032 € i.H.v. 0€ i.H.v. - 459.939 € 1. Konsolidierung Im Rahmen der Konsolidierung werden interne Umsätze des Eigenbetriebes sowohl innerhalb eines Betriebszweiges als auch betriebszweigübergreifend eliminiert. Entsprechend zeigt die Gewinn- und Verlustrechnung nur Ausgaben und Einnahmen des Eigenbetriebes gegenüber Dritten, der Stadt und den anderen Eigenbetrieben „Straßen“ und „Stadtwerke“. Anmerkung: Im Rahmen der NKF-Gesetzgebung (Neues Kommunales Finanzmanagement für Städte und Gemeinden in NRW) ist die Abrechnung der Stadt als Konzern (mit entsprechend konsolidierter Konzernbilanz) ab 01.01.2009 vorgeschrieben. Die Schaffung diesbezüglicher und hierfür zwingend notwendiger Rahmenbedingungen im Hinblick auf die städtische Konsolidierung (Kontenplan, Kontierungsanweisungen, zentrale oder dezentrale Organisation der Buchhaltung sowie unterjähriges Berichtswesen) sind insbesondere Gegenstand der NKF-Projektgruppe der Stadt Erftstadt. 2. Ergebnisabweichung Die Ergebnisabweichung (in TEUR) betrifft nachfolgend aufgeführte Positionen gegenüber der anteiligen Jahresplanung, welche in den betriebszweigbezogenen Darstellungen bereits erläutert worden sind: TEUR Einnahmen / Ertrag - Umsatzerlöse/Verkaufserlöse i.H.v. 690 - Bestandsveränderungen i.H.v. + 673 - Aktivierte Eigenleistungen i.H.v. + 0 - Sonstige betriebliche Erträge i.H.v. + 281 -- davon periodenfremde Erträge i.H.v + 21 - Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge i.H.v. 17 Gesamtabweichung Einnahmen / Ertrag i.H.v. + 281 Ausgaben / Aufwendungen - Grundstückzukäufe/Materialaufwand - Personalaufwand - Abschreibungen - Sonstiger betrieblicher Aufwand -- davon periodenfremde Aufwendungen - Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen - Sonstige Steuern Gesamtabweichung Ausgaben / Aufwendungen i.H.v i.H.v. i.H.v. i.H.v. i.H.v. i.H.v. i.H.v. i.H.v. + + + 837 121 15 88 11 102 10 531 Saldo = Abweichung zum Wirtschaftsplan i.H.v. - 250 2/2 Seite 2/2 – Anmerkungen zum konsolidierten Bericht 31.12.2006 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft 3. Vorgehensweise im Rahmen der Konsolidierung des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft Konsolidiert worden sind folgende Positionen: a) interne Mietaufwendungen und –erträge, b) interne Zinsaufwendungen und –erträge sowie c) interne Vermessungsaufwendungen und –erträge, sofern es sich nicht um aktivierungsfähige Aufwendungen handelt.. Anmerkung: Eine detaillierte Analyse der Vermessungskosten ist Bestandteil des jeweiligen Jahresabschlusses. Die in HGB-Ziffer 4.f) ausgewiesenen „internen Vermessungserlöse“ stellen aktivierungsfähige Erträge dar, welche ggf. auch als „aktivierte Eigenleistungen“ ausgewiesen werden können 4. Einschränkungen/Berichtsqualität Es gelten die betriebszweigbezogenen Einschränkungen 5. Liquidität Es gelten die betriebszweigbezogenen spezifischen Anmerkungen. 6. Risikomanagement Es gelten die betriebszweigbezogenen spezifischen Anmerkungen.