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Beschlussvorlage (Grundversorgung und Leistungen nach SGB XII)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
27.03.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Grundversorgung und Leistungen nach SGB XII) Beschlussvorlage (Grundversorgung und Leistungen nach SGB XII)

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Produktblatt Stadt Erftstadt Produktinformation: Produktbereich: Produktgruppe: Produkt: Produktverantwortlicher: Amt: Soziale Hilfen Grundversorgung und Leistungen nach SGB XII Grundversorgung und Leistungen nach SGB XII Brost -51- Kurzbeschreibung des Produktes: Gewährung von persönlicher und finanzieller Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege und in anderen Lebenslagen Politische Gremien: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Rechtsgrundlage: hoheitlich/verpflichtend gesetzliche Grundlage: ⌧ freiwillig Sozialgesetzbuch XII ( Kapitel 3,4,5,7 und 9 ) Leistungen: - Sicherung des Grundbedarfs des täglichen Lebens, z.B. Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Heizung, Hausrat, Körperpflege, persönliche Bedürfnisse u.a. durch laufende und einmalige Leistungen, Hilfen bei häuslichen Verrichtungen, Übernahme von Bestattungskosten und Vermittlung der Schuldnerberatung; - Leistung von persönlicher und finanzieller Hilfe bei Krankheit, Behinderung und Pflegebedürftigkeit sowie in sonstigen besonderen Lebenslagen; - Beratung, Entgegennahme von Anträgen und Bescheidung der Anträge; - Heranziehung der Unterhaltsverpflichteten; Empfänger: extern ⌧ und/oder intern Ziele: Sicherstellung des gesetzlichen Leistungsanspruches nach dem SGB XII Kennzahlen: Anzahl der Leistungsempfänger Sozialhilfequote Grundsicherungsquote Stellenplanauszug (Anteil vollzeitverrechneter Stellen): Ist 2006 Plan 2007 Plan 2008 Plan 2009 Beamte 4,88 6,88 3,88 3,88 tarifl. Beschäftigte 4,88 6,88 3,88 3,88 Plan 2010 3,88 3,88 Plan 2011 3,88 3,88 Erläuterungen: Nach sukzessiver Abarbeitung der alten BSHG-Fälle reduziert sich der Stellenbedarf in 2007/2008 um bis zu einer Stelle. Weitere 2 Planstellen können ab 2007 eingespart werden. Die Mitarbeiterinnen befinden sich in Elternzeit.